Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Private Bauhelfer müssen bei der BG Bau angemeldet werden!
Wenn bei einem Bauvorhaben auch Verwandte, Freunde oder Bekannte mit Eigenleistung helfen, dann muss der Bauherr sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und für sie dort eine Pflichtversicherung abschließen. Wird diese Meldung versäumt, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500,-- Euro erhoben werden.
Innerhalb einer Woche nach dem Baubeginn muss diese Formalität erledigt sein. Für den Ehe- oder Lebenspartner ist diese Meldung freiwillig. Der Umfang dieses Versicherungsschutzes bemisst sich nach den Vorgaben des Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und umfasst die Heilbehandlung, die Rehabilitation (medizinisch, beruflich, sozial) sowie eine Rentenzahlung. Versichert sind nicht nur Unfälle, die auf der Baustelle passieren, sondern auch Wegeunfälle im Zuge der An- und Abfahrt zum Bauplatz. Aber: Wenn bei der Helferleistung von einer im privaten Bereich ünblichen Gefälligkeit auszugehen ist, ist eine Absicherung auf diesem Weg nicht möglich. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn ein Vater beim Hausbau seines Sohnes hilft.
Für wen ist eine private Bauhelferversicherung sinnvoll?
Für einen ausreichenden Schutz im Falle eines Unfalls reicht der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft Bau meist nicht aus. Daher sollte für alle privaten Bauhelfer ergänzend zur verpflichtenden Bauhelferversicherung eine private Police abgeschlossen werden. Hierfür muss lediglich die Zahl der auf der Baustelle arbeitenden Helfer angegeben werden, nicht aber deren Namen. So bleibt der Bauherr flexibel. Da Wegeunfälle bereits in der Pflichtversicherung eingeschlossen sind, sind sie nicht Bestandteil der privaten Bauhelferversicherung.
Welche Gefahren und Leistungen sind in der privaten Bauhelferversicherung eingeschlossen?
Auch hier gibt es einen vertragsabhängigen Versicherungsumfang und unterschiedliche Tarife. Die Versicherungsleistungen sind auf die Zahlung einer zuvor vereinbarten Geldsumme gerichtet, die dann durch die Anzahl der angemeldeten Bauhelfer geteilt wird. Sollten also zwei Bauhelfer auf der Baustelle angemeldet sein, so würde eine Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 € durch zwei geteilt werden. Bauherren, die eine größere Anzahl von Bauhelfer auf der Baustelle haben und versichern möchten, sollten sich also bewusst sein, dass sich mit steigender Helferzahl der Unfallschutz der Bauhelferversicherung für den Einzelnen deutlich verringert.
Kosten und Dauer der Bauhelferversicherung
Die Kosten zur verpflichtenden Bauhelferversicherung richten sich nach den geleisteten Arbeitsstunden der Bauhelfer. Wenn der gesamte Einsatz aller Helfer weniger als 40 Stunden beträgt, fallen keine Beiträge an. Der fiktive und für die Beitragsberechnung zugrundegelegte Stundenlohn beläuft sich im alten Bundesgebiet auf 13,16 €, in den neuen Bundesländern auf 12,46 €. (Stand 2021)
Bei den meisten privaten Bauhelferversicherungen wird für jeden Bauhelfer eine feste Pauschale gezahlt. Die geleisteten Arbeitsstunden werden mit dem Beitragssatz und einem fiktiven Arbeitsentgelt multipliziert. Die Bundesregierung legt dafür jährlich eine Bezugsgröße fest, aus der sich das Stunden-Entgelt ableiten lässt, während ein Mindestbetrag bei 100 € liegt. Eine Bauhelferversicherung wird meist mit einer Dauer von maximal einem Jahr angeboten. Wenn der Bauherr die Versicherung auch weiterhin benötigt, muss er das dem Versicherer melden, da eine automatische Verlängerung nicht vorgesehen ist. In diesem Fall verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. Sollte das Bauprojekt vorzeitig beendet werden, wird von vielen Versicherern der anteilige Beitrag zurückerstattet.