Wer als Bauherr eine Schadensersatzforderung gegenüber seinem Unternehmer oder Architekten beansprucht, muss darüber nachdenken, auf welche möglichst effiziente Weise eine solche Forderung gesichert werden kann. Die Sicherung der eigenen Ansprüche sollte schnell und möglichst kostengünstig erfolgen. Dies bietet der herkömmliche Bauprozess vor Gericht leider immer weniger. Hohe Prozesskosten und eine lange Verfahrensdauer sprechen eine deutliche Sprache. Neben einem notariellen Schuldanerkenntnis kann als Alternative auch das gerichtliche Mahnverfahren in Betracht kommen.
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Für viele Baustreitigkeiten am Bau ist eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich und sinnvoll. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten es gibt, um Streitigkeiten am Bau ohne Gericht zu befrieden.
Die immensen Prozess- und Verfahrenskosten sowie der zeitliche Rahmen der einer Streitschlichtung vor Gericht begründen einen wesentlichen Vorteil der Mediation. Nicht selten müssen aufgrund komplizierter technischer Verfahren am Bau zusätzliche Gutachter bestellt werden. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind oft beide Parteien mit dem Ergebnis unzufrieden. Ist jedoch für beide Parteien der Wunsch der Kostenreduzierung und der Wille einer gütlichen Einigung zu erkennen, kann ein Mediator für beide Seiten die bessere Wahl sein.
Wer sein Recht einfordert, der muss im Zweifel den Rechtsweg beschreiten. Für einen erfolgreichen Prozess benötigen Sie nicht nur Zeit, sondern auch nicht selten viel Geld. Das gilt erst recht für den Bauprozess.
Die Parteien eines baurechtlichen Verfahrens können wie in anderen zivilrechtlichen Verfahren gegenüber dem, was die Gegenseite vorträgt, Einwendungen und Einreden vortragen.
Immer dann, wenn es im Zuge eines Bauvorhabens zu wesentlichen Baumängeln kommt und der verantwortliche Bauunternehmer diese auch nach einer erfolglos gesetzten Frist zur Nachbesserung nicht beseitigt hat, wird der Bauherr regelmäßig auf die ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche zurückgreifen. Geht der Bauherr gerichtlich gegen seinen Werkunternehmer vor, erhebt er eine sog. Gewährleistungsklage.
Seit geraumer Zeit werden in Deutschland pro Jahr etwa 50.000 Klagen eingereicht, weil sich Vertragspartner im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben zerstritten haben. Ein großer Teil der vor Gericht ausgetragenen Streitigkeiten betrifft den Bau von Eigenheimen. Auch wenn das deutsche Recht über Möglichkeiten verfügt, eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, wird ein Prozess häufig vorgezogen. Man kann nur vermuten, dass vielen Klägern die lange Verfahrensdauer nicht klar ist: Ein Bauprozess nimmt zwischen drei und sechs Jahren in Anspruch und dauert durchschnittlich 44 Monate, wenn das Urteil bereits in der ersten Instanz rechtskräftig wird. Aber auch eine Verfahrensdauer von zehn Jahren ist nicht unüblich. Damit dauern Bauprozesse etwa eineinhalbmal so lange wie andere Zivilklageverfahren. Ein Kernproblem in vielen dieser Verfahren ist der Umstand, dass Absprachen nicht schriftlich und eindeutig festgehalten wurden. Dies löst in der Praxis zahlreiche Konflikte aus, die ansonsten vermeidbar gewesen wären.
Wenn sich bei Ihrem Bauprojekt Mängel herausstellen und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen gescheitert sind, so bleibt nur der Rechtsweg übrig. Nun stellt sich die Frage, was Sie mit einer Klage erreichen wollen: Wollen Sie als Bauherr, dass die Baumängel behoben werden, also eine Nachbesserung des Bauwerkes, kommt die Klage auf Beseitigung der Mängel (Mängelbeseitigungsklage) in Betracht.
Sollte der Bauunternehmer jedoch die Nachbesserung verweigert haben, kommt eine Gewährleistungsklage in Betracht. Sie wird ausführlich im Artikel "Gewährleistungsklage: Gewährleistungsansprüche vor Gericht durchsetzen müssen" behandelt (Gewährleistungsklage).
Bestanden zwischen Ihnen als Bauherrn und dem bauausführenden Betrieb Streitigkeiten wegen Baumängeln und ist der Streit außergerichtlich beigelegt worden, indem der Baubetrieb sein Verschulden an den Mängeln zugestanden hat, so stellt sich gleich die nächste Frage: Wie können Sie Ihre Ansprüche sichern? Muss der bauausführende Betrieb Schadensersatz leisten, so ist dieser Anspruch gerichtsfest zu dokumentieren. In Betracht kommt hier das notarielle Schuldanerkenntnis.
Die Situation haben schon viele Bauherren erlebt: Bereits während der Bauphase kristallisieren sich erhebliche Baumängel heraus, die auch am Ende der Bauphase nicht behoben sind. Der Bauunternehmer bestreitet aber, dass überhaupt ein Mangel vorliegt oder behauptet, dass er diesen nicht zu vertreten habe. Er bezieht sich auf den Architekten und führt zu seiner eigenen Entlastung an, dass er das Haus entsprechend den Planungsunterlagen des Architekten errichtet hat. Der Architekt wiederum bestreitet das Vorliegen eines Planungsfehlers.
Die Streitverkündung im Bauprozess bietet Schutz vor Verjährung der Ansprüche und vor Folgeprozessen
Wer Mängelbeseitigungsansprüche geltend macht, hat verschiedene juristische Kniffe zu beachten. Dabei geht es oftmals gar nicht vorrangig darum, ob überhaupt eine der am Baugeschehen beteiligten Personen den geltend gemachten Mangel zu vertreten hat. Vielmehr steht die Frage im Raum, wer für die Mängel verantwortlich ist. Ein Bauverfahren kann so komplex sein, dass Sie als Kläger erst im Laufe des Prozesses bemerken, dass neben der beklagten Partei noch alternativ eine weitere am Baugeschehen beteiligte Partei als Verursacherin der Mängel in Betracht kommt. Hier stellt sich die Frage, wie Sie diese Partei mit in das bereits laufende Verfahren vor Gericht einbeziehen können. Denn wenn Sie den Prozess rechtskräftig verlieren sollten, steht fest, dass die nicht verklagte Partei den Mangel verursacht hat. Diese sollte dann mit Erfolg an das Ergebnis des Ausgangsverfahrens gebunden werden. Das Mittel hierzu ist die Streitverkündung.
Wenn Sie als Bauherr aufgrund von Schwierigkeiten mit Ihrem Bauunternehmer dessen Werklohn nicht zahlen, besteht natürlich die Gefahr, dass dieser gegen Sie gerichtliche Schritte einreicht. Damit eine Werklohnklage überhaupt schlüssig ist, hat zunächst einmal der Bauunternehmer im Rahmen seiner Klageschrift bestimmte Anforderungen zu beachten.
Der außergerichtlichen Streitschlichtung kommt gerade in Bausachen eine wesentliche Bedeutung zu. Sinn und Zweck einer solchen Streitschlichtung ist es, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Dies hat seinen guten Grund, denn eine vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängige Bausache kann zwei wesentliche Nachteile haben: Dieser Rechtsstreit kostet sehr viel Geld und sehr viel Zeit.