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Architektenhonorar: Wie die Abrechnung des Architekten erfolgt

Nachdem seit Januar 2021 die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dem europäischen Recht angepasst wurde, ist das Architektenhonorar frei verhandelbar. Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI verstehen sich insoweit jetzt als eine Verhandlungsgrundlage. Für Verbraucher und Architekten bedeutet gleichermaßen, dass sie bei den den Planungskosten Verhandlungsspielräume nutzen können. Neu ist auch, dass von den Mindest- und Höchstsätzen abgewichen werden kann. Aus diesem Grund ist in der HOAI nicht mehr von einem Mindestsatz die Rede, der bis Ende 2020 die Untergrenze des Honorars definierte. Aus ihm wurde jetzt der Basishonorarsatz.

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Honorarklage des Architekten beim Streit um das Architektenhonorar

Kommt der Auftraggeber (Bauherr) den Honorarforderungen des Architekten nicht im vollem Umfang nach, muss er mit einer Honorarklage rechnen. Hier erfahren Sie mehr darüber:

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