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Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten ihres Eigenheims: Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Vorschriften

Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten ihres Eigenheims: Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Vorschriften

Wer endlich ins Eigenheim ziehen kann, sorgt auch fürs Alter vor. Betongold kann aber noch viel mehr sein. Das Eigenheim muss nicht zwangsläufig nur dem reinen Wohnzweck dienen. Viele Eigenheimbesitzer vermischen mehrere Nutzungszwecke – auch im Hinblick auf eine Vermischung aus Privatleben und Beruf. Das Eigenheim lässt sich für eine Existenzgründung nutzen. Können Immobilienbesitzer hier vollkommen ungebremst agieren? Es gibt schließlich in jedem Bereich Regeln. Und genau deshalb ist auch hier mit Rahmenbedingungen zu rechnen, die einige Nutzungsarten verbieten. In diesem Artikel wird genauer erklärt, was dabei zu beachten ist und wie sich Interessierte am besten absichern.

Wohnraum gewerblich nutzen: Diese Regelungen gelten

Im Eigenheim kann man eigentlich tun und lassen, was man als dessen Besitzer für richtig hält. Ganz so einfach ist es in der Praxis allerdings nicht. Für die Nutzung auch des eigenen Wohnraums gelten gewisse Rahmenbedingungen und Regeln. Dieser Punkt wird leider gern mal schnell unter die Decke gekehrt. Inwiefern beeinflussen diese Regeln eine mögliche gewerbliche Nutzung des Eigenheims?

In Deutschland gilt normalerweise eine sehr strikte Trennung zwischen Wohnraum und gewerblich genutzten Flächen. Eine Erkenntnis, welche auch die gewerbliche Nutzung des Eigenheims durchaus reguliert. In der Regel ohne Probleme möglich ist das Betreiben eines Gewerbes wie:

  • IT-Beratung
  • Onlineshops (ohne nötige Lagerfläche)
  • Autorentätigkeit
  • beratende Tätigkeiten.

Besonders, wenn solche Tätigkeiten ohne Kundenverkehr auskommen, wird es mit der Nutzung des Wohneigentums keine Probleme geben. Gegen ein Arbeitszimmer gibt es normalerweise auch aus baurechtlicher Sicht nichts einzuwenden.

Sobald andere Dienstleistungen – etwa eine Kinderbetreuung oder Physio- und Ergotherapie – angeboten werden, ergeben sich ganz andere Ansprüche. Hier sind aus baurechtlicher Hinsicht oft schon besondere Anforderungen zu beachten, etwa Regelungen für Fluchtwege oder das Thema Außenstellplatz. Einen Vorteil hat die gewerbliche Nutzung: Kosten lassen sich gegenüber dem Finanzamt ansetzen.

Wie sieht es in einer Mietwohnung aus?

Noch schwieriger als die gewerbliche Nutzung in dem Eigenheim ist die Nutzung in angemieteten Immobilien. Hintergrund: Mietwohnungen sind ausschließlich zu Wohnzwecken zugelassen. Ein Gewerbe als Hauptberuf aus der Mietwohnung zu betreiben, wird schnell zu einer echten Herausforderung – weil nicht nur das Baurecht und Behörden eine Rolle spielen.

Die Vermieter sind hier mit im Boot. Eine Tatsache, die vielen Existenzgründungen einen Strich durch die Rechnung macht – sofern sie zu Hause angestrebt wird. Daher werden viele der Gründungen auch außerhalb einer Mietwohnung in Erwägung gezogen. Sobald eine Gründung ansteht, sollte immer eine Erlaubnis beim Vermieter eingeholt werden. Dies gilt besonders, wenn ein Gewerbe mit Kundenverkehr entstehen soll. Geht es nur um ein Arbeitszimmer oder kleines Büro, geht es auch ohne den Vermieter.

Tipp: Mieter sollten sich eine Genehmigung des Vermieters immer schriftlich bestätigen lassen. Auf diesem Weg vermeiden Mieter viele Probleme, falls Vermieter sich später umentscheiden.

Weitere Nutzungsarten: Vorher genau checken

Das Eigenheim bietet einfach sehr viele Möglichkeiten, um sich nicht nur auszutoben, sondern auch einen Nebenerwerb aufzubauen.

  • Vermietung: Gerade beliebten Reisegebieten und Tourismus-Zentren kommen viele Eigenheimbesitzer auf die Idee der Vermietung. Grundsätzlich ist dieser Schritt auch praktisch möglich, da es kein pauschales Verbot gibt. Einige Städte haben aber Zweckentfremdungsverbote erlassen – wie etwa Berlin.
  • Bewirtung: Hier geht es nicht ohne eine Genehmigung, da der Ausschank in Deutschland eine Gaststättenerlaubnis voraussetzt. Die Gründung einer eigenen Gaststätte oder eines kleinen Imbisses kann außerdem auch baurechtlich relevant sein – etwa im Hinblick auf sanitäre Einrichtungen usw.
  • Sportraum/Hobbykeller: Sich ein kleines Fitness-Studio oder einfach einen Hobbykeller einrichten – zum privaten Gebrauch eigentlich kein Problem. Anders, wenn das Eigenheim zum Fitness-Studio werden soll oder der Hobbykeller zahlenden Kunden offensteht. Baurechtlich sind hier durchaus einige Regelung zu beachten.

Fazit: Das Eigenheim ist nicht nur zum Wohnen da

Wohneigentum gehört zu den Träumen vieler Familien. Vordergründig geht es um den Wohnzweck. Aber: Die eigene Immobilie lässt sich auch anders nutzen – etwa für ein Gewerbe. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten. Diese können nicht nur im Baurecht begründet sein, sondern auch in den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen. Diese müssen eingehalten werden. Andernfalls können Verbote die Folge sein.

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