Noch vor zehn bis 20 Jahren war Barrierefreiheit in Wohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäusern kein Thema: Die klassische Aufteilung sah vor, dass sich im Erdgeschoss das Wohnzimmer, die Küche und ein WC befanden, die Schlafräume und das Bad waren im Obergeschoss. Im ganzen Haus befanden sich Treppen, Schwellen, schmale Durchgänge und dergleichen mehr. Nicht zu vergessen die obligatorische Badewanne, die lange Zeit als Muss angesehen und einer Dusche vorgezogen wurde. Doch die Bauherren von damals sind älter geworden, und mit dem Älterwerden haben sich auch ihre Bedürfnisse verändert:
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Informationen aus dem Bereich der Immobilienfinanzierung und Baufinanzierung, sowie Fördermittel der KfW, des BAFA und der Bundesländer.
In Deutschland steht der Wunsch nach den eigenen vier Wänden bei vielen Menschen an erster Stelle. Bis zur Altersrente schuldenfrei zu sein und mietfrei zu wohnen hat dabei oberste Priorität. Zum Kauf einer Immobilie oder zum Bau eines Eigenheims wird ausreichend Kapital benötigt. Eine individuell auf die persönliche Situation des Bauherrn zugeschnittene günstige Baufinanzierung ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg um das Lebensziel zu erreichen.
Die KfW-Bank bietet sowohl Bauherren als auch Eigenheimbesitzern ein breites Spektrum an Förderprogrammen, wobei es sich bei der Unterstützung in der Regel um zinsgünstige Darlehen zu tilgungsfreundlichen Konditionen handelt. In einigen Fällen sind jedoch auch einmalige Zuschüsse möglich.
Immobilieneigentümer, die im Jahr 2022 die Anschaffung einer Photovoltaik- oder Solaranlage planen, können von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Förderungen und Zuschüsse für Solar- und Photovoltaikanlagen werden als klimafreundliche Energiequellen sowohl vom Staat als auch von den Bundesländern und den Kommunen gefördert. Unterschieden werden muss dabei zwischen Förderprogrammen für Solarwärme, Warmwasser und Solarstrom.
Die Bundesregierung stand in der Kritik, weil sie am 24.01.2022 die Energieeffizienz-Förderung der KfW-Bank plötzlich gestoppt hat, obwohl die Beendigung der Programme offiziell erst für den 31.01.2022 vorgesehen war.
Diese überraschende Maßnahme wurde von Wirtschaftsminister Robert Habeck damit begründet, dass die erforderlichen Mittel für eine Fortsetzung der Programme ausgeschöpft wären. Zu viele Interessenten hätten vor Ablauf der Frist noch schnell einen Förderantrag eingereicht. Betroffen von dem erklärten Förder-Stopp waren die Programme KfW-Effizienzstandard EH55 und EH40-Standard für Neubauten sowie Programme für eine energetische Sanierung. Viele Betroffene hatten angekündigt, sich gegen die vorzeitige Beendigung der Förderprogramme zur Wehr zu setzen.
Jetzt werden die KfW-Förderprogramme teilweise wieder aufgenommen, was auch wieder für die Sanierungsförderung gilt. Neue Anträge können seit Dienstag, den 22.02.2022 bei der KfW gestellt werden.
Neue BEG-Auflagen regeln seit Januar 2021 Förderansprüche von Hausbesitzern – gezielte Unterstützung gibt es bei der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen. Bundesweit gültige Konzepte fassen bisherige Förderprogramme von BAFA und KfW zusammen. Beide Institute machen die Förderlandschaft übersichtlicher und ermöglichen Hauseigentümern auf unbürokratischem Weg Gebäude energieeffizienter zu gestalten und erneuerbare Wärme in moderne Wohnansprüche zu integrieren.
