Ein Bauherr will von seinem Architekten im Prinzip zweierlei: Dass er das Bauvorhaben gemäß seinen Vorstellungen plant und dabei gleichzeitig seine wirtschaftlichen Verhältnisse beachtet. Die zwischen Ihnen und Ihrem Architekten vereinbarte sog. maximale Baukostensumme darf also nicht überschritten werden. Überschreitet Ihr Architekt sie, macht er sich Ihnen gegenüber haftbar. So lautet die bisherige verbraucherfreundliche Rechtsprechung.
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Das dürfte jeder Bauherr kennen: Bei der Besprechung mit der Baufirma oder dem Architekten sind selbstverständlich auch die Baukosten ein Thema. Da die finanzielle Leistungsfähigkeit oder –bereitschaft von Auftraggebern sehr unterschiedlich ist, muss immer geklärt werden, wie viel der Hausbau höchstens kosten darf.
Um das Thema Baukostenobergrenzen ranken sich sowohl bei Architekten und Bauunternehmern als auch ihren Kunden einige Mythen. Hierzu gab es 2015 zwei interessante Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH).