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„Bauseits“ - eine Frage der Interpretation?

Der Traum vom eigenen Haus wird Interessenten häufig durch schlüsselfertige Neubauten näher gebracht. Geworben wird mit Rundum-Sorglos-Paketen zum Festpreis, die nach ihrer Fertigstellung einfach so bezogen werden können. Doch nur selten bleibt es beim Festpreis, da Klauseln in Baubeschreibung und Bauvertrag häufig Raum für gewisse Aufpreise bieten. Besonders hellhörig sollten Bauinteressenten bei dem kleinen Wörtchen „bauseits“ werden, da es bei dieser Formulierung oft teuer wird.

Der Begriff „bauseits“ wird nämlich vom Laien so aufgefasst, dass die Baufirma die entsprechenden Arbeiten übernimmt. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall: Mit bauseits gekennzeichnete Aufgaben muss der Bauherr selbst übernehmen und veranlassen, was nahezu immer mit Mehrkosten verbunden ist.

„Bauseits“ = teuer!

Häufig finden sich in Bauverträgen Formulierungen wie „Wasserhaltung bauseits“, was richtig unangenehm werden kann. Dies bedeutet nämlich, dass im Falle des Auftretens von Grund- oder Sickerwasser in der Baugrube, der Bauherr die Kosten für das Abpumpen zu bezahlen hat – und dies in der Regel für den gesamten Zeitraum des Rohbaus. Diese Kosten belaufen sich oft auf Beträge von 3.000,00 € oder mehr, die der Bauherr so sicherlich nicht eingeplant hat.

Klassische Arbeiten, die gerne mit „bauseits“ deklariert werden, sind Erdaushübe sowie die Lagerung oder Entsorgung der Erde. Auch Erschließungskosten, Hausanschlüsse für die Kanalisation, Wasser, Telefon, Strom oder Gas werden mittels „bauseits“ auf den Bauherrn abgewälzt. Bei Ausführung des Hausanschlusses erwarten diesen dann Kosten von durchschnittlich mehr als 5.000,00 €.

Bauvertrag prüfen lassen

Nicht selten lassen sich Bauwillige von Lockangeboten wie „schlüsselfertiges Haus“ oder „bezugsbereites Aktionshaus“ blenden. Ist jedoch der Vertrag erst einmal unterzeichnet, müssen die „bauseitigen“ Mehrkosten zusätzlich bezahlt werden. Der Bauträgervertrag sollte daher unbedingt vor Unterzeichnung durch einen Fachmann geprüft werden, was beispielsweise auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte oder Bausachverständige anbieten.

So lassen sich dann auch andere Klauseln aufdecken, die rechtlich unzulässig sind und dennoch häufig in Bauverträgen vorkommen. Verbraucherfeindlich sind beispielsweise auch Klauseln, die Gewährleistungsfristen einkürzen, Sicherheitsleistungen einschränken oder Zahlungspläne vorschreiben, die unausgewogen zum Nachteil des Bauherrn ausgelegt werden können.

Folgen typischer Bauseits-Formulierungen

Die Bauseits-Falle kann jeden Bauabschnitt betreffen. Besonders häufig sind in Bauträgerverträgen die nachfolgenden Passagen zu finden:

  • „Beheizung des Objektes bis zur Übergabe bauseits“
    Hierdurch wird die Beheizung bis zur Übergabe dem Bauherrn aufgebürdet, der im Notfall auch eine Strombeheizung zu bezahlen hat. Der Bau soll schließlich möglichst schnell abgeschlossen werden, weshalb in den Wintermonaten kontinuierlich geheizt werden muss.

  • "Es muss bauseits ein Bodengutachten erstellt werden“
    Mit dieser typischen Formulierung wälzt der Bauträger die sich zwischen 500,00 € und 2.500,00 € belaufenden Kosten für das fast immer notwendige Bodengutachten zur Ermittlung der Bodenklasse auf den Bauherrn ab.

  • „Das Baufeld ist bauherrenseitig komplett vor Beginn der Aushubarbeiten zu räumen“
    Zwar lautet das Wort „bauherrenseitig“ hier etwas anders, doch teuer wird es für den Bauherrn trotzdem. Der Bauunternehmer erstellt das Angebot nicht selten, ohne vorher das Grundstück überhaupt besichtigt zu haben. Mit dieser Passage wälzt er also die Kosten für die potenzielle Räumung als auch das Risiko auf den Bauherrn ab, dass die Arbeiten auf einem vormals bebauten Grundstück deutlich umfangreicher ausfallen könnten. Alles, was dann nicht explizit im Bauvertrag geregelt ist, lässt sich das Bauunternehmen im Nachhinein gesondert vergüten.

  • „Die Leistungen Keller- und Bodenplattendämmung sind bauseits zu erbringen“
    Die Dämmung ist ein fester Bestandteil der Immobilie und wird in der Energieberechnung mit eingeplant. Bei Fertighäusern werden Keller oder Bodenplatten jedoch oft vorab von kleinen Firmen hergestellt, die ein günstiges Angebot für Betonarbeiten unterbreiten. Unterschreibt der Bauherr dieses Angebot und stellt dann fest, dass die Dämmung fehlt, muss er auch für die entsprechenden Nachtragsarbeiten bezahlen.

Letztendlich ist auch bei Formulierungen wie „Baustellenzufahrt bauseits“ sowie „Stahlbetondecke Fugenspachtelung bauseits“ Vorsicht geboten, da sie in der Regel mit Kosten von mehreren hundert Euro für den Bauherrn einhergehen.

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Gern vergleichen wir für Sie Hausangebote und analysieren Baubeschreibungen. Siehe Prüfung von Baubeschreibungen.

 

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