Wer nicht aufs Land ziehen und dort sein Eigenheim bauen möchte, muss in der Regel auf Grundstücke zurückgreifen, die sich eher in den äußeren Vierteln einer Stadt befinden. Nicht jedem gefällt es allerdings, dass sich so die Wege zur Arbeit, zu Einkaufsmöglichkeiten oder kulturellen Einrichtungen verlängern. Aber Wohnraum in der Innenstadt ist meistens teuer. Hier können Baulücken eine Lösung sein.
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Künftige Bauherren stehen zu Beginn der Hausplanung vor der Wahl, ob sie ihr Eigenheim in der Stadt oder doch lieber im ländlichen Bereich errichten sollen. Zur Entscheidungsfindung kann es hilfreich sein, die Vor- und Nachteile beider Lebensarten miteinander zu vergleichen. Dies, zumal die nachstehend näher erläuterten Kriterien auch auf lange Sicht betrachtet werden sollten und den individuellen Vorstellungen vom Leben entsprechen müssen.
Beim Thema Gewährleistung gibt es sowohl bei Verkäufern als auch bei Käufern von Grundstücken eine große Unsicherheit. Hier erfahren Sie, wie es um die Gewährleistung bei Grundstücksverkäufen bestellt ist.
Man will ein Grundstück verkaufen, ist sich mit einem Interessenten bereits einig geworden und hat einen Vertrag aufgesetzt, doch dann tritt die Gemeinde auf den Plan und macht ihr Vorkaufsrecht geltend. Geht das so einfach? Und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
Streitigkeiten zwischen Nachbarn entzünden sich oft an Kleinigkeiten wie beispielsweise durch den Zaun hindurchwachsendes Unkraut oder der Frage, ob das Obst von Bäumen, die über die Grundstücksgrenze wachsen, geerntet werden darf. Ein richtiger Klassiker ist jedoch, wenn die Bäume auf dem Nachbargrundstück so groß werden, dass das eigene Grundstück kaum noch Sonnenlicht bekommt. In einem solchen Streit hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. Juli 2015 (Az. V ZR 229/14) entschieden.
Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn sind an der Tagesordnung, und oft schaukelt sich der Konflikt derart auf, dass sich die Parteien vor Gericht wiedersehen. So geschah es auch bei einem Nachbarstreit, der sich in Bayern ereignet hat. Das Besondere daran: Hier spielte die Hanglage der Grundstücke eine besondere Rolle.
Wer eine Immobilie verkauft, muss den Käufer auf wesentliche Sachmängel hinweisen. Bei einem Haus kann das der Schimmel an der Kellerwand, bei einem Grundstück die vorherige Nutzung z. B. als Standort eines Rüstungsbetriebs sein, durch die Schadstoffe im Boden zu befürchten sind. Im vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall (Az. V ZR 250/15 vom 21.07.2017) ging es um einen ganz ähnlichen Streitpunkt.
In Zeiten der Wohnraumknappheit liegt vielen Kommunen daran, dass neue Wohnimmobilien gebaut werden. Um hierfür Baugrund zur Verfügung zu stellen, haben sie die Möglichkeit, diese Entwicklung mithilfe eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) positiv zu beeinflussen. Diesen städtebaulichen Verträgen können dabei unterschiedliche Ziele zugrunde liegen: