Vertragsgestaltung

Begriff Definition
Vertragsgestaltung

Ein Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss sämtliche für ein Bauvorhaben relevante Fragen regeln. Punkte, die in einem Bauvertrag klar und deutlich ersichtlich sein müssen, sind:

  • Die Definition des Vertragsgegenstandes.
  • Die transparente Bau- und Leistungsbeschreibung.
  • Die Preissicherheit, die als Vertragspreis oder als garantierter Festpreis im Vertrag ersichtlich ist.

Beim Baurecht existieren unterschiedliche Arten von Verträgen. Jeder Einzelne beinhaltet eigene Rechte und Pflichten. Um rechtlich abgesichert zu sein, müssen Bauunternehmer sowie Auftraggeber die Unterschiede zwischen den einzelnen Arten kennen.

  • Einheitspreisvertrag mit Bezug auf § 4 Abs. 1, Nr. 1 VOB/A
  • Pauschalpreisvertrag mit Bezug auf § 4 Abs. 1, Nr. 2 VOB/A mit gegebenenfalls weiterer Differenzierung nach: Detailpauschalvertrag und Globalpauschalvertrag
  • Stundenlohnvertrag mit Bezug auf § 4 Abs. 2 VOB/A und § 2 Abs. 10sowie § 15 VBO

Fast alle Verträge im Baurecht basieren auf einem Leistungsvertrag. Auch die rechtlichen Grundlagen, wie zum Beispiel Verjährungsfrist und Haftungspflicht, spielen bei einem Bauvertrag eine bedeutende Rolle. Darum ist die richtige Wahl der Vertragsart und deren Vertragsgestaltung für beide Parteien sehr wichtig.

Der Einheitsvertrag

Praxisbezogen sind Einheitspreise immer dann die optimale Lösung, wenn sich die Materialkosten genauestens definieren lassen. Bei Hausbauprojekten zählt der Einheitsvertrag zu den gängigsten Verträgen. Durch den Einheitspreis wird vertraglich geklärt, welche Summe der Bauherr dem Bauunternehmen für einen Bauabschnitt zu zahlen hat. Eine Rechnung umfasst nicht alleine die geleistete Arbeit, sondern auch jegliche Materialkosten. Für beide Vertragspartner ist der Einheitsvertrag die wirtschaftlich sicherste Lösung, da erbrachte Dienstleistungen und genutztes Material quartalsmäßig beglichen werden.

Der Pauschalvertrag

Pauschalpreisverträge kommen häufig bei schlüsselfertigen Häusern zum Einsatz. Eine Leistung ist hier gut kalkulierbar und somit die optimale Lösung für den Pauschalvertrag. Der Vertragspreis sollte jedoch unabhängig zur erbrachten Leistung angesehen werden. Hierfür ist das Führen einer detaillierten Liste der Bauleistungsbeschreibung unumgänglich. Sie muss von beiden Parteien einsehbar und akzeptiert werden.

Der Stundenlohnvertrag

Ein Stundenlohnvertrag zählt nicht zu den Leistungsverträgen. Stundenlohnverträge sind basierend auf den geleisteten Zeitaufwand. Eine Abrechnung erfolgt auf der regionalen Grundlage von gängigen Verrechnungssätzen. Schließt der Auftraggeber mit einer Baufirma einen Vertrag auf Stundenlohnbasis ab, obliegt die Materialbeschaffung dem Bauherrn. Jedoch ist auch ein Stundenlohnvertrag inklusive Materialkosten möglich. Eine Prüfung der Qualität des Materials sollte in diesem Fall vonseiten des Auftraggebers unbedingt geprüft werden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: hausbauberater.de/bauwissen/bauvertrag-oder-werkvertrag.

 

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Synonyme: Vertragsarten,Bauvertragsarten

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