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Fördermittel für Hausbau und Sanierung

Auch für das Jahr 2023 wurden die allgemeinen Förderprogramme rund um Bau, Kauf, Neubau, Altbau und Sanierung sowie Solarstrom überarbeitet, sind weggefallen oder wurden ergänzt. Welche Fördermittel noch beantragt werden können und wo vielleicht neue Möglichkeiten für Förderungen, Zuschüsse und weitere Vorteile bestehen könnten, soll an dieser Stelle erörtert werden.

BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude

Seit dem Jahr 2021 regelt die BEG die Förderprogramme für Neubauten und die Sanierung von Bestandsgebäuden. Durch die Einführung der BEG wurden Programme der KfW und der BAFA zusammengefasst bzw. durch sie ersetzt. Erste drastische Veränderungen wurden Ende Juli 2022 bereits durchgeführt.

Zum 01.01.2023 wurden weitere Anpassungen durchgeführt, die das Ziel haben, den Fördermittelzugang und den Antragsprozess zu erleichtern sowie Antragsteller bei beidem zu unterstützen. Zu den wichtigsten Veränderungen gehören:

  • teilweise Erhöhung von Fördersätzen zum 01.01.2023
  • Einführung neuer Boni im Juli 2022, die zu mehr Förderung führen
  • Einstellung der Förderungen für fossile Heizungsanlagen, Gas-Hybrid-Heizungen, Renewable-Ready-Heizungen
  • Einstellung der Zuschüsse von der KfW; Kredite und Tilgungszuschüsse sind noch verfügbar
  • alle können ab sofort Förderanträge stellen, auch Unternehmen sind berechtigt

Die BEG besteht aus drei Bereichen bzw. Säulen, nämlich der BEG WG für Wohngebäude, der BEG NWG für Nichtwohngebäude und der Bereich der BEG EM für Einzelmaßnahmen. Die BEG hat das Ziel definiert, durch Altbausanierungen große Energiemengen einzusparen. Die Energieeffizienz im Gebäudebereich bietet viel Potenzial, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Umso weniger Energie verbraucht wird, desto weniger muss logischerweise auch erzeugt werden. Um Eigentümern einen Anreiz zu kreieren, energetisch sinnvolle Sanierungsarbeiten durchzuführen, werden diese durch die BEG gefördert.

Seit dem 02.01.2023 stellt sich die Förder-Situation für effiziente Gebäude wie folgt mit den relevantesten Förderprogrammen dar:

Effizienzhaus

Effizienzgebäude

Einzelmaßnahmen

BEG Wohngebäude (WG)

Neubau, Kauf oder Sanierung im Bereich Effizienzhaus-Standard

BEG Nichtwohngebäude (NWG)

Für andere Effizienzgebäude

BEG Einzelmaßnahmen (EM)

Sanierung von Bestandsgebäuden in einzelnen Schritten

KfW 261 Kredit

KfW 263 Kredit

BAFA BEG EM Zuschuss

Jede Person, jedes Unternehmen, jede gemeinnützige Einrichtung und jede Gemeinde kann jetzt einen Antrag auf die Förderung für die Sanierung von Bestandsgebäuden stellen. Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Sanierung gestellt wird, also auch vor Annahme von Handwerker-Angeboten. Planungsarbeiten und Beratungen können aber bereits vor Antragstellung durchgeführt werden.

Die BEG Förderlandschaft 2022/2023 effiziente Gebäude

BEG 2023

Gültigkeit

Träger/Zuschuss

Träger/Kredit

BEG EM Einzelmaßnahme

01.01.2021

BAFA

keiner (KfW 262 wurde eingestellt)

BEG WG Neubau Wohngebäude und Komplettsanierung

01.07.2021

keiner (KfW 461 wurde eingestellt)

KfW 261

BEG NWG Neubau Nichtwohngebäude und Komplettsanierung

01.07.2021

keiner (KfW 461 wurde eingestellt)

KfW 261

Durch die BEG Novelle sollte die Förderlandschaft vereinfacht werden. Für BEG EM Einzelmaßnahmen ist jetzt nur noch das BAFA zuständig: BEG WG Neubauten und Komplettsanierungen von Wohngebäuden und BEG NWG Nichtwohngebäuden werden hingegen nur noch durch die KfW gefördert.

Energieberatung wird gefördert

Die Förderung für Energieberatung, also Fachplanung und Baubegleitung, erhält seit dem 01.07.2021 eine erhöhte KfW-Förderung. Über das KfW-Programm 261 können Beratungskosten bis zu 10.000,00 € gefördert werden. Die Förderung liegt bei 50 % der förderfähigen Kosten von bis zu 10.000,00 €, also maximal 5.000,00 € - sofern es sich um eine BEG WG-Förderung handelt. Das KfW 261 Programm hat das KfW 431 Programm ersetzt.

Die Energieberatung beinhaltet die Möglichkeit, von einem Sanierungsexperten oder Energieberater in Erfahrung zu bringen, welche Maßnahmen energetisch sinnvoll sind.

BEG WG und BEG NWG – Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Für die Sanierung zum Effizienzhaus oder für den Neubau eines Effizienzhauses steht noch immer eine Kreditmöglichkeit von bis zu 150.000,00 € inklusive Tilgungszuschuss bereit. Der maximale Fördersatz beträgt 60 %, was effektiv einer Förderung von bis zu 90.000,00 € entspricht.

Folgende wichtige Änderungen wurden durchgeführt:

  • Einstellung der Zuschussförderung des Programms KfW 461
  • Fördermöglichkeit über das Programm KfW 261
  • Einstellung der Förderung von Gasheizungsanlagen
  • Einstellung der Förderung für das Effizienzhaus 100
  • Streichung des iSFP Bonus
  • Anpassung der Fördersätze
  • Ausschließlich der Stromversorgung dienende Anlagen werden nicht mehr mit gefördert

Förderung nach Effizienzhaus Stufen und Sanierung

  • EH/EG Denkmal
    5 % Tilgungszuschuss, 15 % maximale Zinsvergünstigung, 5 % Erneuerbare Energien, 5 % Nachhaltigkeit, 25 % maximaler Fördersatz
    EH 85 (WG)
    5 % Tilgungszuschuss, 15 % maximale Zinsvergünstigung, 5 % Erneuerbare Energien, 5 % Nachhaltigkeit, 25 % maximaler Fördersatz
  • EH/EG 70
    10 % Tilgungszuschuss, 15 % maximale Zinsvergünstigung, 5 % Erneuerbare Energien, 10 %, 5 % Nachhaltigkeit, Worst Performing Building, 40 % maximaler Fördersatz
  • EH/EG 55
    15 % Tilgungszuschuss, 15 % maximale Zinsvergünstigung, 5 % Erneuerbare Energien, 5 % Nachhaltigkeit, 10 % Worst Performing Building, 15 % Sanierungsbonus, 55 % maximaler Fördersatz
  • EH/EG 40
    20 % Tilgungszuschuss, 15 % maximale Zinsvergünstigung, 5 % Erneuerbare Energien, 5 % Nachhaltigkeit, 10 % Worst Performing Building, 15 % Sanierungsbonus, 60 % maximaler Fördersatz

Die letzte Anpassung der Fördersätze erfolgte im Januar 2023. Eine mögliche Zinsvergünstigung wird in den maximalen Fördersatz einkalkuliert. Die EE Erneuerbare Energien Klasse wird bei einer Sanierung erreicht, wenn mindestens 65 % der Energieversorgung vom Gebäude aus erneuerbaren Energien stammt. Seit dem 01.01.2023 ist in der Erneuerbare Energien Klasse verpflichtend verankert, dass eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingesetzt wird. Die NH Nachhaltigkeitsklasse wird bei einer Zertifizierung zu einem nachhaltigen Gebäude erreicht.

Weiterhin können die Boni zu Erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit nicht miteinander kombiniert werden. Der iSFP Bonus ist weggefallen. Eingeführt wurde ein Serielle-Sanierung-Bonus, der fällig wird, wenn mehrere Gebäude durch ein zeiteffizientes Standardverfahren zu einem Effizienzhaus 40 oder 55 umgebaut bzw. saniert werden. Dieser 15 % Bonus kann mit anderen Boni kombiniert werden. Wird jedoch gleichzeitig der Worst Performing Building Bonus beansprucht, wird die Förderung für beide Boni auf 20 % begrenzt. Insgesamt werden so für ein EH 40 mit EE bis zu 60 % Förderung möglich.

Effizienzhaus-Anträge werden weiterhin über die KfW abgewickelt. Es können jedoch nur noch über das Programm 261 Kredite mit Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden. Das Programm 461 wurde gestrichen. Wer vor dem 28.07.2022 einen Förderantrag eingereicht hat, wird nach den alten Konditionen behandelt. Mit Ausnahme der Klasse EH Denkmal müssen seit dem 01.01.2023 alle Effizienzhäuser Niedertemperatur-ready sein und dürfen Vorlauftemperaturen von 55 Grad Celsius nicht überschreiten.

Seit dem 01.01.2023 werden ausschließlich der Stromversorgung dienende Anlagen nicht mehr mit gefördert. Hierzu gehören Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher. Vorbereitende Maßnahmen wie statische Arbeiten am Dach können jedoch anteilig mit gefördert werden.

Im Bereich der Neubauten sind die Änderungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude überschaubar. Hier wurde in beiden Fällen der Fördersatz von 12,5 % auf 5 % reduziert, wobei dies nur für Gebäude mit EH 40 Standard gilt. Wird die maximale Zinsvergünstigung von 15 % berücksichtigt, sind maximale Fördersätze von 20 % möglich.

Worst Performing Buildings

Der Bonus für Worst Performing Buildings trat bereits zum 22.09.2022 in Kraft. Dieser Bonus richtet sich an Gebäude, die an ihrer Energieeffizienz gemessen zu den 25 % der schlechtesten deutschen Bestandsgebäude gehören. Der Worst Performing Building Bonus entspricht 10 % der förderfähigen Kosten und kann dann geltend gemacht werden, wenn durch die Gebäudesanierung das Energieeffizienzhaus-Level EH 40 EE, 55 EE oder aber 70 EE erreicht wird. Für EH Denkmal und EH 85 kann der Worst Performing Building Bonus nicht beantragt werden. Der Bonus kann mit den EE und NH Boni kombiniert werden.

Wohngebäude-Kredit (261)

Die KfW vergibt Kredite bis zu einer Summe von 150.000,00 € für energetische Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten. Gewählt werden kann zwischen einem endfälligen Darlehen oder einem Annuitätendarlehen. Die Kreditkonditionen für diesen Kredit beinhalten aktuell (Stand 01. 02. 2023)

  • Zinsbindung maximal 10 Jahre
  • 12 Monate ohne Bereitstellungsprovision
  • ohne kostenfreie Sondertilgungen
  • per Januar 2023: Annuitätendarlehen
     0,30 % Sollzins, 0,30 % Effektivzins pro Jahr bei 4 bis 10 Jahren; 1,15 % Sollzins, 1,16 % Effektivzins pro Jahr bei 11 bis 20 Jahren; 1,37 % Sollzins, 1,37 % Effektivzins pro Jahr bei 21 bis 30 Jahren
  • per Januar 2023: Endfälliges Darlehen
    1,45 % Sollzins, 1,46 % Effektivzins pro Jahr bei 4 bis 10 Jahren
    Tilgungsfreie Anlaufzeit richtet sich nach der Laufzeit, 1 bis 2, 3 oder 5 Jahre möglich
    Mögliche Laufzeiten 4 bis 10 Jahre, 11 bis 20 Jahre, 21 bis 30 Jahre

KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Dieses Programm richtet sich an Interessenten, die selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen. Es wird unabhängig von energetischen Anforderungen vergeben. Der langfristige Kredit beläuft sich auf höchstens 100.000,-- Euro und kann bei einem Neubau für die Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten und die Kosten für Außenanlagen, bei einer gebrauchten Immobilie für den Kaufpreis, die Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungskosten sowie die weiteren Nebenkosten (z. B. Notarkosten, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer) verwendet werden. Der Grundstückskauf kann bereits ein halbes Jahr zurückliegen. Das Wohnungseigentumsprogramm lässt sich flexibel mit anderen KfW-Förderprodukten kombinieren. In diesem Programm sind Sondertilgungen möglich, für die allerdings eine Vorfälligkeitsgebühr erhoben wird.

KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (134)

Dieses Programm ist für Privatleute vorgesehen, die Genossenschaftsanteile für selbst genutzten Wohnraum erwerben. Pro Vorhaben wird ein Kredit von bis zu 50.000 Euro bewilligt. Die Laufzeit beträgt zwischen vier und 20 Jahren, die Zinsbindung kann für fünf oder zehn Jahre vereinbart werden. Sofern der Kredit als endfälliges Darlehen in Anspruch genommen wird, sind Laufzeiten zwischen vier und zehn Jahren möglich.

Altersgerecht Umbauen  (159 )

Hier wird der barrierereduzierende Umbau oder der Kauf einer Wohnimmobilie unterstützt, die entsprechend umgebaut wurde und deren Erstkäufer der Antragsteller ist. Der Kreditbetrag ist pro Wohneinheit auf 50.000 Euro begrenzt. Sofern eine Sondertilgung über den gesamten noch ausstehenden Kreditbetrag getätigt werden soll, wird eine Vorfälligkeitsgebühr erhoben. Der Kredit wird mit Laufzeiten zwischen vier und 30 Jahren angeboten, die Zinsbindungsdauer beträgt fünf oder zehn Jahre.
Den geförderten Möglichkeiten, das Zuhause barriereärmer zu gestalten, sind fast keine Grenzen gesetzt: Die KfW akzeptiert beispielsweise den Bau von Wegen zu Sitzplätzen, Garagen oder Müllentsorgungseinrichtungen ebenso wie die Errichtung von (überdachten) Kfz-Stellplätzen, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder Kinderwagen, die barrierefreie Umgestaltung des Hauseingangsbereichs, einen Badumbau oder den Einbau von Assistenzsystemen wie z. B. Bedienungselemente für die Beleuchtung, die Rollläden oder die Türen. Seit einiger Zeit werden mit Krediten aus diesem Programm auch einbruchhemmende Maßnahmen unterstützt.

KfW Neubauförderung ab März 2023

Die weitere Förderung für KFN Klimafreundliche Neubauten soll ab März 2023 neue Förderkonditionen erhalten.

Durchgesickert ist bislang, dass die KfW-Produkte 297 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude zur privaten Selbstnutzung, 298 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude und 299 Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude Förderungen erhalten. Geplant sind zinsgünstige Kredite mit Zinsvergünstigungen, aber ohne Tilgungszuschüsse. Die Kreditvergabe soll analog mit den BEG-Produkten erfolgen, jedoch ohne Beihilfe.

Neu aufgelegt werden soll im Juni 2023 ein Förderprogramm in Bezug auf Wohneigentum für Familien. Diese WEF Wohneigentum für Familien Neubauförderung des BMWSB sieht Kredite bis maximal 240.000,00 € vor.

Alle Angaben ohne Gewähr, die letzte Aktualisierung erfolgte am 01. 02. 2023

 

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