Außenanlagen

Begriff Definition
Außenanlagen

Unter dem Begriff Außenanlage versteht man alle Teile eines Grundstücks, die nicht zum Gebäude gehören beziehungsweise kein Teil der Betriebsvorrichtungen sind. Dazu gehören Ver- und Entsorgungsleitungen, die vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze reichen. Außerdem gehören Gartenanlagen sowie Grundstücksbegrenzungen, die als Einfriedungen bezeichnet werden, zu den Außenanlagen. Für die Grundstücksbegrenzung werden zum Beispiel Zäune, Hecken und andere Abgrenzungen verwendet. Diverse Fahr- und Laufwege sowie unterschiedliche Befestigungen, zum Beispiel Wegbefestigungen, gehören auch zu den Außenanlagen beziehungsweise Freiflächen.

Die auftretenden Kosten für Außenanlagen sind ein Bestandteil der Baukosten und werden als Investitionskosten zusammengefasst. Im Rahmen der Kostenermittlung nach DIN 276, die wiederum zur Bauplanung gehört, unterscheidet man nach den jeweiligen Leistungsphasen:

  • Kostenrahmen nach DIN 276 : Leistungsphase 1: Ausweis der Kosten für Außenanlagen und Freiflächen
  • Kostenschätzung nach DIN 276: Leistungsphase 2: Bauplanung mit dem Ausweis der Kosten für Außenanlagen und Freiflächen
  • Kostenberechnung nach DIN 276: Leistungsphase 3: Kostengliederung

Die auftretenden Kosten variieren je nach Größe der Außenanlagen und Freiflächen sowie nach Ausstattung, die individuell gewählt wird.

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Synonyme: Aussenanlage,Außenanlage

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