Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
BEG EM – Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden
Für einzelne Maßnahmen, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu erhöhen, gibt es einen Zuschuss vom BAFA. Die förderfähigen Kosten für einzelne Maßnahmen betragen maximal 60.000,00 €. Die Einzelmaßnahmen werden mit unterschiedlichen Prozentsätzen gefördert.
Geändert wurden folgende Bedingungen:
- Streichung des iSFP Bonus für Wärmeerzeugungs-Anlagen
- Streichung der Förderung für gasbetriebene Heizungen
- Einführung eines Bonus für Heizungstausch
- Einführung von zwei Boni für Wärmepumpen
- Anpassung der Fördersätze
- Übertragung der Brennstoffzellenheizungs-Förderung in die BEG EM
Bonus für den Heizungstausch
Der bislang gültige Öl-Austausch-Bonus wurde durch den Heizungstausch-Bonus ersetzt und fördert den Austausch von noch funktionsfähigen Ölheizungen, Kohleheizungen und Nachtspeicherheizungen. Ein Bonus für den Austausch von Gasheizungen wird gewährt, wenn die Inbetriebnahme dieser Anlage mindestens 20 Jahre zurückliegt. Der Bonus wird auch für Gasetagenheizungen gewährt und zwar unabhängig von der Zeit der Inbetriebnahme. Wichtig ist, dass das Gebäude nach dem Austausch nicht mehr über fossile Brennstoffe beheizt wird. Den Heizungstausch Bonus gibt es seit dem 15.08.2022; er entspricht 10 % der förderfähigen Kosten.
Bonus für Wärmepumpen
Bei Inbetriebnahme einer effizienten Wärmepumpe gibt es seit dem 15.08.2022 die Möglichkeit, einen Bonus über 5 % der förderfähigen Kosten zu bekommen. Es muss sich dabei um eine Wärmepumpe handeln, die Abwasser, Erde oder Grundwasser als Wärmequelle nutzt. Luft-Wärmepumpen erschließen die Umgebungsluft als Wärmequelle und sind von dem Bonus ausgeschlossen. Allerdings können solche nicht-effiziente Wärmepumpen seit dem 01.01.2023 mit einer 5 % Förderung bedacht werden, wenn ein natürliches Kältemittel verwendet wird. Dieser Bonus lässt sich nicht mit dem Effiziente-Wärmepumpe-Bonus verbinden.
Generell können Wärmepumpen nur dann eine Förderung erhalten, wenn nach der Installation mindestens 65 % der Wohnflächen durch erneuerbare Energien beheizt werden. Im jeweiligen Gebäude muss dafür die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 2,7 Minimum erreichen.
Aktuelle Fördersätze
Nachstehende Auflistung betrifft BEG EM Einzelmaßnahmen im Bereich Sanierung. Die Fördersätze gelten für alle Gewerke, die Anlagentechnik, Gebäudehülle oder Heizungsoptimierung betreffen. Bei der Gebäudehülle betrifft dies insbesondere die Dämmung von Dach, Außenwänden, Geschossdecken, Böden sowie den Wärmeschutz und den Austausch von Fenstern und Türen. Bei der Anlagentechnik geht es um Austausch, Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen.
Fördersätze BEG EM
Zuschuss neu |
Zuschuss alt |
iSFP Bonus |
Fördersatz max. |
|
Gebäudehülle |
15 % |
20 % |
5 % |
20 % |
Anlagentechnik |
15 % |
20 % |
5 % |
20 % |
Heizungsoptimierung |
15 % |
20 % |
5 % |
20 % |
Die Grundfördersätze wurden um 5 % auf 15 % der förderfähigen Kosten abgesenkt. Der iSFP Bonus bleibt weiter bestehen, sodass sich der maximal mögliche Fördersatz auf 20 % der förderfähigen Kosten beläuft.
Bezuschussung von Einzelmaßnahmen
Maßnahme |
Zuschuss neu |
Heizungsaustausch |
effiziente Wärmepumpe |
Fördersatz max. |
25 % |
10 % |
--- |
35 % |
|
10 % |
10 % |
--- |
20 % |
|
Wärmepumpe |
25 % |
10 % |
5 % |
40 % |
Brennstoffzellenheizung |
25 % |
10 % |
--- |
35 % |
innovative Heizungstechnik |
25 % |
10 % |
--- |
35 % |
Wärmenetzanschluss |
30 % |
10 % |
--- |
40 % |
Gebäudenetzanschluss |
25 % |
10 % |
--- |
35 % |
Errichtung, Erweiterung Gebäudenetz ohne Biomasse |
30 % |
--- |
--- |
30 % |
Errichtung, Erweiterung Gebäudenetz max. 25 % Biomasse |
25 % |
--- |
--- |
25 % |
Errichtung, Erweiterung Gebäudenetz max. 75 % Biomasse |
20 % |
--- |
--- |
20 % |
Biomasseheizungen müssen mit einer Wärmepumpe oder solarthermischen Anlage kombiniert werden, um als förderfähig zu gelten.
Zuletzt wurden die Fördersätze im Januar 2023 angepasst. Der Innovationsbonus für die Installation einer Biomasse-Heizungsanlage wurde gestrichen. Auch entfällt für alle Heizungsanlagen der iSFP Bonus. Gasbetriebene Heizungsanlagen werden gar nicht mehr gefördert, was auch für Renewable-Ready und Gas-Hybrid-Heizungen gilt. Der Heizungsaustausch Bonus kann mit dem Wärmepumpen Bonus kombiniert werden.
Neu ist seit dem 01.01.2023, dass Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden können. Wer zum Beispiel seine Kellerdecke selbst saniert, kann 15 % der Materialkosten zurück erhalten, sofern die Förderrichtlinien eingehalten werden. Sicherer ist jedoch die Beauftragung von professionellen Handwerkern.