Am einfachsten ist es, wenn Schuldner und Gläubiger hinsichtlich des Bestehens einer Schuld und deren Höhe einig sind. In diesem Fall ist die Unterzeichnung eines notariellen Schuldanerkenntnisses der schnellste und kostengünstigste Weg, die überfälligen Beträge einzutreiben. Das Dokument wird vor einem Notar erstellt und hat den Status eines vollstreckungsfähigen Titels. Damit können in letzter Konsequenz auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. In dieser Form wird auch von einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis gesprochen, für das keine besonderen formalen Vorgaben eingehalten werden müssen. Sollte der Gläubiger zu Unrecht vollstrecken, kann sich der Schuldner dagegen mithilfe einer Klage wehren.
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Bestanden zwischen Ihnen als Bauherrn und dem bauausführenden Betrieb Streitigkeiten wegen Baumängeln und ist der Streit außergerichtlich beigelegt worden, indem der Baubetrieb sein Verschulden an den Mängeln zugestanden hat, so stellt sich gleich die nächste Frage: Wie können Sie Ihre Ansprüche sichern? Muss der bauausführende Betrieb Schadensersatz leisten, so ist dieser Anspruch gerichtsfest zu dokumentieren. In Betracht kommt hier das notarielle Schuldanerkenntnis.