Bauleistungsversicherung

Begriff Definition
Bauleistungsversicherung

Beim Bauen können unvorhergesehene Schäden wie beispielsweise durch höhere Gewalt, Vandalismus, Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit oder ungekannte Eigenschaften des Baugrundes auftreten. Dagegen können sich Bauherrn und Bauunternehmer mit einer Bauleistungsversicherung absichern. Nicht versichert sind dabei jedoch Feuerschäden wie Brand, Explosion oder Blitzschlag.

Der Bauunternehmer ist für das Bauobjekt von der Einrichtung der Baustelle bis zur Abnahme durch den Bauherrn verantwortlich. Dadurch haftet er für jegliche Beschädigung und/oder Zerstörung des Bauobjektes während dieser Zeit. Die Bauleistungsversicherung deckt neben diesen Schäden auch die Interessen der Subunternehmen und die des Bauherrn ab. Versichert sind alle Neubauten, Bauleistungen aller Art und die Handwerker. Bei den Bauleistungen sind die Baustoffe, Hilfsbauten, Bauteile und Bauhilfsstoffe mitversichert. Die Leistungen und Kosten variieren zwischen den Anbietern der Versicherungen, daher ist ein Vergleich zu empfehlen.

Da der Bauunternehmer das größere Risiko während der Bauphase trägt, schließt er normalerweise die Versicherung noch vor dem Baubeginn ab. Einige Bauherrn wollen jedoch auf der sicheren Seite sein und schließen die Versicherung selbst ab. Dabei werden die Kosten der Versicherung anteilig auf den Bauunternehmer umgelegt. Der Beitrag richtet sich den Gesamtkosten des Bauvorhabens. Zu den Gesamtkosten gehören alle Kosten vom ersten Spatenstich bis zur Übergabe des Hauses. Die Bauleistungsversicherung gilt für die gesamte Bauzeit, die Laufzeit kann aber auch bis zu 12 oder 24 Monaten begrenzt sein.

Siehe auch: www.hausbauberater.de/bauwissen/bauleistungsversicherung

Zugriffe - 2215
Synonyme: Bauwesenversicherung, Bauversicherung

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau