Viele Jahre lang galt die DIN 18195 als Regelwerk für die Abdichtung, im Juli 2017 wurde die fast 30 Jahre alte Norm durch neue und übersichtlichere Einzelnormen ersetzt, die sich jeweils auf die Abdichtung verschiedener Bauteile am Gebäude beziehen. Für die Abdichtung erdberührter Bauteile, wie sie im Keller vorliegen, gelten nun die Regelungen der DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“. Die alten Regelungen wurden vollständig überarbeitet, weiterhin wurden neue Baustoffe und Abdichtungstechnologien mit aufgenommen. So wird erreicht, dass die neuen Normen dem anerkannten Stand der Technik gerecht werden.

Die Anwendungsbereiche der DIN 18533

Die neue DIN-Norm kommt zum Einsatz für nicht wasserdichte, erdberührte Bauteile, dazu gehören:

  • Erdberührte Außenwände
  • Sockelbereiche
  • Außen- und Innenwände mit Horizontalabdichtung in und unter den Wänden
  • Erdüberschüttete Decken
  • Erdberührte Bodenplatten
  • Übergänge auf WU-Bodenplatten

Die dreiteilige DIN 18533 regelt allgemeine und stoffspezifische Anforderungen an Planung, Ausführung und Instandhaltung. Während die DIN 18195 von vier Lastfällen ausging und sich weitgehend auf die bahnenförmige Ausführung der Abdichtung bezog, ist die DIN 18533 anders strukturiert.

Erdberührte Bauteile werden nach

  • Wassereinwirkungsklassen
  • Riss- und Rissüberbrückungsklassen und
  • Nutzungsklassen
    differenziert.

Anhand dieser Differenzierung werden die erforderlichen Maßnahmen für die Kellerabdichtung im Massivbau bestimmt. Als Abdichtung sind bahnenförmige und flüssig verarbeitete Baustoffe zulässig.
Für die ausführenden Unternehmen bedeutet dies, dass die Planung und Ausführung der Abdichtung nicht mehr wie nach DIN 18195 von der Entstehung des Wassers abhängig ist, sondern bauteil- und nutzungsbezogen dimensioniert wird. Weiterhin ist nur noch eine Norm erforderlich, in der alle Angaben, Regelungen und Festlegungen für die Abdichtung von erdberührten Bauteilen zu finden sind. Die DIN 18195 bleibt zwar erhalten, dient aber nur noch als Rahmendokument, in dem zum Beispiel Begriffsdefinitionen oder Abkürzungen zu finden sind.

Die Wassereinwirkungsklassen

Die neue Norm unterscheidet nicht mehr nach den klassischen 4 Lastfällen, die sich auf die Art der Wasserentstehung beziehen, sondern nach Einwirkungsart und Einwirkungsintensität auf das betreffende Bauteil. Grund-, Schichten- und ungedräntes Stauwasser werden gleichbehandelt. Unterschieden werden 4 Wassereinwirkungsklassen. Diese sind folgendermaßen untergliedert:

  • Wassereinwirkungsklasse W1-E
    Diese Klasse wird angewandt bei Bodenfeuchte und nicht drückendem Sickerwasser. Beträgt die Durchlässigkeit mehr als 10 -4 m/ s ist eine Dränschicht nach DIN 4095 erforderlich. Bei Bodenplatten wird die Einwirkungsklasse W1 nur im Bereich der Bodenfeuchte angewendet, der Bemessungswasserstand darf maximal 50 cm unter der Höhenlage der Abdichtung angeordnet sein.

  • Wassereinwirkungsklasse W2-E
    Die Klasse W2 wird nach mäßiger Druckwassereinwirkung mit einem Wasserdruck < 3 m und hoher Druckwassereinwirkung mit einem Wasserdruck > 3 m unterschieden. Auch hier wird die Abdichtung nicht nach Entstehungsart des Wassers bzw. Einwirkdauer, sondern lediglich nach Einwirkungsintensität bestimmt.

  • Wassereinwirkungsklasse W3-E
    Die Klasse W3 bezieht sich auf nichtstauendes Sickerwasser auf erdüberschütteten Decken und entspricht den DIN-Normen 18531 (Dachabdichtungen für nicht genutzte Dächer) und 18532 (Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton). Bei der Planung und Ausführung von Massivhäusern spielt diese Klasse eine untergeordnete Rolle.

  • Wassereinwirkungsklasse W4-E
    Anwendung findet die Klasse W4 im Bereich von Abdichtungen in und unter Wänden und bezieht sich auf Kapillar- und Sickerwasser innerhalb der Wände sowie Spritz- und Oberflächenwasser an Sockeln.
    Für die Anwendung der Wassereinwirkungsklassen auf die Planung der Abdichtung gilt, dass im ersten Schritt die Art und Intensität der Wasserbeanspruchung geklärt werden muss.

Die Rissklassen

In der neuen DIN 18533 werden weiterhin Risseinwirkungsklassen und Rissüberbrückungsklassen definiert. Die Risseinwirkungsklassen R0-E bis R4-E beschreiben die Rissaufweitung, bzw. Rissbreitenänderung im Mauerwerk nach dem Aufbringen der Bauwerksabdichtung. Dabei bezeichnet R0 keine Rissaufweitung und die Klasse R1 eine geringe Rissbreitenänderung bis 0,2 mm wie sie im Bau noch tolerierbar ist.
Die Rissüberbrückungsklassen RÜ-E bezeichnen die Rissüberbrückungseigenschaften der gewählten Abdichtung. Diese ist in Abhängigkeit von den Materialspezifikationen sowie Schichtdicke, Lagenzahl und Haftgrund unterschiedlich groß. Bei der Stoffwahl bedeutet die Klasse RÜ0-E keine Rissüberbrückung, die Klasse RÜ4-E überbrückt einmalige Rissaufweitungen bis zu einer Breite von 5 mm. Dies ist zum Beispiel mit einer mehrlagigen Bahnenabdichtung aus Bitumen oder Kunststoff erreichbar.

Die Raumnutzungsklassen

Für die Planung und Ausführung der Abdichtung von erdberührten Bauteilen im Massivbau wird nach der neuen Verordnung schließlich auch die Raumnutzung herangezogen. Die Raumnutzungsklassen benennen die Anforderungen an die Trockenheit und Zuverlässigkeit der Abdichtung und reichen von RN1-E „geringe Anforderungen“ (z. B. in Werkhallen oder Garagen) bis zur Klasse RN3-E mit hohen Anforderungen. Für Aufenthalts- und Abstellräume im Wohn- und Gewerbebereich wird in der Regel die Raumnutzungsklasse RN2-E „übliche Anforderungen“ herangezogen.

Ein wichtiger Planungsgrundsatz der DIN 18533 ist die Vermeidung unnötig hoher Wasserbeanspruchungen. Aus diesem Grund sollte das Gelände so gestaltet werden, dass Niederschlagswasser vom Gebäude weggeleitet wird. Dies kann je nach Gelände durch Drängräben, Rinnen und Gegengefälle oder offen entwässerte Gräben realisiert werden.

 

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