Viele Garagenbesitzer kennen das Vorgehen: sie wissen nicht, wo sie Kisten, Gartenmöbel und andere Utensilien lagern sollen und entscheiden kurzfristig, dass die Garage wie gemacht dafür zu sein scheint, hier „zwischenzulagern“. Aus besagter „Zwischenlagerung“ wird nur allzu oft ein dauerhafter Abstellplatz. Und genau hierin liegt das Problem: es ist nicht erlaubt, die Fläche einer Garage auf diese Art zu nutzen. Hier drohen sogar Bußgelder. Das bedeutet: das Motto „Das ist mein Grundstück und hierauf darf ich lagern, was ich möchte!“ zählt hier nicht. Auch wenn eine leere Garage durchaus verlockend ist, wenn es darum geht, Dinge, die zum jeweiligen Zeitpunkt nicht gebraucht werden, abzustellen: Betroffene sollten sich unbedingt auf die Suche nach Alternativen begeben.
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