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Am 31. Dezember 2017 endet die Schonfrist für viele alte Holzfeuerstätten

In Deutschland gibt es einen hohen Nachholbedarf beim Austausch technisch überholter Holzfeuerungen, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrade nicht einhalten. Der Gesetzgeber schreibt vor, alte Öfen Schritt für Schritt auszutauschen, nachzurüsten oder stillzulegen, um die Umwelt zu entlasten und moderne, schadstoffarme Ofentechnik zu fördern. Experten gehen davon aus, dass bis 2025 insgesamt rund fünf Millionen Feuerstätten ausgetauscht werden müssen. Neue Öfen erzeugen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen im Vergleich zu Öfen, die vor 1975 gebaut wurden.

Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen der Baujahre bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Ofenbesitzer, die diese erste Frist verpasst haben, müssen bei einem Weiterbetrieb mit Bußgeldern rechnen. Seit 2015 gilt für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten die zweite Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Neben verschärften Emissionsgrenzwerten sind Mindestwirkungsgrade von 73 bis 90 Prozent vorgeschrieben.

Ende 2017 endet nun die nächste Schonfrist: Holzfeuerungen bis einschließlich Baujahr 1984 müssen ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte nicht einhalten.

Ofenaustausch ist Sache des Fachmanns

Wer einen alten Ofen besitzt, sollte frühzeitig einen Ofen- und Luftheizungsbauer um Rat fragen. Der Fachmann kann am besten beurteilen, ob eine Nachrüstung oder ein Austausch sinnvoller ist. Ein gutes Zeitfenster für ein Update des Ofens sind die wärmeren Monate des Jahres. Je eher man ein Gerät, das älter als 15 bis 20 Jahre ist, durch eine moderne Feuerstätte ersetzt, desto schneller kann sich die Anlage dank ihres höheren Wirkungsgrads und der niedrigeren Heizkosten amortisieren. Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich sind hier möglich. Zudem leistet man damit einen wirkungsvollen Beitrag zur Umweltentlastung.

Effiziente und brennstoffsparende Technik

Wer einen modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen beim Ofen- und Luftheizungsbauer erwirbt, kann sicher sein, dass die Qualität den neuen, strengeren Vorschriften entspricht. Eine moderne Holzfeuerstätte vom Fachmann bietet eine ausgereifte, effiziente und brennstoffsparende Technik, etwa mit automatischer Verbrennungsluftregelung für schadstoffarmen Abbrand. Das Ofensystem kann optimal auf den individuellen Wärmebedarf des Hauses abgestimmt und mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern vernetzt werden. Adressen qualifizierter Ofenbauer-Fachbetriebe und weitere Informationen gibt es bei der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de.

Betrieb auch an Tagen mit Feinstaubalarm

Wer eine moderne Holzfeuerungsanlage beim Ofen- und Luftheizungsbauer erwirbt, kann sicher sein, dass alle relevanten gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. So dürfen Öfen, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden und damit die Stufe 2 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllen, aufgrund ihrer emissionsarmen Technik selbst an Tagen mit Feinstaubalarm betrieben werden. Das betrifft an vielen Tagen beispielsweise die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart.

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