Bauen mit ArchitektenWenn künftige Bauherren hören, dass andere ihr Haus mit einem Architekten bauen, reagieren sie darauf meistens ablehnend mit „Zu teuer!“. Und auch, wenn der (vermeintlich) höhere Preis nicht das erstgenannte Argument ist, schließt die Mehrheit der bauwiligen Verbraucher einen Vertrag für ein schlüsselfertiges Eigenheim ab – weil man sich dann um nichts kümmern muss. Doch der Hausbau mit einem unabhängigen Architekten hat zahlreiche Vorteile, die von Bauinteressenten in ihre Überlegungen einbezogen werden sollten.

Das können Bauherren selbst entscheiden

Jeder Bauherr, der sich für die Zusammenarbeit mit einem Architekten entscheidet, hat es selbst in der Hand, mit wie vielen Aufgaben er ihn betrauen möchte. Um das zu verdeutlichen soll hier ein Blick auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geworfen werden. Sie ist das Regelwerk, das Architekten und Ingenieure für die Ermittlung ihres Honorars heranziehen.

Die HOAI gliedert sich in neun sogenannte Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung über die Vorbereitung der Vergabe bis zur Objektbetreuung und Dokumentation das gesamte Geschehen rund um die Errichtung eines Hauses abbilden. Jede dieser Leistungsphasen wird hinsichtlich des Gesamthonorars prozentual gewichtet: So erhält ein Architekt z. B. für die Grundlagenermittlung nur 2 %, für die Bauüberwachung jedoch 32 % des Gesamthonorars. Innerhalb einer festgelegten Baukosten-Bandbreite, die die große Mehrheit aller Bauaufträge erfasst, werden einem Architekten für seine Honorarberechnung Mindest- und Höchstsätze vorgegeben. Die Mindestsätze sind ein Schutz gegen qualitätsschädigendes Preisdumping, die Höchstsätze gegen überzogene „Mondpreise“, sodass beide im Wesentlichen dem Verbraucherschutz dienen.

Die HOAI ermöglicht es Verbrauchern also, genau diejenigen Architektenleistungen zu beauftragen, die sie benötigen – vom Rundum-sorglos-Vertrag bis zu kleinen Leistungen. Ob jeweils der Mindest-, Höchst- oder ein Mittelsatz abgerechnet werden soll, wird vertraglich festgelegt. Das heißt: Bauherren, die einen Architekten beauftragen, wissen mit ihrer Unterschrift unter den Architektenvertrag, welche Honorarkosten auf sie zu kommen.

Zwei große Vorteile: Planungssicherheit und Individualität

Wer mit einem Architekten baut, bekommt kein Haus „von der Stange“. Solch ein Eigenheim wird entsprechend den baurechtlichen Vorgaben, dem Baugrund und den finanziellen Möglichkeiten ganz den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn entsprechen. In der Planungsphase gibt es daher einen engen Kontakt Bauherrn und Architekten, damit Unklarheiten und Missverständnisse von vornherein beseitigt werden. Architektenhäuser lassen sich wegen ihrer individuellen Planung und Ausführung gut von den „üblichen“ Häusern in einem Wohngebiet unterscheiden.

Wenn gewünscht, übernimmt der Architekt auch alle Behördenangelegenheiten wie das Einreichen des Bauplans bei der zuständigen Baubehörde. Sofern er damit beauftragt wurde, schreibt er auch die einzelnen Gewerke aus, vergleicht die eingehenden Angebote miteinander und hält Rücksprache mit den Handwerksfirmen, die ein Angebot abgegeben haben. Zusammen mit seinem Auftraggeber wählt er dann die Handwerksfirmen aus. Der Vergleich der Angebote ist für den Bauherrn eine große Entlastung, da diese nicht an Formvorgaben gebunden und für Laien darum nur schwer zu beurteilen sind.

Wer mit einem Architekten baut, profitiert während der Bauphase deutlich von dessen Arbeit: Er dokumentiert und kontrolliert nicht nur die Bautätigkeit, sondern achtet auch darauf, dass der Zeitplan eingehalten wird und Mängel umgehend behoben werden.

Das A und O bei einem Hausbau mit einem Architekten ist dessen Unabhängigkeit: Nur sie gewährleistet den Kunden, dass der von ihnen beauftragte Fachmann ausschließlich ihre Interessen vertritt und ihnen immer den für sie besten Rat gibt. Architekten, die hingegen für einen Bauträger tätig sind, können eine derartige unvoreingenommene Beratung und Unterstützung nicht bieten, da sie vor allem einer Person verpflichtet sind: ihrem Arbeitgeber.

 

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