Bauantrag

Begriff Definition
Bauantrag

Beim Bauantrag, auch Baugesuch genannt, beantragt der Bauherr eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. Der Antrag wird in schriftlicher Form an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt. Diese überprüft, inwieweit das geplante Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist. Daher muss der Bauantrag immer bei der Kommune gestellt werden, in deren Gebiet das zu bebauende Grundstück liegt. Einzelheiten werden in Deutschland durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des zuständigen Bundeslandes reguliert. Sind wichtige Fragen vor einem Bauantrag zu klären, kann eine Bauvoranfrage gestellt werden.

Der Bauantrag muss zahlreiche Angaben zum Gebäude enthalten. Dazu gehören unter anderen die Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Berechnungen, Betriebsbeschreibung, Lageplan inklusive Grundstücksgröße und ein Entwässerungsplan. Zudem sind Nachweise über die Standsicherheit und die Schall- und Wärmedämmung des Gebäudes beizufügen. Erst wenn der Bauantrag genehmigt ist, darf mit dem Bau des Gebäudes beziehungsweise dem Umbau begonnen werden.

Für das Erstellen eines Bauantrages ist normalerweise ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig. Er beaufsichtigt und unterstützt bei der Erstellung aller notwendigen Beschreibungen und Berechnungen. Zusätzlichen werden von ihm, neben dem Bauherrn, alle Formulare für den Bauantrag unterzeichnet.

Weitere Informationen sind hier www.hausbauberater.de/bauwissen/das-oeffentliche-bauplanungsrecht-bauordnungsrecht unter der Überschrift "Vom unbeplanten Boden bis zum genehmigten Baugrundstück: Das passiert beim Baugenehmigungsverfahren" zu finden.

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Synonyme: Baugesuch

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