Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.

Architektenvertrag: Normen und Vorschriften im Architektenvertragsrecht

Ein Architektenvertrag ist zunächst einmal nichts anderes als eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (Bauherr) und einer Person, die Architektenleistungen erbringt. Er kommt üblicherweise durch die Abgabe eines Angebots und dessen Annahme zustande. Um genau zu verstehen, wo die Unterschiede zu anderen Vertragsverhältnissen sind, muss zunächst gefragt werden, was genau unter dem Begriff „Architektenleistungen“ verstanden werden kann.

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Architektenhonorar: Wie die Abrechnung des Architekten erfolgt

Nachdem seit Januar 2021 die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dem europäischen Recht angepasst wurde, ist das Architektenhonorar frei verhandelbar. Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI verstehen sich insoweit jetzt als eine Verhandlungsgrundlage. Für Verbraucher und Architekten bedeutet gleichermaßen, dass sie bei den den Planungskosten Verhandlungsspielräume nutzen können. Neu ist auch, dass von den Mindest- und Höchstsätzen abgewichen werden kann. Aus diesem Grund ist in der HOAI nicht mehr von einem Mindestsatz die Rede, der bis Ende 2020 die Untergrenze des Honorars definierte. Aus ihm wurde jetzt der Basishonorarsatz.

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HOAI - neue Novelle 2021

Architekten und Ingenieure aus der bundesweiten Bauwirtschaft nutzen die HOAI als Berechnungsgrundlage für die Entgeltbestimmung von Leistungen. Herausgegeben wird die Verordnung von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt Teil 1. Die Novelle von 2021 gilt für öffentliche und private Bauvorhaben. Im Baumanagement erfüllt das rechtsverbindliche Verordnungswerk zwei zentrale Funktionen. Zum einen strukturiert sie Projekte in der Bauwirtschaft nach Phasen und inhaltlichen Aspekten, zum anderen bilden ihre Daten eine wichtige Eingangsgröße in der Baukalkulation. In beiden Fällen stellt die HOAI ein grundlegendes Vorgehensmodell zur Verfügung.

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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Die Geschichte der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geht auf das Jahr 1971 zurück: Damals wurde in § 1 des „Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen“ die Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung geschaffen, mit der Honorarordnung eine Rechtsverordnung zu erlassen. Damit sollte mehr Transparenz geschaffen und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Dieser Prozess zog sich bis 1976 hin, als die erste HOAI in Kraft trat. Seitdem hat es mehrere Novellierungen gegeben, die dazu dienten, die HOAI an die sich ändernden Gegebenheiten im Bausektor anzupassen.

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EuGH urteilt über Zulässigkeit der HOAI - Ende der gewohnten Honorarstruktur?

Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauingenieure oder Umweltplaner kennen sie für ihren Bereich wie ihre Westentasche: die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). An ihre Struktur, die für jede Leistungsphase Mindest- und Höchsthonorare unterscheidet und die Schwierigkeit der jeweiligen Aufgabe in die Honorarermittlung einbezieht, haben sich die meisten Fachleute in diesen Berufen gehalten, und das schon seit mehr als 40 Jahren. Seit dem 1. Januar 1977 ist die HOAI in Kraft und wurde seitdem mehrmals modifiziert und den sich verändernden Gegebenheiten in der Baubranche angepasst. Doch nun rüttelt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an ihrer Existenz (Urteil v. 04. Juli 2019, Az. C-377/17).

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Europäischer Gerichtshof kippt Honorarordnung: Welche Folgen hat das Urteil?

Seit dem 1. Januar 1977 gibt es die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Als Bundesverordnung regelte sie die Honorare für alle, die innerhalb Deutschlands an Projekten des Ingenieurbauwesens beteiligt sind. Die Vorgaben der HOAI schufen sowohl für die Auftrag gebende als auch die Auftrag nehmende Seite Klarheit über die Höhe des zu erwartenden Honorars. Die Regelungen setzten außerdem einen Honorarrahmen, der sowohl vor Preisdumping als auch Wucher schützen sollte.

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