Baubetreuung und BaubegleitungEin Bauherr hat ein Anrecht darauf, am Ende der Bauzeit ein Haus ohne Mängel zu übernehmen. Leider gibt es immer wieder Fälle, bei denen Baufehler nicht rechtzeitig erkannt wurden, sodass aufwändige Nachbesserungen notwendig wurden. Im für einen Bauherrn schlimmsten Fall treten die Baumängel erst dann zutage, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und die jeweilige Handwerksfirma nicht mehr zur Korrektur herangezogen werden kann. Um solche Szenarien von vornherein zu vermeiden, sollten Bauherren von Anfang an eine qualifizierte Baubetreuung in Anspruch nehmen. Ein Baubetreuer steht in jeder von Ihnen gewünschten Bauphase als Ihr Interessenvertreter zu Ihrer Verfügung. Eine Baubetreuung und Baubegleitung beginnt nicht erst mit dem Hausbau, sondern setzt sehr viel früher an.

Prüfung von Vertragsunterlagen im Rahmen der Baubetreuung

Oft werden einem künftigen Bauherrn seitens des Bauträgers oder der Baufachbetriebe bereits fertig formulierte Vertragstexte zur Unterschrift vorgelegt, deren Tücken für einen Laien nicht zu erkennen sind, während der Bauphase jedoch für den Bauherrn fatale Folgen haben können. So ist es z. B. nicht unüblich, Zahlungspläne festzulegen, die mit den tatsächlichen Bauabschnitten nicht viel gemeinsam haben und lediglich die ausführenden Firmen begünstigen. Auch bei den Preisverhandlungen ist das Eingreifen eines Architekten grundsätzlich erfolgversprechender, weil er aufgrund seiner Erfahrung konkrete Leistungs- und Preisvergleiche durchführen kann.  Die Leistung unserer Baubetreuung beinhaltet auch die Prüfung der Vertragsunterlagen und Baubeschreibungen. Allerdings übernehmen wir keine Rechtsberatung.

Baubetreuung beim Bauen - regelmäßige Ortstermine beim Hausbau

Um frühzeitig Mängel feststellen zu können, sind regelmäßige Baustellenbegehungen unerlässlich. Ein Architekt oder Bauingenieur erkennt sofort, an welcher Stelle die Arbeiten nicht mit den vertraglich vereinbarten Leistungen übereinstimmen oder auch gepfuscht worden ist. Für die meisten Laien sind solche Mängel nicht erkennbar oder es fehlen bei geäußerten Zweifeln an der Korrektheit der Ausführung die fachlichen Argumente, um sich entsprechend durchzusetzen. Haben Sie uns aber mit der Baubetreuung und Baubegleitung beauftragt, tritt der als Baubetreuer tätige Architekt oder Bauingenieur für Ihre Interessen ein und erwirkt eine ordnungsgemäße Nachbesserung der festgestellten Mängel. Auf diese Weise wahrt er als Baubetreuer Ihre Interessen und Rechte als Bauherr.

Baubegleitung und Überwachung der Mängelbeseitigung

Nicht nur das Monieren von Ausführungsmängeln ist eine der Aufgaben eines Bauberaters, sondern auch die Überwachung ihrer Beseitigung. An dieser Stelle sind die meisten Bauherren überfordert und hoffen, dass ihr Haus regelgerecht fertiggestellt wird. Im Rahmen der Baubetreuung und Baubegleitung kümmert sich ein Bauprofi in Ihrem Sinne um eine ordnungsgemäße Übergabe der vereinbarten Bauleistungen.

Unterstützung bei der Bauabnahme

Nimmt ein Bauherr eine professionelle Baubetreuung in Anspruch, muss er sich über den Verlauf der Abnahme keine Sorgen machen, weil er sich sicher sein kann, dass eventuell beanstandete Mängel von den Handwerksbetrieben fachgerecht beseitigt werden müssen und aufgrund der Sachkenntnis des baubetreuenden Architekten etwaige Diskussionen ins Leere laufen würden. Nach Ansicht von Experten werden durch einen Architekten oder Bauingenieur bei einer Endabnahme-Begehung durchschnittlich 20 Mängel festgestellt, von denen die meisten einem fachlichen Laien verborgen bleiben. Auch wenn Sie im Rahmen der Baubetreuung durch unsere Bauprofis bei Bauabnahmen unterstützt werden, bietet sich zusätzlich das Baucontrolling durch den TÜV an.

Stellung des Baubetreuers

Ein Baubetreuer ist im übertragenen Sinn der Anwalt des Bauherrn. Er nimmt ihm alle Tätigkeiten ab, für die dieser ihm einen Auftrag erteilt. Dabei muss jedoch kein Bauherr befürchten, dass ihm die Kosten für die Baubetreuung finanziell über den Kopf wachsen könnten. Die Gebühren für die sog. Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung (Phase 1) bis zur Präsentation (Phase 9) richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und bewahren einen Bauherrn vor "Überraschungen". Alle Leistungen eines Architekten, die außerhalb der HOAI erbracht werden, müssen mit dem Bauherrn vorab vereinbart worden sein, anderenfalls können sie nicht in Rechnung gestellt werden.

Kosten für die Baubetreuung & Baubegleitung

Die Kosten einer qualifizierten Baubegleitung richten sich nach dem Umfang der beauftragten Leistungen.

 

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