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Haftet ein Grundstückseigentümer für Schäden beim Nachbarn?

Dieser Frage liegt ein Rechtsstreit zugrunde, der vom Bundesgerichtshof (BGH) am 9. Februar 2018 entschieden wurde (Az. V ZR 311/16). Ein Grundstückseigentümer hatte 2011 einen Fachbetrieb mit der Reparatur seines Hausdaches im historischen Zentrum von Quedlinburg beauftragt. Die Handwerker benutzten dabei für Heißklebearbeiten u. a. auch einen Brenner. Was sie jedoch nach Beendigung ihrer Arbeiten übersahen: Durch die Hitze hatte sich ein Glutnest gebildet, das sich später zu einem Brand entwickelte. Das Feuer breitete sich bis zum Dach des Nachbarn aus und beschädigte erheblich dessen Haus.

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