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Worauf sich Bauinteressenten, Häuslebauer und Eigentümer ab 2023 einstellen können

Pünktlich zum Jahreswechsel erscheinen die ersten Meldungen, mit welchen Veränderungen im nächsten Jahr zu rechnen sein wird. Bauinteressenten, Bauherren und Eigentümer dürfen oder müssen sich im Jahr 2023 höchstwahrscheinlich auf folgende Neuerungen einstellen:

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Wohngeld für Haus- und Wohnungseigentümer

Zum 01. Januar 2021 tritt die zweite Wohngeldnovelle in Kraft. Vielerorts klettern die Preise für Immobilien rasant nach oben, doch die Einkommenslage zieht in den meisten Regionen nicht mit. Ein Wohngeldvolumen von zusätzlichen 10 Prozent (rund 120 Millionen Euro) steht Haushalten mit geringen Einkommen nun zur Verfügung und wartet auf Umverteilung. Um angespannte Belastungssituationen von Besitzern abzufedern, hat die Bundesregierung im „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen, unter anderem die CO2-Bepreisung und damit verbundene erhöhte Heizkosten auszugleichen. Dieser staatliche Zuschuss ist speziell zum Unterhalt von Wohnungen und Häusern in Eigennutzung gedacht und trägt zumindest teilweise dem Klimaschutz indirekt Rechnung. Ein äußerst hilfreiches Werkzeug für Eigentümer, die den Kosten für ihre eigenen vier Wände nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden können. An welche Voraussetzungen der Wohngeldanspruch gebunden ist und wie Leistungen schnell beantragt werden können, erfahren Sie jetzt.

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