Gefördert wird eine ausführliche Energieberatung für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Ziel der Beratung ist die Übergabe eines energetischen Sanierungskonzepts, aus welchem ersichtlich ist,
Baufinanzierungen sind heute in aller Munde, denn es war niemals zuvor so günstig, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu finanzieren. Laut einer Statistik der Bundesbank lagen die Bauzinsen im November 2020 mit durchschnittlich bei 1,03 Prozent. Doch trotzdem stellt ein solche Vorhaben nach wie vor die größte finanzielle Transaktion dar, die die meisten Menschen in ihrem Leben durchführen. Aus diesem Grund ist eine sinnvolle Planung unsagbar wichtig. Doch worauf ist in punkto Baufinanzierung zu achten, um am Ende die Kosten möglichst gering zu halten. In diesem Artikel werden nun einige Tipps aufgezeigt, mit denen eine Baufinanzierung sich gut schultern lässt.
Ist erst einmal eine Immobilie gefunden, ist die Entscheidung zum Kauf zumeist schnell geschlossen. Niedrige Zinsen für Baudarlehen und günstige Grundstücks- oder Immobilienpreise sind die wesentlichen Faktoren, die unerfahrene Menschen mit dem Traum vom Eigenheim verbinden. Doch Sie sollten sich nicht von allzu günstigen Konditionen blenden lassen. Denn nur wenn Sie sich Ihrer finanziellen Situation genau bewusst sind, können Sie auch eine nachhaltige Entscheidung darüber treffen, welche Baufinanzierung Sie sich wirklich leisten können. Unsere Rechner zum Thema Haushalt und Budget, unser Tilgungs- und Zins- sowie Vergleichsrechner geben Antworten.
Wer für sein Geld auf der Bank fast gar kein Zinsguthaben mehr bekommt, schaut sich nach anderen Investitionsmöglichkeiten um. Für viele liegt der Hauskauf auf der Hand, als Investition als auch als Altersvorsorge. Den Hauskredit sollte man jedoch mit Bedacht wählen und viel Zeit in Information und Vergleich stecken. Wer nicht alle Eventualitäten bedenkt, kann schnell in der Schuldenfalle landen.
Bereitstellungszinsen gehören zu denjenigen Kosten, über die sich viele Bauherren am meisten ärgern: Sie werden von den Kreditinstituten erhoben, wenn ein Darlehen nicht (ganz oder teilweise) abgerufen wird. Diese besonderen Zinsen werden verlangt, weil der Bank für den Zeitraum von der Darlehenszusage bis zum Abruf der Kreditsumme die vereinbarten Darlehenszinsen entgehen. So wird nicht nur verfahren, wenn der Kreditbetrag zunächst komplett unangetastet bleibt, sondern auch dann, wenn er nach und nach abgerufen wird wie es z. B. bei Bauprojekten mit einem Bauträger üblich ist.
Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, muss sich über die Tilgungskonditionen Gedanken machen. Da ein Kredit auf unterschiedliche Weisen getilgt werden kann, sollten Immobilienkäufer oder Bauherrn die gewünschten mit den Kreditanbietern über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Tilgung sprechen und die Vereinbarungen in den Kreditvertrag aufnehmen. Im Rahmen der Kreditverhandlungen lassen sich für verschiedenartige Situationen klare Regeln bestimmen. Welche Tilgungsmodalitäten es gibt und welche Rolle diese bei einem Immobilienkredit spielen, erläutert dieser Artikel.
Sich Geld zu leihen ist für die wenigsten Menschen etwas Alltägliches. Einen Baukredit, der rein statistisch mittlerweile eine knappe Viertelmillion Euro betragen wird, werden die meisten Menschen wohl nur einmal im Leben abschließen. Die Tatsache, dass ein solcher Kredit viele Jahre abgezahlt werden muss, macht die meisten Menschen naturgemäß nervös. Verbraucher sollten gut vorbereitet in das Kreditgespräch gehen, denn nur das verhindert, dass dabei ein „Bund fürs Leben“ eingegangen wird, mit dem man nicht hundertprozentig d’accord ist. Wessen man sich sicher sein muss und wie man sich perfekt auf das Gespräch und den Vertragsabschluss vorbereitet, fasst der folgende Artikel zusammen.
