Baudenkmal

Begriff Definition
Baudenkmal

Ursprünglich wurde ein Baudenkmal zum Gedenken eines Ereignisses oder einer Persönlichkeit errichtet. Dies geschah in Form eines architektonischen oder plastischen Monumentes.

Im Duden wird heutzutage die Definition “Denkmal vergangener Baukunst” verwendet. Gemeint sind damit Baudenkmale. Sie können einzelne Einzelgebäude, historische Stadt- und Ortskerne oder ganze Straßenzüge sein und unterliegen stets unterschiedlichen Bedeutungen, sei es Kunst, Wissenschaft, Technik, Handwerk, Städtebau oder Geschichte. Es handelt sich immer um Bauwerke von besonderem Wert und nicht selten sind dies die Juwelen in deutschen Innenstädten. Gebäude können in Deutschland denkmalrechtlich in folgenden Bundesländern den Status „Baudenkmal“ erhalten, wenn es sich dabei um ein baugeschichtlich besonders wertvolles Objekt handelt:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Die Eigenschaft als Baudenkmal beinhaltet, dass bauliche Veränderungen an diesem Gebäude nur mit Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorgenommen werden dürfen. Aufwendungen, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals notwendig sind, können in der Regel steuerlich abgeschrieben werden, insofern keine Zuschüsse von der öffentlichen Hand bereitgestellt wurden. An dieser Stelle wird der Begriff des Baudenkmals bundesweit einheitlich verwendet. Folgende Maßnahmen werden als denkmalerhaltend angesehen:

Insgesamt stellt es stets eine große Herausforderung dar, weitreichende Veränderungen an einem Baudenkmal genehmigt zu bekommen. Alle Nutzungsänderungen im Zusammenhang mit Grundrissveränderungen unterliegen sehr strengen Auflagen und dürfen den historischen Charakter des Baudenkmals nicht verletzen.

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Synonyme: Baudenkmale

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