Wenn bei einem Bauvorhaben auch Verwandte, Freunde oder Bekannte mit Eigenleistung helfen, dann muss der Bauherr sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und für sie dort eine Pflichtversicherung abschließen. Wird diese Meldung versäumt, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500,-- Euro erhoben werden.
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