Um Eigenheimbesitzer, Mieter und Pächter von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch besser finanziell bei Sanierungen zu unterstützen, ging Anfang Januar 2021 die neue BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) an den Start. Für Nichtwohngebäude werden ab sofort öffentliche Zuschüsse von bis zu 200 Euro je saniertem Quadratmeter und für Wohngebäude bis maximal 15.000 Euro pro energetische Einzelmaßnahme (inklusive 5%-iSFP-Bonus) gefördert.
Fast jeder, der sich den Traum von einem Eigenheim erfüllt, kann dies nur mithilfe einer Hypothek tun. Im Darlehensvertrag wird nicht nur die Kreditsumme, sondern auch die Höhe der Monatsraten sowie die Dauer der Zinsbindung vereinbart. Bei den meisten Baufinanzierungen beträgt sie zwischen fünf und 15 Jahren, selten länger. Mit dem Ablauf der Zinsbindungsphase sind die Schulden in der Regel jedoch noch nicht getilgt, sodass für die Restschuld über einen weiteren Kredit – die Anschlussfinanzierung – nachgedacht werden muss.
Ein Volltilgerdarlehen ist so angelegt, dass zum Ende der vereinbarten Laufzeit keine Restschulden mehr bestehen. Deshalb wird keine Anschlussfinanzierung benötigt. Die Zinsbindung ist bei dieser Kreditvariante mit der Gesamtlaufzeit identisch, deshalb gibt es für Darlehensnehmer kein Risiko, dass sich die Höhe der Zinsen – insbesondere nach oben - verändern könnte.
Wie in anderen Branchen auch werden für die Baufinanzierung Fachbegriffe angewandt.
Wir beraten seit 1995 Bauherren und es war äußerst selten, dass der Hausbau ganz ohne Kredite finanziert wurde. Uns fiel zudem auf, dass die Beratung für die Baufinanzierung oft sehr dürftig ist: Während die Baufinanzierungsberater und Bankberater in der Regel eine gute Beratungsleistung für die Baufinanzierung bieten, ist die Beratung durch Hausverkäufer oft eher dürftig. Wir haben hier einige Informationen zusammengestellt, die sich als die häufigsten Fallstricke beim Baukredit erweisen.
Mit Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) sind die Förderungen des BAFA und der KfW nunmehr in der BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen(BEG EM) zusammengefasst worden.
Die Einführung des Baukindergeldes ging auf das Regierungsprogramm 2017-2021 der CDU/CSU zurück. Dort wurde den Wählern versprochen, es rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft zu setzen. Das hatte dann mit Verspätung geklappt: Die amtierende Regierungskoalition, die diese Förderung bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert hatte, hat sich noch für das Jahr 2018 auf die konkrete Einführung des Baukindergeldes und dessen Rahmenbedingungen geeinigt. Nun ist es jedoch ausgelaufen.
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der modifizierten Energieeinsparverordnung 2014 (mittlerweile vom Gebäudeenergiegesetz abgelöst), die die Latte hinsichtlich der von Bauherren und Sanierern einzuhaltenden Energiewerte noch ein Stück höher legt, erweiterte die KfW zum 1. Januar 2016 ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“. Das Neue daran sind die sogenannten effizienten Kombinationslösungen. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für dieses Programm 165 Mio. Euro in Form von Zuschüssen und verbilligten Zinsen zur Verfügung, die aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz stammen. Die Fördermittel werden für den Austausch von ineffizienten Heizungsanlagen und den Einbau von Lüftungsanlagen bereitgestellt.
Hinweis:
Den Förderkredit "Energieeffizient Sanieren kann noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden. Danach müssen die Anträge auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.
Viele Menschen planen, den steigenden Mietpreisen zu entkommen und sehnen sich nach den eigenen vier Wänden. Im Zuge der Planung stellt sich in den meisten Fällen immer wieder die Frage nach der Finanzierung für das Eigenheim. Alle Alternativen sollten hierbei gegeneinander abgewogen werden, um günstig an Kapital zu gelangen. Was die meisten Bauherren nicht wissen ist, dass das angesammelte Vermögen der Riester-Rente zur Finanzierung des Eigenheims entnommen werden kann. Dabei hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine Ersparnisse teiweise oder komplett zu entnehmen und zur Finanzierung seines Eigenheims aufzuwenden.
