Leistungsverzeichnis
Begriff | Definition |
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Leistungsverzeichnis | Das Leistungsverzeichnis (LV) ist mit Abstand der wichtigste Bestandteil einer Auschreibung von Bauleistungen. Es dient den Bietern bei der Erstellung eines Angebotes als Kalkulationsbasis und enthält alle relevanten Informationen zur Preisfindung. Sämtliche vorgeschriebene Teilleistungen werden im LV so exakt wie möglich definiert, um den Bietern eine sehr genaue Kalkulation zu ermöglichen. Um eventuelle Nachforderungen aufgrund eines ungenauen Leistungsverzeichnisses zu verringern, sollte es so detailliert wie möglich aufgestellt sein. Das Standardleistungsbuch des Bauwesens dient dabei als Hilfestellung zur Beschreibung der jeweiligen Leistungen. Die darin enthaltenen Beschreibungstexte für Standardleistungen samt Schlüsselnummern dürfen genutzt werden. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses sind bestimmte Regeln zu beachten:
Architekten oder Ingenieure erstellen vorrangig das Leistungsverzeichnis im Prozess der Vergabe. Zusätzlich sind darauf spezialisierte Mitarbeiter in größeren Bauunternehmen dafür zuständig. Neben der Vollständigkeit des LV ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass die erstellende(n) Person(en) die notwendige Fachkompetenz besitzen. Heutzutage geschieht die Verzeichniserstellung meistens mithilfe von einer Software. Bei Ausschreibungen von Bauaufträgen kommen entsprechende Softwarelösungen zum Einsatz. Speziell die AVA-Software-Programme sind dabei sehr beliebt und verbreitet. AVA ist die Kurzform für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung. Diese Programme unterstützen den Ersteller des LV im Bereich der Kostenschätzung, Ausschreibung, Vergabe und der Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen.
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Synonyme:
LV |