Eine Energieberatung/ energetische Beratung kann sowohl auf freiwilliger Basis, aber auch auf der Grundlage von gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Unser Tätigkeitsspektrum reicht dabei von der Gebäudeenergieberatung, der Ausstellung eines Energieausweises, der Baubegleitung im Zuge einer energetischen Gebäudesanierung bis zur Beratung zu Fördermitteln. Im Rahmen einer Gebäudeenergieberatung bieten wir fallweise auch Zusatzleistungen wie z. B. Thermografieaufnahmen, Wärmestrommessungen oder auch Luftdichtheitsprüfungen ("Blower-Door-Tests") sowie Feuchte- und Temperaturmessungen an Bauteilen an.
Warum ist Energieberatung empfehlenswert?
Es sollte grundsätzlich im Interesse eines jeden Hausbesitzers sein, sein Gebäude energetisch so weit zu optimieren, dass der Energieverbrauch für die Heizwärme und Warmwassererzeugung so niedrig wie möglich gehalten wird. Beim Hausbau werden die Möglichkeiten hierfür von Anfang an in die Bauplanung integriert, indem ein Energieberater die energetische Beratung und Bewertung des Neubaus vornimmt.
Bei einem älteren Haus sieht diese Energiebilanz sehr oft nicht besonders günstig aus: Die Probleme beginnen bei veralteten und damit unwirtschaftlichen Heizungsanlagen und reichen bis zu Wärmeverlusten aufgrund schlecht oder gar nicht gedämmter Dachflächen, Decken und Wände bis hin zu veralteten Fenstern und Außentüren sowie Schimmelbildung. Ehe sich ein Hauseigentümer dazu entschließt, Geld für energetisch wirksame Maßnahmen auszugeben, sollte er die Unterstützung eines Energieberaters in Anspruch nehmen. Aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung kann er - wenn nötig auch mithilfe von Spezialgeräten - den energetischen Schwachpunkten eines Gebäudes gezielt auf die Spur kommen und so ein sinnvolles Gesamtkonzept erstellen, das für den Hauseigentümer den größten Nutzen bringt. Die Energieberatung durch kompetente Energieberater zahlt sich allemal aus.
Gesetzliche Voraussetzungen für Gebäudeenergieberatung und Energieberater
Unter bestimmten Umständen müssen Hausbesitzer nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend einen Energieausweis vorlegen können. Dies ist der Fall, wenn ein neues Gebäude errichtet oder ein bestehendes erweitert oder verändert wird.
Bei Neubauten erfolgt die Ausstellung des Energieausweises auf Basis des berechneten Energiebedarfs, bei Bestandsbauten wird der ermittelte Energieverbrauch zugrunde gelegt. Wird ein Gebäude ohne die Vorlage eines gültigen Energieausweises verkauft oder vermietet, sind nach GEG Bußgelder in Höhe von bis zu 14.000,-- Euro vorgesehen.
Auch der Kreis der Personen, der berechtigt ist, einen Energieausweis auszustellen, ist im GEG klar geregelt: Für Wohngebäude sind dies Hochschulabsolventen aus den einschlägigen Fachrichtungen wie z. B. Architektur, Bauphysik oder Bauingenieurwesen, Handwerksmeister oder ihnen gleichgestellte Handwerker aus festgelegten Bereichen der Baubranche sowie unter bestimmten Voraussetzungen staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker. Bei uns erfolgt sowohl die energetische Überprüfung als auch die Ausstellung des Energieausweises durch unsere fachlich versierten Architekten und Ingenieure. So können sich unsere Kunden sicher sein, unsere Leistungen auf höchstem Niveau in Anspruch nehmen zu können.
Wie hoch sind die Kosten für eine Gebäudeenergieberatung ?
Die Kosten für eine Gebäudenergieberatung durch einen Energieberater lassen sich genau beziffern und hängen immer vom entstehenden Aufwand ab. Eine Energieberatung ist immer eine Vor-Ort-Beratung, eine Begehung des betreffenden Hauses mit dem Energieberater ist also obligatorisch. In der Regel belaufen sich die Kosten für die energetische Bewertung eines Einfamilienhauses auf etwa 600,-- Euro. Auch mit der Erstellung eines Energieausweises entstehen Kosten. Es gibt zwar Online-Anbieter, die diese Dienstleistung zu Billig-Preisen anbieten, jedoch hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in zwei Tests mit fast 100 Anbietern feststellen müssen, dass weniger als 20 % dieser Anbieter korrekte Energieausweise ausstellen. Wir können Ihnen zwar keine Schnäppchen-Preise bieten, aber die fundierte Sachkenntnis unserer Ingenieure und Architekten wird Sie überzeugen. Die von uns ausgestellten Energieausweise entsprechen genau den Vorgaben der Deutschen Energieagentur (dena).
Wird die Energieberatung finanziell gefördert?
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer, der DHB - Netzwerk Haushalt - Berufsverband der Haushaltsführenden Landesverband Niedersachsen (früher: Deutscher Hausfrauen-Bund) sowie der Verbraucherservice Bayern bieten in Kooperation bundesweit eine unabhängige Energieberatung an, die sich mit allen Fragen zum privaten Energieverbrauch befasst. Diese Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie finanziell unterstützt, sodass lediglich Beratungskosten in Höhe von 5,-- Euro/ 30 min gezahlt werden müssen. Manche Kommunen erklären sich bereit, auch diese Beträge zu übernehmen. Nähere Informationen unter: Verbraucherzentrale Energieberatung
Der Bund unterstützt die Energieberatung gemäß der "Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort". Der Antragsteller ist ein Ingenieur oder Architekt, der zugelassener Energieberater sein muss und die Beratung anschließend durchführen wird.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Bayern folgende Leistungen an:
- Blower-Door-Test
- Wärmschutzberechnung
- Thermografie
- Wärmebrückenberechnung