Leistungsverzeichnis

Begriff Definition
Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist mit Abstand der wichtigste Bestandteil einer Auschreibung von Bauleistungen. Es dient den Bietern bei der Erstellung eines Angebotes als Kalkulationsbasis und enthält alle relevanten Informationen zur Preisfindung. Sämtliche vorgeschriebene Teilleistungen werden im LV so exakt wie möglich definiert, um den Bietern eine sehr genaue Kalkulation zu ermöglichen. Um eventuelle Nachforderungen aufgrund eines ungenauen Leistungsverzeichnisses zu verringern, sollte es so detailliert wie möglich aufgestellt sein. Das Standardleistungsbuch des Bauwesens dient dabei als Hilfestellung zur Beschreibung der jeweiligen Leistungen. Die darin enthaltenen Beschreibungstexte für Standardleistungen samt Schlüsselnummern dürfen genutzt werden.

Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses sind bestimmte Regeln zu beachten:

  • Es sollen alleinig für Bieter und Interessenten relevante Angaben enthalten sein. Dazu gehören die Leistungen, welche im Sinne der (technischen) Vertragsbedingungen zu den vorgeschriebenen Leistungen zählen. Die Vergabehandbücher beschreiben dabei die konkreteren Inhaltsanforderungen. Folglich bedarf es lediglich der Beschreibung der Art und des Umfangs der auszuführenden Leistungen und sämtlicher Umstände, die die Ausführung der Leistung betreffen.

  • Der charakteristische Aufbau für ein Leistungsverzeichnis basiert auf definierten Hierarchieebenen, die diverse Leistungsbereiche und Teilleistungsbereiche umfassen. Hierarchieebenen sind dabei nicht zwingend erforderlich. Ebenso gut eignet sich reine Liste aus Positionen. Wählt man den Aufbau mithilfe der Hierarchieebenen, dürfen dabei maximal 5 verschiedenen Ebenen verwendet werden. Handelt es sich um ein preislich vordefiniertes Leistungsverzeichnis, sollte außerdem die DIN 276 Berücksichtigung finden.

  • Das LV wird tabellarisch aufgebaut und besteht für gewöhnlich aus der Positionslaufnummer, gefolgt von der Mengenangabe mit entsprechender Mengeneinheit. Danach folgt ein Lang- und Kurztext, wobei letzterer oft bei der Rechnungsstellung wiederzufinden ist. Abschließend folgt der Einheitspreis sowie der Gesamtpreis der jeweiligen Position.

Architekten oder Ingenieure erstellen vorrangig das Leistungsverzeichnis im Prozess der Vergabe. Zusätzlich sind darauf spezialisierte Mitarbeiter in größeren Bauunternehmen dafür zuständig. Neben der Vollständigkeit des LV ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass die erstellende(n) Person(en) die notwendige Fachkompetenz besitzen.

Heutzutage geschieht die Verzeichniserstellung meistens mithilfe von einer Software. Bei Ausschreibungen von Bauaufträgen kommen entsprechende Softwarelösungen zum Einsatz. Speziell die AVA-Software-Programme sind dabei sehr beliebt und verbreitet. AVA ist die Kurzform für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung. Diese Programme unterstützen den Ersteller des LV im Bereich der Kostenschätzung, Ausschreibung, Vergabe und der Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen.

 

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Synonyme: LV

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