Wärmebedarfsberechnung und Heizlastberechnung Eine zu klein dimensionierte Heizungsanlage ist gerade in Spitzenzeiten überlastet und bekommt nur mühsam das Haus und das Wasser warm, eine zu große Anlage arbeitet vor allem wegen der Anlaufverluste nicht wirtschaftlich.

Um beides zu vermeiden, sollte eine Heizlastberechnung (früher: Wärmebedarfsberechnung) ein fester Bestandteil der Heizungsplanung sein.

Heizlastberechnungen sind sowohl bei Sanierungen als auch Neubauten ein Muss

Es gibt zahlreiche Faktoren, die für die Ermittlung der optimalen Größe einer Heizungsanlage wichtig sind. Einerseits spielen unmittelbar mit dem Gebäude zusammenhängende Merkmale wie beispielsweise dessen Größe, die Zahl der Fenster und Außentüren und die Dämmwerte der einzelnen Gebäudeteile eine Rolle. Andererseits müssen aber auch geografische Aspekte in die Berechnung einbezogen werden: Die Ausrichtung des Gebäudes oder für die Gegend typische Wetterbedingungen dürfen nicht vernachlässigt werden.

Die maßgebliche Einheit für den Wärmebedarf ist der Wärmedurchgangskoeffizient. Er beschreibt, inwieweit ein Bauelement wärmedurchlässig ist. Er wird heute als U-Wert bezeichnet, bis vor einigen Jahren war er noch als k-Wert geläufig. Hierbei wird ermittelt, wie viel Wärme einem Raum zugeführt werden muss, damit seine Wärmeverluste ausgeglichen werden können; dies wird in der Einheit Watt ausgedrückt. Der Begriff Heizlast drückt also die Verlustleistung eines Hauses aus. Am Ende einer Heizlastberechnung stehen die maximale Leistung des Heizkessels sowie die Heizfläche.

Ein Haus verliert Wärme durch die Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Bodenplatte), die Fenster und Außentüren, das Lüftungsverhalten, die Warmwasserherstellung sowie die Abgasentsorgung.

Sobald ein Neubau erstellt wird, kommen Bauherren an einer Heizlastberechnung nicht vorbei: Das Gebäudeenergiegesetz verlangt aufgrund seiner Vorgaben indirekt eine Heizlastberechnung. Bauherren, die eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wollen, müssen ebenfalls diese Bedingung erfüllen: Die KfW erwartet, dass eine Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.

Wärmebedarfsberechnung – wie viel Wärme muss die Heizung liefern?

Im Unterschied zur Heizlast, die sich über die Leistung eines Heizkessels definiert, gibt der Heizwärmebedarf Auskunft über die pro Quadratmeter und Jahr geleistete Arbeit und gibt diese in Kilowattstunden an. Beim Heizwärmebedarf geht es also um die Wärmemenge, die eine Heizungsanlage für ein Haus erbringen muss, damit dessen Zimmertemperatur aufrechterhalten werden kann. Mit einer Wärmebedarfsberechnung wird ein Gebäude in Abschnitte aufgeteilt, deren Bestandteile charakteristische Merkmale aufweisen:

  • Zur Gruppe 1 gehören sämtliche Teile der Gebäudehülle, also Außenwände, Außenfenster und –türen und Dachflächen.
  • In Gruppe 2 sind die Geschossdecken, die an den nicht sanierten Dachboden angrenzen sowie ggf. diejenigen Außenmauern, die an der Traufseite eines Gebäudes über die Dachgeschossdecke hinaus gemauert wurden (sog. Kniestöcke, Drempel oder Trempel).
  • Zur dritten Gruppe gehören Decken, Wände und Böden, die an das Erdreich oder unbeheizte Räume angrenzen.
  • In Gruppe 4 sind alle Räume, deren Wärmebedarf nur gering ist (z. B. Wintergärten oder Treppenhäuser).

Die Gebäudemerkmale werden in einem weiteren Schritt einer Wärmebedarfsberechnung danach differenziert, wie das Innere eines Hauses durch den Grundriss, Innentüren oder Decken gestaltet ist. Hierbei geht es darum, den Wärmebedarf für die Auswahl der Heizkörper zu ermitteln.

Zu berechnen sind die benötigten Bemessungswerte für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden nach der aktuellen DIN-Norm EN 12831-1.

 

 

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