Ein Architektenvertrag ist zunächst einmal nichts anderes als eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (Bauherr) und einer Person, die Architektenleistungen erbringt. Er kommt üblicherweise durch die Abgabe eines Angebots und dessen Annahme zustande. Um genau zu verstehen, wo die Unterschiede zu anderen Vertragsverhältnissen sind, muss zunächst gefragt werden, was genau unter dem Begriff „Architektenleistungen“ verstanden werden kann.
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Kommt der Auftraggeber (Bauherr) den Honorarforderungen des Architekten nicht im vollem Umfang nach, muss er mit einer Honorarklage rechnen. Hier erfahren Sie mehr darüber: