Der Hausbau kann schnell zum ausgemachten Horror werden, wenn man sich als Bauherr mit Pfusch am Bau oder mit der Pleite des Bauträgers herumschlagen muss. Als Bauherr sollte man bereits im Vorfeld darauf achten, dass der Auftragnehmer (Bauunternehmen, Bauträger) Sicherheiten aufweisen kann! Ganz wichtig sich Absicherungen gegen Insolvenz am Bau und Baumängel. Insbesondere eine Insolvenz des Bauunternehmers kann zum finanziellen Kollaps des Bauherrn führen.
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Das BGH-Urteil vom 27. Mai 2010 (Az. VII ZR 165/09) wurde im Rechtsstreit zwischen dem Bauherrenschutzbund e. V. als Kläger und dem Fertighausunternehmen OKAL Haus GmbH als Beklagter gesprochen. Die OKAL Haus GmbH bietet Einfamilienhäuser für private Bauherren an. Der Kläger hielt eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens für rechtswidrig, die folgenden Wortlaut hatten: