Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Was sich 2021 für Bauherren, Immobilienkäufer und Hausbesitzer ändert
Das Jahr 2020 war voller Überraschungen und Herausforderungen. Nun ist das Jahr 2021 da und wir fassen für Sie die wichtigsten Veränderungen in den Bereichen Wohnen, Energie und Umwelt zusammen.
Hier ein Überblick der Themen, die in diesem Artikel behandelt werden:
- Verlängerung des Baukindergeldes
- Erhöhung der Wohnungsbauprämie
- Rauchmelderpflicht
- verbesserte Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte
- Änderung in der Nutzung von Solarstromanlagen
- Einführung der Kohlenstoffdioxid-Abgabe
- Erhöhung des Wohngeldes
- Verbot von Einwegkunststoffprodukten
Verlängerung des Baukindergeldes
Das Baukindergeld wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Das Bundesinnenministerium hat im September letzten Jahres den neuen Bundeshaushalt für 2021 verabschiedet und eine Verlängerung des Baukindergeldes genehmigt. Viele Familien konnten diese Förderung wegen der Corona-Krise bisher nicht in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung möchte auf diese Art und Weise Familien, die sich ein Eigenheim anschaffen möchten, weiterhin unterstützen. Das bedeutet für Familien, die ein Haus bauen oder Wohneigentum kaufen, dass sie Anspruch auf das Baukindergeld bis zum 31. März 2021 haben. Der Antrag kann gestellt werden, sobald eine Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorliegt. Alle Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug über die KfW Bank gestellt werden. Die maximale Förderung pro Kind liegt bei 12.000 Euro.
Erhöhung der Wohnungsbauprämie
Auch die Wohnungsbauprämie wird erhöht. Die Bundesregierung unterstützt Menschen dabei, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Mit einer Wohnungsbauprämie von 10 % im Jahr 2021 fördert der Staat das Bausparen junger Familien und Bauherren. Diese Förderung steht jedem, egal ob eine Familie oder eine Einzelperson anspart, zur Verfügung. Und zwar solange, wie mindestens 50 Euro im Jahr in einem Bausparvertrag angespart werden. Die Wohnungsbauprämie unterliegt allerdings strengen Richtlinien wie beispielsweise festgelegten Einkommensgrenzen. Ein Single darf ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von maximal 35.000 Euro haben, letztes Jahr lag diese Grenze bei 25.600 Euro. Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner dürfen gemeinsam nicht mehr als 70.000 Euro verdienen. 2020 lag diese Summe bei maximal 51.200 Euro. Die maximale Förderung vom Staat liegt bei 700 Euro für Singles und 1.400 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.
Geteilte Maklerkosten
Käufer von Immobilien müssen seit dem 23. Dezember 2020 nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen.Siehe auch www.hausbauberater.de/bauwissen/was-ist-eine-courtage
Rauchmelderpflicht
Seit 01. Juli 2016 besteht in Berlin und Brandenburg eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten, aber nicht für Bestandsbauten. Für Bestandsbauten wurde eine Übergangsfrist zur Nachrüstung erlaubt. Seit dem 01. Januar 2021 besteht nun auch in Berlin und Brandenburg die Rauchmelderpflicht für alle Gebäude. Die deutschlandweite Rauchmelderpflicht besagt, das in allen Wohnungen mindestens ein Rauchwarnmelder installiert und betrieben werden muss. Jedoch in Berlin und Brandenburg schreibt das Gesetz vor, dass nicht nur in Schlaf- und Kinderzimmern ein Rauchwarnmelder installiert sein muss, sondern auch in Wohn- und Arbeitszimmern und im Flurbereich. Ausgenommen sind nur Küchen, Badezimmer und Toiletten.
verbesserte Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte
Im Rahmen der Energieeffizienzmaßnahmen hat die Europäische Union eine neue Einteilung der Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte beschlossen. Diese neue Einteilung tritt ab März 2021 in Kraft. Zunächst sind nur 5 Produktgruppen davon betroffen, die neue Energielabel erhalten. Dabei handelt es sich um Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner, Fernseher, Geschirrspüler und Lichtquellen. Ab März 2021 wird es Energieeffizienzklassen von A bis G geben. Die neuen Energieklassen ermöglichen Verbrauchern, die Elektrogeräte besser miteinander zu vergleichen und stärken zugleich auch den Verbraucherschutz. Die neuen Energieklassen sollen auch helfen, die technische Entwicklung voranzutreiben. Momentan befinden sich ein Großteil der erhältlichen Elektrogeräte in den Klassen A+ bis A+++. Mit den neuen Richtlinien wird zunächst die Klasse A unbesetzt bleiben. Das soll die Hersteller ermutigen, die Energieeffizienz ihrer Geräte weiter zu optimieren.
Solarstromanlagen und zukünftige Einspeisevergütung
Es finden einige wichtige Veränderungen in der Nutzung von Solarstromanlagen statt. Hauseigentümer, die Strom in das öffentliche Versorgungssystem einspeisen, müssen ab dem 01. Februar 2021 ihre Solaranlage beim zentralen Marktstammdatenregister eintragen. Ohne die Eintragung erhalten Eigentümer keine Einspeisevergütung mehr. Die Bundesnetzagentur führt das Marktstammdatenregister. Es dient als Register für sämtliche Stromerzeugungsanlagen und Speicher in Deutschland. Nach aktuellen Schätzungen, vom 08. Januar 2021 durch die Bundesnetzagentur, sind rund 350.000 Solarstromanlagen noch nicht registriert. Wenn diese Anlagen nicht bis zum 31. Januar beim Marktstammdatenregister eingetragen sind, droht den Betreibern ein vorübergehender Stopp der Einspeisevergütung. Sobald der Eigentümer der Solarstromanlage diese nachgemeldet hat, wird die Vergütung weitergezahlt, aber Achtung - es findet keine rückwirkende Rückvergütung statt.
Klimaschutz und Kohlenstoffdioxid-Abgabe
Im Rahmen des Klimaschutzes wurde am 01. Januar eine sogenannte Kohlenstoffdioxid-Abgabe eingeführt. Diese zusätzliche Abgabe betrifft vor allem Haushalte, die mit Fernwärme, Erdöl oder Erdgas beheizt werden. Die CO2-Abgabe wurde von der Bundesregierung mit einem festen Preis von 25 Euro pro Tonne erzeugtem CO2 festgelegt. Diese Abgabe wird jedoch bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro pro Tonne steigen. Das soll Anreize für Unternehmen und Verbraucher schaffen, auf klimafreundlichere Energien umzusteigen. Die Kohlenstoffdioxid-Abgabe betrifft große Industrieunternehmen genauso wie Gewerbetreibende und Verbraucher. Die Abrechnung erfolgt automatisch durch den jeweiligen Energieversorger.
Wer im Zuge der CO2-Abgabe sein Eigenheim sanieren möchte, kann Fördermittel für die energetische Verbesserung oder Sanierung beantragen. Der Prozess der Beantragung wurde seit diesem Jahr erleichtert und muss nur noch bei der Anlaufstelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der BEG, eingereicht werden.
Strengere Regeln für Feinstaub bei Kaminöfen
Nach der Bundesimmissionsschutz-Verordnung müssen vor 1995 errichtete Öfen bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden, sofern sie nicht mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet worden sind.
Erhöhung des Wohngeldes
Das Wohngeld wurde zum 01. Januar 2021 erhöht. Wohngeld kann jeder mit einem geringen Einkommen beantragen. Es ist ein Zuschuss zur Miete, um einkommensschwachen Haushalten die Grundsicherung zu gewähren. Die Erhöhung entspricht durchschnittlich 15 Euro im Monat und für jedes weitere Haushaltsmitglied können weitere 3,60 Euro beantragt werden. Diese Erhöhung jedoch ist ein Teil des Klimaschutzprogramms, welche die CO2-Abgabe ab Januar 2021 vorsieht. Mit der Erhöhung des Wohngeldes sollen die höheren Heizkosten, die durch die CO2-Abgabe entstehen, ausgeglichen werden.
Neuregelungen bei Wohneigentum
Mit der Einführung des neuen Wohnungseigentumsgesetzes wird die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht.
Das Verbot von Einwegkunststoffprodukten
Ein weiterer bedeutsamer Schritt, um unsere Umwelt zu schützen, ist das Verbot von Einwegkunststoffprodukten. Mit diesem Verbot setzt die Bundesregierung die Einwegkunststoff-Richtlinie der EU um. Das Verbot betrifft bestimmte Wegwerfprodukte wie Strohhalme, Wattestäbchen und Luftballonstäbe, aber auch Einwegteller, sowie Besteck und Becher aus Plastik. Auch Styropor-Produkte wie Take-out Behälter oder Getränkebecher sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Umwelt langfristig zu schützen.
Allein in Deutschland wurden im Jahr 2017 über 6 Millionen Tonnen an Einwegkunststoffprodukten weggeworfen und entsorgt. Unglücklicherweise landen häufig diese Einwegverpackungsmaterialien, im Park, auf der Straße, im Fluss oder im See. Wenn der Müll nicht aufgesammelt wird, zerfällt der Plastikabfall in kleinere Stücke und wird anschließend, vom Wind, vom Regen oder von Vögeln in umliegende Gewässer transportiert. Abgesehen davon, das es unsere Gewässer und Meere verschmutzt, sind auch unsere Wildtiere von diesem Problem betroffen. Dieses neue Verbot ist unsere Chance die Umwelt und damit unsere Zukunft zu schützen.
Das Verbot tritt am 3. Juli 2021 in Kraft. Dieses Gesetz sieht vor, dass alle Einwegprodukte aus Kunststoff verboten werden, die aus fossilen Rohstoffen hergestellt sind. Fossile Rohstoffe sind unter anderem Rohöl, einer der wichtigsten Rohstoffe in der Kunststoffproduktion. Auch biobasierte oder biologische abbaubare Kunststoffe fallen unter dieses Gesetz.