Das passiert leider oft: Da wollen Bankkunden ihren Kredit vor dem Ablauf der Laufzeit zurückzahlen, um eher schuldenfrei zu sein, und werden dann damit konfrontiert, dass ihr Geldinstitut die Hand aufhält. Vorfälligkeitsentschädigungen werden von den Banken erhoben, um den Ausfall der Zinszahlungen, die ansonsten noch von den Verbrauchern gezahlt worden wären, zu kompensieren. Es handelt sich also um eine Art Schadensersatz. Doch bei näherem Hinsehen fällt auf, dass mit klassischen Ratenkrediten anders verfahren wird als mit Hypothekendarlehen.
Der Wunsch, im eigenen Haus zu wohnen, ist da, aber das Geld fehlt: Das kennen viele Menschen, die sich dann mit Bedauern von ihrem Traum, in einem Eigenheim zu wohnen, verabschieden und weiterhin in einer Mietwohnung leben. Doch es gibt eine Möglichkeit, sich auch mit wenig oder gar keinem Eigenkapital irgendwann diesen Traum zu erfüllen: Mit einem Mietkauf kann ein Haus sofort bewohnt werden und wird nach und nach bezahlt. Aber ist das Konzept wirklich so gut, wie es klingt?
Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss auch Grunderwerbsteuer zahlen. Ihre Höhe bemisst sich prozentual am Kaufpreis und wird seit 2006 von den einzelnen Bundesländern eigenständig festgelegt. Bis 2005 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit bei 3,5 %, seit 2006 hat sich da eine Menge getan: Nur in Bayern und Sachen ist es bei dieser Höhe geblieben, nach und nach wurde die Steuer in allen anderen Ländern angehoben. 2020 betrug sie in den anderen 14 Bundesländern zwischen 4,5 % und 6,5 %. Dieser Unterschied mag auf den ersten Blick gering erscheinen, wirkt sich aber bei Immobiliengeschäften mit einer Kostensteigerung von mehreren tausend Euro aus. Die Finanzämter versenden die Steuerbescheide etwa vier bis sechs Wochen nach dem Kauf. Da liegt die Überlegung nahe, ob es Wege gibt, die Steuer zu reduzieren.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte den Stein ins Rollen gebracht: Mit seiner Klage gegen die Sparkasse Steinfurt hat er in eineinhalbjähriger Prozessdauer einen Sieg zugunsten von Kreditnehmern erreicht, die ihre Hypothek umschulden wollen.
Diese Förderung endete zum 31.12.2020 und wird nicht verlängert.
Die globale Finanzkrise 2008 und insbesondere der US-amerikanische Immobilienmarkt, der wie ein Kartenhaus zusammenbrach und viele Menschen in die Obdachlosigkeit stürzte, haben das Europäische Parlament ebenso nachdenklich gemacht wie der Umstand, dass einige der EU-Mitgliedstaaten haarscharf an der Zahlungsunfähigkeit vorbeigeschrammt sind und seit Jahren aufs Neue „gerettet“ werden müssen. Es ging ihm darum, Kreditnehmer davor zu schützen, beim Abschluss eines Immobilien-Darlehensvertrags von ihrem Geldinstitut übervorteilt zu und in ernstzunehmende wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht zu werden. Mit der seit dem 21. März 2016 gültigen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) wurden sowohl die EU-Richtlinie 2014/17/EU als auch Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Sie gilt ausdrücklich nur für private Verbraucher, nicht aber für gewerbliche Immobilienkredite.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein Urteil zu dieser Frage (Az. XI ZR 225/08 vom 27. Oktober 2009) zwar schon vor Jahren gesprochen, es dürfte jedoch für so manchen Bankkunden, der in finanziellen Schwierigkeiten steckt, immer noch interessant sein.