Baukindergeld

Begriff Definition
Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein Nachfolgeprogramm der Regierung für die Eigenheimzulage. Die Eigenheimzulage wurde 2005 eingestellt. Das Baukindergeld wurde im Juli 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Mit dem Baukindergeld soll es Familien mit Kindern erleichtert werden, sich ein Eigenheim leisten zu können. Es steht allerdings in der Kritik, dass das Baukindergeld sozial ungerecht sei, da es über Steuermittel finanziert wird und vorwiegend die Mittelschicht fördert. Dabei wurde es eingeführt, um gerade einkommensschwache Familien beim Hauskauf zu unterstützen.

Die Förderung sieht im Einzelnen vor:

  • Der Kaufvertrag für die selbstgenutzte Immobilie muss zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet werden.
  • Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug gestellt werden. Es kann bis spätestens zum 31.12.2023 ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden.
  • Jedes Kind wird mit 1.200 € pro Jahr für 10 Jahre gefördert.
  • Die Einkommensgrenze für das Haushaltseinkommen liegt bei 90.000 € für eine Familie mit einem Kind. Für jedes weitere Kind werden weitere 15.000 € gerechnet.
  • Es zählt jedes Kind, das unter 18 Jahren alt ist, einen Kindergeldanspruch hat und seinen Hauptwohnsitz in der Immobilie hat.
  • Es werden Häuser und Eigentumswohnungen gefördert.
  • Es muss die Erstimmobilie sein.
  • Es werden nur Neubauten und Bestandsimmobilien gefördert.
  • Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Der späteste Vorlagetermin ist der 31.12.2023.

 

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