Über den sogenannten Straßenausbaubeitrag werden Bürger von den Kommunen bis zu 90 % an den Kosten beteiligt, die für die Straßenerneuerung oder den Straßenausbau anfallen. Bei den auf die Grundstückseigentümer abgewälzten Straßenbaukosten gehören fünfstellige Summen nicht zur Seltenheit, was schnell Existenzen bedrohen kann. Dabei werden die Eigentümer erst gar nicht gefragt, ob sie den Ausbau nun überhaupt wollen oder eben nicht. Die Entscheidung hierfür liegt allein bei den Gemeinden.
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In Zeiten der Wohnraumknappheit liegt vielen Kommunen daran, dass neue Wohnimmobilien gebaut werden. Um hierfür Baugrund zur Verfügung zu stellen, haben sie die Möglichkeit, diese Entwicklung mithilfe eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) positiv zu beeinflussen. Diesen städtebaulichen Verträgen können dabei unterschiedliche Ziele zugrunde liegen: