Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.
2 Minuten Lesezeit (494 Worte)

Bauunternehmern haben das Recht auf eine Bürgschaft vom Bauherrn

Das BGH-Urteil vom 27. Mai 2010 (Az. VII ZR 165/09) wurde im Rechtsstreit zwischen dem Bauherrenschutzbund e. V. als Kläger und dem Fertighausunternehmen OKAL Haus GmbH als Beklagter gesprochen. Die OKAL Haus GmbH bietet Einfamilienhäuser für private Bauherren an. Der Kläger hielt eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens für rechtswidrig, die folgenden Wortlaut hatten:

"Der  Bauherr  ist  verpflichtet,  spätestens  acht  Wochen  vor  dem  vorgesehenen  Baubeginn  dem  Unternehmen  eine  unbefristete, selbstschuldnerische  Bürgschaft  eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag  geschuldeten Gesamtvergütung (unter  Berücksichtigung  von  aus  Sonderwünschen  resultierenden  Mehr-oder  Minderkosten)  zur  Absicherung  aller  sich  aus  dem vorliegenden  Vertrag  ergebenden  Zahlungsverpflichtungen  des  Bauherrn  vorzulegen."

Außerdem sahen die AGB vor, dass der Hausbau erst dann begonnen werden muss, wenn dem Bauunternehmen das Original der Bürgschaft vorgelegt wurde. Gelingt dem Bauherrn die fristgerechte Vorlage nicht, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Das Ziel des beklagten Bauunternehmens war klar:
Es wollte auf diese Weise seine Ansprüche gegenüber seinen Kunden absichern. Hierin sah der Kläger eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne des § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Wessen Interessen wiegen schwerer?

Der BGH hatte hierzu eine klare Haltung: Er stimmt zu, dass den Kunden aufgrund dieser Klausel finanzielle Belastungen durch das Einholen der Bankbürgschaft entstehen. Dem steht jedoch das Interesse des Beklagten gegenüber, der als Werkunternehmer erhebliche Vorleistungen in Kauf nehmen muss. Gesetzliche Vorschriften, die seine Forderungen absichern könnten, gibt es nicht. Dieses deutliche Ungleichgewicht zulasten des Unternehmers rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts eine solche Klausel. Der BGH argumentierte, die Kosten für die verlangte Bankbürgschaft fielen angesichts der gesamten Baukosten nicht erschwerend ins Gewicht.
Bei dem Beklagten handelte es sich zwar um eine Fertighausfirma, auf diesen Umstand geht der BGH allerdings nicht ein. Er spricht in seiner Urteilsbegründung lediglich davon, dass der Beklagte Einfamilienhäuser errichtet. Deshalb sollte davon ausgegangen werden, dass das Gericht nicht nur Bauverträge von Fertig-, sondern auch Verträge von Massivhausanbietern in seine Begründung einbezogen hat.

Das sollten Bauinteressenten wissen

Die sog. Avalprovision sowie die Bearbeitungsgebühren sind vom Bauherrn zu tragen. Die Kosten für die Avalprovision lassen sich nicht genau beziffern, in der Regel haben sie jedoch die Höhe, die Bankkunden für eine Bankeinlage erhalten würden. Die Avalprovision wird für jedes Jahr erhoben, für das die Bürgschaft benötigt wird. Da die Kosten hierfür auch bei den derzeit niedrigen Zinssätzen mehrere Tausend Euro betragen, sollten Kunden versuchen, sie möglichst gering zu halten. Dies ist durch eine Vereinbarung mit dem Bauunternehmen möglich, die beinhaltet, dass die abgeschlossene Erst-Bürgschaft parallel zum Baufortschritt und den erfolgten Teilzahlungen gegen eine geringere Bürgschaft ausgetauscht werden kann.

 

Hinweis:
Wir bieten keine Rechtsberatung und können auf Grund standesrechtlicher Bestimmungen keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Unser Beitrag dient lediglich der Information. Da dieser Text mit der Unterstützung eines Juristen verfasst wurde, spiegelt er den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird jedoch nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie für juristische Fragen einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

 

 

Nachtrag beim Bau: Verhandlung von Nachträgen und ...
Die Vereinbarung von Baukostenobergrenzen – so urt...

Ähnliche Beiträge

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau