Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.

Die Rubrik Immobilienrecht soll dazu beitragen, die Vorgänge und Zusammenhänge bei einem Immobilienkauf oder Immobilienverkauf zu verstehen.

Fallstricke beim Immobilienkauf

Eine Immobilie zu erwerben ist eine teure Angelegenheit geworden. Die Nachfrage ist groß, das treibt die Preise in die Höhe. Es ist aus menschlicher Sicht verständlich und nachvollziehbar, wenn Käufer Wege suchen, Finanzierungssummen und Notarkosten so gering wie möglich zu halten. 

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Was Sie über die Courtage wissen sollten

Der Begriff  "Courtage" ist sowohl in der Immobilienbranche als auch an der Börse und bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen gebräuchlich und wird auch als Provision bezeichnet. Er ist dem französischen Wort "Courtier" entlehnt, das Agent oder Makler bedeutet. Es geht bei einer Courtage immer um ein Entgelt, das für eine Vermittlungstätigkeit gezahlt wird. In diesem Artikel soll es jedoch nur um die Maklercourtage gehen, die im Zuge von Immobiliengeschäften fällig wird. Das sollte man über die Courtage wissen:

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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

Seit dem 01.12.2020 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mit dem das Gesetz aus dem Jahr 1951 grundlegend modernisiert worden ist. Das neue Gesetz soll die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften optimieren und bauliche Veränderungen erleichtern. Deswegen trägt es jetzt auch den Namen „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften – Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“; also kurz „WEMoG“. Was sich durch die Reform alles geändert hat, fassen wir für Sie an dieser Stelle kurz zusammen:

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Die Verantwortung eines Notars: Wer kauft eine Immobilie?

Alle Immobilienverkäufe müssen in Deutschland über einen Notar abgewickelt werden. Dessen Beratung und neutrale Information und Unterstützung bei der Kaufabwicklung unterscheidet ihn von einem parteiisch handelnden Rechtsanwalt. Aufgrund der besonderen Bedeutung eines Notars im Rechtsverkehr handelt es sich um ein öffentliches Amt, dem ein besonderes Vertrauen entgegengebracht wird. Vor diesem Hintergrund muss der nachfolgend geschilderte Fall gesehen und bewertet werden.

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Der Erbpachtvertrag endet: Was passiert danach?

Ein Haus auf einem Erbbaugrundstück ist eine preisgünstige Möglichkeit, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen: Es entstehen nur die Bau- oder Kaufkosten für das Gebäude, nicht aber für das Grundstück. Die Pachtverträge bestehen zwischen 50 und 99 Jahren, die Pächter zahlen bei neuen Verträgen in der Regel pro Jahr einen Erbbauzins zwischen 3 und 5 % des aktuellen Grundstückswerts. Meistens handelt es sich bei den sog. Erbbaurechtsausgebern um Kirchen, Kommunen, große Industrieunternehmen, private Stiftungen oder Privatpersonen. Die Eigenschaft eines Grundstücks als Erbpachtgrundstück geht immer aus dem Grundbuch und dem Erbbaugrundbuch hervor.

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Die Grenzen des „berechtigten Interesses“: Nicht jeder darf das Grundbuch einsehen

Der Kreis der Personen, der das Grundbuch einsehen darf, bestimmt sich nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Grundbuchordnung (GBO): „Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.“ Dazu gehören selbstverständlich alle, denen das Grundstück, über das sie die Grundbuchinformationen bekommen möchten, gehört. Aber auch dann, „wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan ist, das auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann“ (OLG München, Beschluss vom 26.07.2018 – Az. 34 Wx 239/18), ist die Einsichtnahme zulässig. Damit können also beispielsweise ernsthafte Kaufinteressenten oder auch Nachbarn gemeint sein, die sich mit der Einsichtnahme Klarheit über Dienstbarkeiten, die auf dem Grundstück liegen, verschaffen wollen.

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Wie lange ist man an einen Makler gebunden? Der BGH hat entschieden

Das dürfte vielen Menschen bekannt vorkommen, die bereits einen Makler beauftragt haben, um ihre Immobilie zu verkaufen: In der Regel findet sich im Vertrag eine Klausel, die dessen Laufzeit auf sechs Monate festlegt. Während dieser Frist darf ein Kunde keinen anderen Makler mit dem Verkauf derselben Immobilie beauftragen. Wer nun glaubt, dass er nach dem Ablauf dieses Zeitraums einen anderen Makler auswählen kann, sollte noch einmal seinen Vertragstext zur Hand nehmen. Oft verbergen sich hier weitere Vereinbarungen, die eine nahtlose Vertragsverlängerung vorsehen und einen Maklerwechsel (vorerst) verhindern.

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Das Wegerecht als Gewohnheitsrecht? So urteilte der BGH

Wenn man ein fremdes Grundstück befahren oder betreten muss, um zu seiner eigenen Immobilie zu kommen, beruft man sich in der Regel auf ein Wegerecht. Das gilt insbesondere bei sog. Hinterliegergrundstücken: Zwischen ihnen und dem öffentlichen Weg oder der Straße befindet sich ein Grundstück. In solchen Fällen ist die Rechtslage eindeutig: Die Eigentümer oder Nutzer des Hinterliegergrundstücks haben das Recht, das vordere Grundstück zu passieren. Hierbei handelt es sich um einen Sachverhalt, der gem. § 1018 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Grunddienstbarkeit bezeichnet wird. In der Regel werden Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.

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Wann die Gemeinde mittels Vorkaufsrecht in einen Grundstückskaufvertrag eingreifen darf

Man will ein Grundstück verkaufen, ist sich mit einem Interessenten bereits einig geworden und hat einen Vertrag aufgesetzt, doch dann tritt die Gemeinde auf den Plan und macht ihr Vorkaufsrecht geltend. Geht das so einfach? Und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

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Verbraucherrechte beim Immobilienkauf mit einem Makler

Die Suche nach dem richtigen Haus oder der Traumwohnung kann langwierig und mühsam sein. Viele Menschen sind es leid, wochen-  oder monatelang in der Tageszeitung oder im Internet nach den passenden Objekten zu suchen oder Besucher durch ein zum Verkauf stehendes Objekt zu führen. Darum wird häufig ein Immobilienmakler eingeschaltet, der die Funktion eines Vermittlers zwischen Käufer und Verkäufer wahrnimmt. Er kann auch beauftragt werden, wenn es um die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie gehen soll.

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Kaufvertrag von Immobilien, die notarielle Beurkundung beim Kauf einer Immobilie

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt verbindlich vor, dass der Kauf einer Immobilie nur mit einem notariell beglaubigten Kaufvertrag abgewickelt werden darf. Der Großteil dieser Kaufverträge ist einheitlich aufgebaut. Ein Notar hat die Pflicht, sich unparteiisch und neutral allen Vertragspartnern gegenüber zu verhalten. Dabei spielt es auch keine Rolle, von welcher Vertragspartei er bezahlt wird. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt. Der Notar ist auch dazu da, während des Notartermins alle den Kaufvertrag betreffenden Fragen zu erläutern.

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Bedeutung des Grundbuchs im Immobilienrecht

Ohne ein Baugrundstück lässt sich kein Bauwerk errichten. Der Weg, den ein Grundstück rechtlich nimmt, bis es bebaubar ist, wird an anderer Stelle bereits beschrieben. Hier soll behandelt werden, was Bau- oder Kaufinteressenten über das Grundbuch wissen sollten. Zudem sind die Ausführungen für den Kauf einer Immobilie gleichermaßen gültig.

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Enteignung: wenn der Staat auf das Grundstück oder die Immobilie zugreift

Das Grundgesetz schützt im Artikel 14 Abs. 1 zwar das Recht am Eigentum, schränkt es jedoch in Abs.3 bereits wieder ein: Sofern es dem Allgemeinwohl dient, darf der Staat eine Enteignung vornehmen. Dem früheren Eigentümer ist dann eine Entschädigung in einer Höhe zu zahlen, die sich sowohl mit den Interessen des Enteigneten als auch denen der Allgemeinheit in Einklang bringen lässt.

Darüber, was unter einer Enteignung konkret zu verstehen ist und in welchen Fällen überhaupt eine Entschädigung an den Enteigneten gezahlt wird, hat das Bundesverfassungsgericht erst 1981 mit dem sog. „Nassauskiesungsbeschluss“ entschieden. Danach liegt keine Enteignung vor, wenn die Nutzungsbeeinträchtigung durch Behörden auf der Basis von gesetzlichen Normen oder Einzelfallregelungen erfolgt. Folglich wird in solchen Fällen keine Entschädigung gezahlt.

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Gewährleistung für Sachmängel und Rechtsmängel beim Grundstückskauf

Beim Thema Gewährleistung gibt es sowohl bei Verkäufern als auch bei Käufern von Grundstücken eine große Unsicherheit. Hier erfahren Sie, wie es um die Gewährleistung bei Grundstücksverkäufen bestellt ist.

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Bäume an der Grundstücksgrenze als Ärgernis: Müssen sie entfernt werden?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einer Nachbarschaftsstreitigkeit zu befassen, wie sie sicher in ähnlicher Form zahllose Male an deutschen Gartenzäunen zu beobachten ist. In diesem Fall ging es um zwei Eigentümer benachbarter Grundstücke, die sich ohne das Gericht nicht darüber einig werden können, ob drei 18 Meter hohe Birken bleiben dürfen, wo sie sind, oder sie gefällt werden müssen.

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Auch so kann pflichtwidriges Verhalten eines Maklers aussehen

Im Regelfall können Immobilieneigentümer davon ausgehen, dass ein von ihnen beauftragter Makler das Objekt so anbietet, wie es vorab vereinbart wurde. In einem besonders ungewöhnlichen Fall, in dem ein Makler seine Kundin hintergangen und ihr so einen hohen finanziellen Schaden zugefügt hatte, wurde im Januar 2019 vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. I ZR 160/17 vom 24.1.2019).

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Ein häufiger Anlass für Streitigkeiten bei Mieterhöhungen: die Wohnfläche

In Zeiten von ständig steigenden Mieten kommt es schnell zu Protesten von Mietern, wenn Wohnungseigentümer die Miete erhöhen wollen. Eine wesentliche Berechnungsrundlage ist hier die Größe der Wohnung: Es ist üblich, dass die Kaltmiete auf der Basis der Wohnfläche in Quadratmetern ermittelt wird. Aber daran, ob solch eine Angabe den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und die Miethöhe korrekt errechnet wurde, scheiden sich oft die Geister. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diese Thematik Klarheit gebracht.

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Hat der Makler Anspruch auf Maklerprovision, auch wenn der Maklerkunde nicht Käufer ist?

Auf den ersten Blick scheint das nicht möglich zu sein: Jemand kauft eine Immobilie, aber eine andere Person muss die Maklerprovision zahlen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch in seinem Urteil vom 17. Oktober 2018 (Az. I ZR 154/17).

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Urteil vom BGH zur Maklercourtage

Die Maklercourtage ist sehr oft ein strittiges Thema und hat schon in zahlreichen Fällen dafür gesorgt, dass sich Makler und Immobilienverkäufer oder –käufer vor Gericht wiedergesehen haben. In dem am 21. November 2018 vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschiedenen Fall (Az. I ZR 10/18) kam jedoch noch ein Dritter ins Spiel.

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Müssen alle Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft die Sanierung einer Dachterrasse bezahlen?

Der Bundesgerichtshof hat sich mit einem Fall beschäftigt, der in einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Ärger gesorgt hat (Urteil vom 4. Mai 2018, Az. V ZR 163/17). Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit ein Wohnungseigentümer, der über eine Dachterrasse verfügt, auch für deren Instandhaltung zahlen muss. Die Dachterrasse des Klägers diente als sein Sondereigentum nicht nur als sein persönlicher Aufenthaltsort für sonnige Stunden, sondern war gleichzeitig auch die Bedachung für die darunter liegende Wohnung. Als Bauteile der Dachterrasse, die zum Gemeinschaftseigentum gehörten, so stark beschädigt waren, dass eine Reparatur nötig wurde, beschloss die Eigentümerversammlung die Sanierung der Terrasse und erlegte dem Kläger die dafür entstehenden Kosten auf.

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Sachmängelhaftung des Verkäufers beim Verkauf einer Luxusimmobilie mit Mängeln?

Das hatte sich der Kläger in diesem Verfahren sicher anders vorgestellt: Er hatte einen 300 Jahre alten Bauernhof, der im Inserat als „Luxusimmobilie“ und „saniert nach neuestem Stand der Technik“ beschrieben wurde, sowie zwei 50 bzw. 70 Jahre alte Anbauten gekauft. Schon ein halbes Jahr nach dem Kauf bemerkte der Käufer im Zuge von Umbauarbeiten, dass sich sowohl im Wohngebäude als auch in den Anbauten Feuchtigkeits- und Schimmelschäden befanden. Diese Einschätzung wurde von einem von ihm beauftragten Gutachter bestätigt, der diesen Zustand auf fehlende oder unzureichende Horizontalsperren zurückführte. Der Käufer verlangte vom Verkäufer daraufhin die Erstattung der Instandsetzungskosten von fast 80.000 Euro, was dieser ablehnte. Er berief sich dabei auf den im Kaufvertrag festgehaltenen Haftungsausschluss.

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Kein Haftungsausschluss für Sachmängel beim Verkauf von Grundstücken mit Altlasen

Wer eine Immobilie verkauft, muss den Käufer auf wesentliche Sachmängel hinweisen. Bei einem Haus kann das der Schimmel an der Kellerwand, bei einem Grundstück die vorherige Nutzung z. B. als Standort eines Rüstungsbetriebs sein, durch die Schadstoffe im Boden zu befürchten sind. Im vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall (Az. V ZR 250/15 vom 21.07.2017) ging es um einen ganz ähnlichen Streitpunkt.

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Das Bundesverwaltungsgericht zur Nutzung einer Dauerwohnung als Ferienwohnung

Nahezu alle deutschen Inseln beklagen das gleiche Problem: Sie sind bei Touristen so beliebt, dass immer mehr Investoren und Immobilienbesitzer von den Urlaubern profitieren wollen und Häuser und Wohnungen nicht mehr als Dauer- sondern als Ferienmietobjekte anbieten. Die Folge: Der Wohnraum wird immer knapper und die Mieten steigen. Auch die Klägerin hatte vor, eine Wohnung auf Sylt, die sich in einem Haus mit zwei Wohnungen befindet, als Ferienobjekt zu vermieten. Hierzu ist eine Nutzungsänderung im Bebauungsplan nötig. Dieser legte hier ein sog. Sondergebiet mit der Kennzeichnung „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ fest. Danach muss in jedem Wohngebäude mindestens eine Wohnung für eine dauerhafte Wohnnutzung zur Verfügung stehen.

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Haftet ein Grundstückseigentümer für Schäden beim Nachbarn?

Dieser Frage liegt ein Rechtsstreit zugrunde, der vom Bundesgerichtshof (BGH) am 9. Februar 2018 entschieden wurde (Az. V ZR 311/16). Ein Grundstückseigentümer hatte 2011 einen Fachbetrieb mit der Reparatur seines Hausdaches im historischen Zentrum von Quedlinburg beauftragt. Die Handwerker benutzten dabei für Heißklebearbeiten u. a. auch einen Brenner. Was sie jedoch nach Beendigung ihrer Arbeiten übersahen: Durch die Hitze hatte sich ein Glutnest gebildet, das sich später zu einem Brand entwickelte. Das Feuer breitete sich bis zum Dach des Nachbarn aus und beschädigte erheblich dessen Haus.

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Vorsicht bei der Beschreibung einer angebotenen Immobilie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 19. Januar 2018 (Az. V ZR 256/16) Klarheit geschaffen, wie wesentlich eine korrekte Beschreibung eines Verkaufsobjekts in einem Exposé sein muss.

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Wie geht es weiter, wenn der Immobilienkauf überraschend platzt ?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Oktober 2017 in einer Angelegenheit verhandelt, die so oder so ähnlich immer wieder vorkommt (Az.: V ZR 11/17). Es ging um eine Eigentumswohnung, die die Kläger kaufen wollten. Sie waren sich mit der beklagten Verkäuferin über den Preis einig geworden, sodass ein Notartermin vereinbart wurde. Der Käufer bereitete den Kauf vor, indem er mit einer Bank einen Darlehensvertrag abschloss, mit dem fast 80 % des Kaufpreises abgedeckt wurden. Doch wenige Tage vor dem Notartermin überlegte es sich der Verkäufer anders und verlangte einen um fast 100.000 Euro höheren Kaufpreis. Die Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag war da schon abgelaufen.

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Haftet der Verkäufer bei Falschauskünften des Maklers? Dazu gibt es ein Urteil des BGH:

Bei diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 245/14 vom 22.07.2015) sollten Immobilieneigentümer hellhörig werden, die ihr Haus oder Grundstück mithilfe eines Maklers verkaufen wollen. Sich zurückzulehnen und sich voll auf ihn zu verlassen, ist nicht immer eine gute Idee.

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Makler müssen Fragen korrekt beantworten

Sollte es nicht eigentlich selbstverständlich sein, dass Makler über ein zur Vermietung oder zum Verkauf angebotenes Objekt umfassend informiert sind? Und sollte es nicht ebenso selbstverständlich sein, dass sie auf konkrete Nachfragen von Interessenten eingehen und diese wahrheitsgemäß beantworten können? Was aus Sicht der Kunden sicherlich bejaht wird, scheint in der Branche noch lange nicht üblich zu sein. Nur so lässt sich erklären, dass der Bundesgerichtshof in dieser Frage urteilen musste (Az. I ZR 235/15 vom 10.11.2016).

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Kann der Bauträger den Erstverwalter bestimmen?

Das Problem, dessen sich der Bundesgerichtshof (BGH) annehmen musste, betrifft nur Wohnungseigentümergemeinschaften. Im behandelten Fall (Az. VII ZR 308/12 vom 12.09.2013) enthielt der Kaufvertrag, den alle Wohnungseigentümer unterschrieben hatten, eine Klausel, wonach jeder Käufer den bereits im Vertrag namentlich genannten Sachverständigen, den ebenfalls namentlich aufgeführten Verwalter und den Verwaltungsbeirat damit beauftragen sollten, die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durchzuführen. Das taten auch alle Eigentümer ohne Protest, doch das dicke Ende kam noch.

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Zankapfel Mobilfunkantenne: Es ist nicht alles erlaubt, was gefällt.

Wohnungseigentümer, die bereits einige Eigentümerversammlungen hinter sich haben, kennen das: Spätestens, wenn es ums Geld geht, ist es vorbei mit dem Frieden am Besprechungstisch. Doch es gibt Entscheidungen, gegen die sich der Einzelne nicht wehren kann, wenn er von den anderen Eigentümern überstimmt wird. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das DauerwohnrechtWohnungseigentumsgesetz (WoEigG) schreibt vor, wann eine einfache oder gar eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, um geplante Vorhaben umsetzen zu können. In manchen Fällen müssen Entscheidungen jedoch einstimmig getroffen werden, was die Konfliktbereitschaft so groß werden lässt, dass die Beteiligten auch den Gang vor ein Gericht nicht scheuen.

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Reservierungsgebühr beim Makler?

Es ist bekannt, dass einem Makler nach einem erfolgreich von ihm vermittelten Immobilienverkauf eine Provision zusteht. Ihre Höhe ist nirgends gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich allein aus dem Inhalt des Maklervertrags. Die auch als Courtage bezeichnete Gebühr ist regional sehr unterschiedlich und liegt je nach Bundesland bei durchschnittlich knapp 6 bis mehr als 7 %. Ganz anders ist die Rechtslage bei der sog. Reservierungsgebühr.

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Ein Haus wird verkauft – Inwieweit müssen Verkäufer über Mängel informieren?

Seit mehreren Jahren befindet sich die Zahl der Verkäufe von Wohnimmobilien auf einem hohen Niveau: Die niedrigen Hypothekenzinsen motivieren diejenigen, die sich nicht für den Bau eines Eigenheims interessieren, sich nach einer geeigneten gebrauchten Eigentumswohnung oder einem Haus umzusehen. Kommt es zu einem Besichtigungstermin, haben die Verkäufer die Pflicht, die Kaufinteressenten über die baulichen Mängel der Immobilie zu informieren. Doch gilt das auch, wenn der Mangel in einer Eigenschaft besteht, die zum Zeitpunkt des Hausbaus mit den damals geltenden Bauvorschriften im Einklang war?

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Eine durch frühere Erwerber erfolgte Abnahme des Gemeinschafts­eigentums ist für spätere Erwerber nicht bindend.

Normalerweise ist der juristische Ablauf allen an einem Hausbau Beteiligten klar: Nach der Fertigstellung des Gebäudes erfolgt – die im besten Fall mängelfreie – Abnahme, und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen. Wie lange, hängt vom Bauvertrag ab. Doch was passiert, wenn es sich bei dem Gebäude um eine Anlage handelt, die aus Eigentumswohnungen besteht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten verkauft werden?

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