Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Bauherrenhaftpflichtversicherung - Haftpflichtversicherung für Bauherrn
Bei allen Bauexperten und -ratgebern zählt die Bauherrenhaftpflicht zu den unverzichtbaren Versicherungen für die Bauphase. Sie übernimmt den finanziellen Schutz bei Haftungsansprüchen Dritter, und zwar vom Eintreffen der ersten Baumaterialien und -maschinen bis zum Zeitpunkt der Bauabnahme.
Die Bauherrenhaftpflicht wird in der Regel für die Dauer von bis zu drei Jahren abgeschlossen und gilt bis zur erfolgreichen Bauabnahme. In diesem Zeitraum dürfte mühelos jede übliche Baumaßnahme abgewickelt werden können. Innerhalb dieser Zeitspanne leistet die Bauherrenhaftpflicht sogar auch, wenn durch den Bauherrn ein Schaden grob fahrlässig verschuldet worden ist - zum Beispiel, wenn die Baustelle nicht ausreichend gesichert wurde. Auch wenn der Bauherr zu Unrecht in Anspruch genommen wurde - etwa weil er als Laie eine drohende Gefahr nicht erkennen konnte - werden die unbegründeten Ansprüche gegen ihn von der Bauherrenversicherung abgewehrt.
Worauf muss ich als Bauherr achten?
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie einem Dritten gegenüber mit Ihrem ganzen Vermögen für den Schaden, den er durch Sie erleidet. Ohne die richtige Versicherung kann dies schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst wenn Sie nur einen Umbau planen, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wirklich unverzichtbar. Der Bau eines Hauses ist selbst bei sorgfältiger Planung mit zahlreichen Gefahren und Risiken verbunden. Deshalb sollte kein zukünftiger Hausbesitzer auf die Bauherrenhaftpflicht verzichten. Der Bauherr hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht inne und ist für seinen Bauplatz verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass trotz aller baulichen Maßnahmen weder Personen geschädigt werden noch Sachschäden an fremdem Eigentum entstehen.
Während des Hausbaus muss der Bauherr also eine Vielzahl an Pflichten erfüllen. Auch wenn er durch die Bauherrenhaftpflicht vor Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt ist, darf er dennoch nicht die geltenden Sicherheitsrichtlinien und Bauvorschriften umgehen. So muss der Bauherr auf jeden Fall dafür sorgen, dass seine Baustelle entsprechend gut abgesichert ist. Schließlich müssen Sie als Bauherr bei Ihrem Bauvorhaben auch einige Pflichten beachten – neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Überwachungs- und die Auswahlpflicht. Durch die Schaffung einer Baustelle oder einer anderen Gefahrenstelle müssen Sie dafür sorgen, dass durch diese Baustelle niemand zu Schaden kommt.
Welche Risiken und Personen werden versichert?
In erster Linie besteht die Aufgabe der Bauherrenhaftpflichtversicherung darin, nicht berechtigte Ansprüche im Schadensfall abzuwehren oder die entstandenen Schäden entsprechend zu regulieren. Eine einfache Bauherrenhaftpflicht berücksichtigt allerdings nicht alle Risiken. Wenn der Bauherr zum Beispiel selbst für sein Bauvorhaben die Planung erstellt und vielleicht sogar auch die gesamte Bauleitung übernehmen möchte, so muss er dem Versicherer dies auch mitteilen. Nur in diesem Fall wird sein Bauvorhaben in den Versicherungsschutz entsprechend aufgenommen. Während des Hausbaus sind an den Arbeiten zahlreiche Personen beteiligt. Damit sowohl die unentgeltlich mitarbeitenden Helfer als auch die Bauarbeiter einen entsprechenden Versicherungsschutz genießen können, muss der Bauherr seinem Versicherer rechtzeitig mitteilen, in welcher Höhe sich die Eigenleistung bewegt.
Tipp:
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