Die KfW-Bank bietet sowohl Bauherren als auch Eigenheimbesitzern ein breites Spektrum an Förderprogrammen, wobei es sich bei der Unterstützung in der Regel um zinsgünstige Darlehen zu tilgungsfreundlichen Konditionen handelt. In einigen Fällen sind jedoch auch einmalige Zuschüsse möglich.
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Immobilieneigentümer, die im Jahr 2022 die Anschaffung einer Photovoltaik- oder Solaranlage planen, können von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Förderungen und Zuschüsse für Solar- und Photovoltaikanlagen werden als klimafreundliche Energiequellen sowohl vom Staat als auch von den Bundesländern und den Kommunen gefördert. Unterschieden werden muss dabei zwischen Förderprogrammen für Solarwärme, Warmwasser und Solarstrom.
Gefördert wird eine ausführliche Energieberatung für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Ziel der Beratung ist die Übergabe eines energetischen Sanierungskonzepts, aus welchem ersichtlich ist,
Mit Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) sind die Förderungen des BAFA und der KfW nunmehr in der BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen(BEG EM) zusammengefasst worden.
Viele Menschen planen, den steigenden Mietpreisen zu entkommen und sehnen sich nach den eigenen vier Wänden. Im Zuge der Planung stellt sich in den meisten Fällen immer wieder die Frage nach der Finanzierung für das Eigenheim. Alle Alternativen sollten hierbei gegeneinander abgewogen werden, um günstig an Kapital zu gelangen. Was die meisten Bauherren nicht wissen ist, dass das angesammelte Vermögen der Riester-Rente zur Finanzierung des Eigenheims entnommen werden kann. Dabei hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine Ersparnisse teiweise oder komplett zu entnehmen und zur Finanzierung seines Eigenheims aufzuwenden.
3,8 Millionen – so viele Wohnungen könnten nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums mit Mieterstrom versorgt werden, der von Photovoltaikanlagen auf den Dächern oder Blockheizkraftwerken stammt und direkt in die Wohnungen der Letztverbraucher – hier: Mieter – geschickt wird. Das ergab eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie, die von einem Marktforschungsinstitut und einer Rechtsanwaltskanzlei erstellt wurde. In den Mietern sieht das Ministerium eine Stromnutzergruppe, die bislang nicht direkt in den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien einbezogen wurde. Mit dem „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“, das sich gerade in der Anhörung befindet und möglichst noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, werden einige bislang praktizierte Regelungen, die für die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom ins öffentliche Stromnetz gelten, angepasst.