Mietermodernisierung

Begriff Definition
Mietermodernisierung

Mietermodernisierung bedeutet, das ein Mieter Modernisierungsmaßnahmen in einem gemieteten Objekt, zum Beispiel einer Wohnung oder Haus, auf eigene Kosten vornimmt. Dafür kann er auch geförderte Bausparmittel einsetzen. Grundsätzlich ist hier zu beachten, dass alle Arten von Umbaumaßnahmen immer die Zustimmung des Vermieters benötigen. Falls ein Mieter ohne die erforderliche Zustimmung umbaut, hat der Vermieter das Recht, bei Auszug des Mieters den Rückbau in den ursprünglichen Zustand des gemieteten Objektes zu verlangen. Das trifft auch zu, wenn die Umbaumaßnahmen eine Verbesserung oder sogar eine Wertsteigerung bedeuten. Fakt ist, Mieter dürfen ohne Zustimmung vom Vermieter keine bauliche Veränderung vornehmen.

Die Zustimmung vom Vermieter sollte immer in schriftlicher Form erfolgen. Die geplanten Umbaumaßnahmen sollten in dieser Vereinbarung detailliert beschrieben werden und der Vermieter muss diesen eindeutig zustimmen, bevor ein Mieter mit dem Umbau beginnen kann.

Im Allgemeinen kann ein Vermieter eine Mietermodernisierung ablehnen, auch wenn sie vorteilhaft für beide Parteien ist. Es gilt, dass ein Mieter eine Wohnung oder Haus so akzeptiert, wie sie angemietet wurde. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ein Mieter kann eine Zustimmung zu Umbaumaßnahmen verlangen, wenn es um bauliche Veränderung in Zusammenhang mit einer behindertengerechten Nutzung geht oder für den behindertengerechten Zugang des gemieteten Objektes. Ein Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn ein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Wohnung oder des Gebäudes überwiegt. Insbesondere die Interessen anderer Mieter im Haus sind dabei zu berücksichtigen.

 

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