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Wie bindend sind Baukostenobergrenzen?

Das dürfte jeder Bauherr kennen: Bei der Besprechung mit der Baufirma oder dem Architekten sind selbstverständlich auch die Baukosten ein Thema. Da die finanzielle Leistungsfähigkeit oder –bereitschaft von Auftraggebern sehr unterschiedlich ist, muss immer geklärt werden, wie viel der Hausbau höchstens kosten darf.

Darauf muss ein Architekt achten – die Grundsätze bei einer Baukostenüberschreitung

Im am 21. März 2013 vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall (Az. VII ZR 230/11) ging es um einen Streit, der bis ins Jahr 1998 zurückreichte. Das vom  Architekten geplante Wohnhaus war von ihm mit Baukosten von 1,5 Millionen DM veranschlagt worden. Das Bauvorhaben wurde jedoch durch den beklagten Bauherrn gestoppt, weil die Baukosten  um 800.000 DM über dessen geplantem Budget lagen.

Der BGH wies allerdings auf die Pflicht des Architekten hin, schon im Rahmen der Grundlagenermittlung sorgfältig zu arbeiten. Bereits in dieser frühen Planungsphase muss der Kostenrahmen mit dem Kunden abgesteckt werden. Die vereinbarte Kostenobergrenze ist dann verbindlich, kann jedoch bei Bedarf vorbehaltlich des Einverständnisses des Bauherrn geändert werden. Sofern ein Architekt der veranschlagten Kostenobergrenze nicht widerspricht, gilt sein Verhalten als Zustimmung. Eine Kostenobergrenze ist auch dann einzuhalten, wenn sie nur einen ungefähren Betrag umfasst. Ein Architekt muss, sobald ihm bei einer Baukostenüberschreitung Zweifel am Einverständnis seines Auftraggebers kommen, diese ansprechen und aufklären. Wenn ein Architekt diese Grundsätze nicht beachtet und seine Planung aus der Sicht des Kunden damit unbrauchbar wird, kann sein Anspruch auf Honorar entfallen.

Dieses Grundsatzurteil ist von Bedeutung, weil es klarstellt, wozu Architekten verpflichtet sind und was Kunden erwarten und verlangen dürfen, wenn es um die Einhaltung der Baukostenobergrenze geht. Da es zu dieser Thematik immer wieder Streitigkeiten gibt, musste sich der BGH wiederholt mit unterschiedlichen Details beschäftigen.

In einem weiteren Artikel geht es um Streitfragen, die ebenfalls vor dem BGH geklärt wurden:
Sind Baukostenobergrenzen nur rechtsgültig, wenn sie ausdrücklich im Vertrag benannt worden sind? Und: Wie wird der Schaden ermittelt, der einem Bauherrn bei einer Überschreitung der Baukostenobergrenzen entstanden ist? Sie finden diesen Artikel unter https://www.hausbauberater.de/bauwissen/die-vereinbarung-von-baukostenobergrenzen-so-urteilte-der-bgh.

 

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