Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

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Die Kosten der Erdarbeiten richten sich nach der Bodenklasse

Die korrekte Feststellung der Bodenklassen ist seit jeher ein entscheidender Kostenfaktor. Die Notwendigkeit einer korrekten Klassifizierung wird auch nach der Einführung der Homogenbereiche, die die Bodenklassen abgelöst haben, bestehen bleiben. In vielen Fällen sind Bauunternehmen in ihrer Kalkulation von einer zu niedrigen Bodenklasse ausgegangen – es sei dahingestellt, ob dahinter Unwissenheit oder Absicht gestanden hat.

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Aus Bodenklassen wurden Homogenbereiche

Mit Wirkung zum August 2015 wurden mehrere DIN-Normen, die sich mit dem Baugrund beschäftigen, zurückgezogen und durch neue Vorgaben ersetzt. Für Hausbaufirmen und Bauherren von Eigenheimen ist dabei insbesondere die DIN 18300 (Erdarbeiten) von Interesse. Sie regelte die Einteilung des Baugrunds in insgesamt sieben Bodenklassen, die sich auch mit felsigem Untergrund beschäftigten und war als Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) – Erdarbeiten  Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C (VOB/C).

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Wenn Kommunen Bauland an Privatleute verkaufen: Das sollten Sie darüber wissen

In Zeiten der Wohnraumknappheit liegt vielen Kommunen daran, dass neue Wohnimmobilien gebaut werden. Um hierfür Baugrund zur Verfügung zu stellen, haben sie die Möglichkeit, diese Entwicklung mithilfe eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) positiv zu beeinflussen. Diesen städtebaulichen Verträgen können dabei unterschiedliche Ziele zugrunde liegen:

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