Gasanschluss
Begriff | Definition |
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Gasanschluss | Wird ein Haus neu gebaut, dann stellt sich vor allem die Frage, für welche Heizungsanlage man sich entscheiden soll. Hat der Bauherr sich für den Einbau einer Gasheizung entschieden, muss die Frage nach dem Gasanschluss geklärt werden. Befindet sich das Grundstück in einer Neubausiedlung, dann ist es meistens so, dass eine Gasleitung bereits vorhanden ist und sich der Bauherr nur noch um den Hausanschluss kümmern muss. Es kann aber auch sein, dass dies nicht der Fall ist und der Bauherr sich um die Verlegung einer Gasleitung selber zu kümmern hat. Ist dies notwendig, muss er die dafür anfallenden Kosten selber tragen. Anfallende Kosten für die Verlegung von Gas können regional sehr unterschiedlich ausfallen, da manche Energieanbieter beispielsweise gestaffelt nach der Länge einer zu verlegenden Leitung abrechnen und andere Anbieter stattdessen jeden einzelnen Posten dem Kunden in Rechnung stellen. Beantragt wird der Gasanschluss beim lokalen Gasversorger. Auch können vorab Informationen über anfallende Erschließungskosten beim örtlichen Gaslieferanten eingeholt werden. Die Versorgung mit Gas unterliegt rechtlichen Regelungen. Netzbetreiber sind angehalten sich an die „Verordnungen für den Netzanschluss“ und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zu halten. Sollten Hauseigentümer über eine Modernisierung ihrer Heizungsanlage nachdenken, so kann eine Gasinstallation zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden. Es sollte sich jedoch im Vorfeld darüber informiert werden, welche Erschließungskosten bei einer Neuverlegung anfallen könnten, um keine finanziellen Überraschungen zu erleben. Staatliche Förderungen können bei einem Gasanschluss nämlich nur dann beantragt werden, wenn Immobilienbesitzer sich für eine Sanierung der alten Heizungsanlage durch eine Gasbrennwertheizung als Hybridvariante entschieden haben. Der Zuschuss erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ist es Vorschrift, dass der Gasanschluss nur vom örtlichen Gasversorger gelegt werden kann, so ist jeder Endverbraucher jedoch nach Abschluss einer Installation in seiner Entscheidung frei, den für ihn besten und preiswertesten Gasanbieter zu wählen. Es muss jedoch unbedingt darauf geachtet werden, keinen Gasvertrag mit einer langen Laufzeit beim örtlichen Gasanbieter abzuschließen, da ein schneller Wechsel sonst nicht möglich ist.
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