BaunebenkostenVor dem Hausbau vergleichen Bauinteressenten zwar die Kosten für den Bau selbst, vernachlässigen bei der Kalkulation der Baukosten häufig aber die gesamten Kosten für den Neubau. Beim Neubau fallen nicht nur die Bau-, sondern auch eine Reihe von Baunebenkosten an.

Wir haben die wichtigsten Baunebenkosten für Sie zusammengestellt.

Baunebenkosten, die durch den Grundstückskauf entstehen

  • Maklerkosten
    Wenn das Baugrundstück über einen Makler erworben wurde, fallen Maklerkosten an. Der Makler muss jedoch vor dem Kauf den Kunden darauf hingewiesen haben, dass er eine Maklergebühr (Courtage) für die Vermittlung erheben wird. Derzeit betragen die Maklergebühren je nach Region 3 % bis 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

  • Notarkosten
    Den Notarkosten liegt das "Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung)“ zugrunde. Sie richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. Für die Beurkundung von Verträgen sieht die KostO das Doppelte der vollen Gebühr vor. Anhand der tabellarischen Aufstellung in der Anlage zu § 32 (http://www.gesetze-im-internet.de/kosto/BJNR009600957.html) lässt sich genau ablesen, mit welchen Notarkosten für die Beurkundung gerechnet werden muss. Dabei handelt es sich um Nettobeträge, zu denen noch die Mehrwertsteuer addiert werden muss. Die Notarkosten lassen sich nicht umgehen, da der Notar den Grundstückserwerb mit einer beglaubigten Urkunde dokumentiert, ohne die kein rechtswirksamer Kauf zustande kommt.

  • Grundbucheintrag
    Der Grundbucheintrag wird vom Notar beantragt und wird erst durchgeführt, wenn vom Finanzamt der Eingang der Grunderwerbsteuer bestätigt wurde. Für die Beantragung wird die Hälfte der vollen Gebühr, also die Hälfte der in der Tabelle genannten Beträge erhoben.Der Grundbucheintrag durch das Grundbuchamt ist in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt. Die fälligen Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung, die Basis ist ebenfalls die unter dem Stichwort „Notarkosten“ genannte Tabelle. Für folgende Tätigkeiten werden Gebühren fällig:
    - Eintragung einer Erwerbsvormerkung: ½ Gebühr
    - Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch: eine volle Gebühr
    - Löschung der Erwerbsvormerkung: ¼ Gebühr
    - Evtl. Eintragung einer Grundschuld: eine volle Gebühr
    Auch für die Ablichtung von Grundbuchauszügen werden Gebühren erhoben.

  • Grunderwerbsteuer
    Sie wird beim Kauf eines Grundstücks erhoben und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % der sogenannten Bemessungsgrundlage, die sich am Kaufpreis und an den übernommenen Verbindlichkeiten orientiert. Sie erhöht sich, wenn das Grundstück nicht von privaten Käufern oder über einen Makler, sondern vom Bauträger erworben wurde: Ist im notariellen Kaufvertrag auch der Preis für das Eigenheim enthalten, bemisst sich die Grunderwerbsteuer am dadurch erhöhten Gesamtkaufpreis. Den Kauf des Grundstücks und des Hauses in zwei getrennten Verträgen abzuwickeln, hilft hier nicht weiter: Diese Kopplung führt zur gleichen Höhe der Grunderwerbsteuer wie ein Vertrag, der beide Geschäfte beinhaltet.

  • Siehe auch: "Diese Steuern fallen beim Hausbau an" unter Wissenschatz.

Baunebenkosten, die vor dem Hausbau entstehen

  • Baugrundgutachten / Baugrunduntersuchung
    Das auch als Bodengutachten bezeichnete Baugrundgutachten sollte unbedingt vor Baubeginn erstellt werden. Es ist zwar nicht rechtlich verpflichtend vorgeschrieben, sichert jedoch den Bauherrn gegenüber dem Bauträger ab und schützt das neue Gebäude vor späteren Schäden. Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) liegt das Baugrundrisiko immer beim Bauträger. Die Kosten für ein typisches Baugrundgutachten werden im Allgemeinen mit etwa 0,5 % bis 2 % der Erstellungskosten beziffert, sind aber im Einzelfall unterschiedlich. In der Regel liegen sie zwischen 1.000 Euro und 1.500 Euro. Vor der Beauftragung einer Fachfirma sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.

  • Vermessungskosten
    Die Vermessung des Grundstücks wird vom zuständigen Katasteramt oder von den niedergelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Die Vermessungsunterlagen müssen dann dem Bauantrag beigefügt werden. Sowohl die Vermessungszuständigkeit als auch die Gebührenberechnung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Manche Länder (z. B. Schleswig-Holstein) bemessen ihre Gebühren nach dem zeitlichen Aufwand, andere (z. B. Niedersachsen) nach dem Herstellungswert des Gebäudes.
    Hier sind einige Beispiele der in Niedersachsen nach der „Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen“ erhobenen Gebühren:
    - Vermessung bei einem Herstellungswert bis einschließlich 250.000 Euro: 470 Euro
    - Feststellen von zwei Grenzpunkten (Bodenwert > 5 Euro/qm bis 150 Euro/qm): 405 Euro

  • Kosten für Baugenehmigung
    Die Kosten sind in den Bundesländern unterschiedlich in Verordnungen festgelegt. Da immer häufiger die Gebührenbescheide verschickt werden, bevor Bauanträge zur Genehmigung kommen, ist es ratsam, die Gebühren schnell zu begleichen, um möglichst bald mit dem Hausbau beginnen zu können. In einigen Ländern werden gestaffelte, in anderen prozentuale Gebühren erhoben, die sich nach dem Rohbauwert richten. In Brandenburg werden z. B. für die Baugenehmigung bei der sogenannten „Errichtung baulicher Anlagen“ 1 % der Rohbausumme, jedoch mindestens 100 Euro erhoben; in Niedersachsen werden für die „Genehmigung einer Baumaßnahme“ (Niedersächsische Bauordnung) je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes 4,30 Euro, jedoch mindestens 60 Euro berechnet.
    Eine Übersicht über die aktuellen Landesbauordnungen gibt es hier: hausbauberater.de/lbo.

  • Kosten für den Prüfstatiker
    Ein Prüfstatiker überprüft die statischen Bauzeichnungen und Ausführungspläne des Statikers oder Ingenieurs und erstellt einen Prüfbericht. Sein Honorar richtet sich nach den §§ 64 und 65 „der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) und liegt in der Regel zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro. Diese Kosten erhöhen sich, wenn der Prüfstatiker so deutliche Rohbau-Mängel feststellt, dass er erneut die Baustelle besuchen und die Prüfung wiederholen muss. Sein Einsatz ist in Berlin, Brandenburg und Hessen vorgeschrieben.

  • Mitgliedsbeiträge im Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB)
    Der gemeinnützige Bauherrenschutzbund ist Mitglied im „Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) und versteht sich als Verbraucherschutzbund für Kapitalanleger und Bauherren, die ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen, sanieren oder renovieren wollen. Er berät seine Mitglieder gegen ein Entgelt und verfügt hierfür über Bauherrenberater (selbstständige Architekten und Bauingenieure) sowie über Juristen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, ermöglicht jedoch eine fachkundige und preiswerte Beratung. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 52 Euro, der monatliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 11 Euro. Sowohl Aufnahmegebühr als auch Mitgliedsbeiträge werden steuerlich wie Spenden betrachtet und sind entsprechend absetzbar. Dafür bietet der BSB beispielsweise eine kostenfreie einstündige Grundberatung und einen Stundensatz für die weitere Beratung durch einen Bauherrenberater von 72 Euro.

  • Aushub für Keller oder Bodenplatte und Entsorgung des überschüssigen Erdreichs
    Ein Hausbau beginnt mit dem Aushub der Baugrube. Beim Bau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses fallen dabei etwa 200 bis 300 Kubikmeter Erdreich an, die nach der Fertigstellung des Hauses nur begrenzt weiterverwendet werden können. Beispielsweise können in der Regel nur die oberen 30 cm auf Äckern verteilt werden, weil nur dieser Mutterboden humusreich ist. Die Kosten für die Aushubarbeiten und für das Lagern auf dem Baugrundstück liegen bei 2 Euro bis 4 Euro pro Kubikmeter.
    Um den Bodenaushub zu entsorgen, fallen je nach Bodenklasse Kosten von bis zu 20 Euro pro Kubikmeter Erdreich an, im Durchschnitt werden jedoch einschließlich des Aufladens 12 Euro bis 16 Euro pro Kubikmeter berechnet. Es kann sich also lohnen, nach Alternativen zu suchen. Oft lässt sich der Bodenaushub in stillgelegten Steinbrüchen entsorgen, in manchen Fällen wird er auch von Straßenbaufirmen angenommen und weiterverwendet.
    Diese Möglichkeiten und auch der genannte Kostenrahmen gelten jedoch nur für Erdreich, das nicht mit Altlasten (z. B. Erdöl) verunreinigt ist. Die hierfür entstehenden Kosten können beträchtlich sein und hängen von der Bodenbeschaffenheit, der Art der Kontamination und der Menge ab. Grundsätzlich kann man von Entsorgungskosten von etwa 90 Euro pro Kubikmeter Boden in einer zugelassenen Deponie ausgehen.

  • Kosten für Kranstellplatz und Baustraße/Gehwegsicherung/Straßensperrung
    Wenn am Baugrundstück ein befestigter Gehweg vorbeiführt, erhält der Bauherr mit der Baugenehmigung die Auflage, den Gehweg fachgerecht vor Beschädigungen durch Baufahrzeuge zu schützen. In den meisten Fällen besteht diese Gehwegsicherung aus einer Schutzfolie, auf die Teer aufgebracht wird. Hierfür werden etwa 1.000 Euro in Rechnung gestellt.
    Ist die Baustelle nicht über eine befestigte Zufahrt zu erreichen, können schwere Baufahrzeuge im Erdreich steckenbleiben. Die Bergung kann hohe Kosten verursachen, die vom Bauherrn zu tragen sind. Um das zu vermeiden, werden Baustraßen zum Baugrundstück angelegt. Dabei wird Mutterboden abgeschoben und Schottermaterial aufgebracht. Die Kosten für das Abschieben des Mutterbodens betragen etwa 3 Euro und für die Lieferung des Schottermaterials etwa 9 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Baustraße mit einer Fläche von 200 Quadratmetern ist also mit Kosten von etwa 2.400 Euro zu rechnen.
    Eine Straßensperrung kann nötig werden, wenn sich das Baugrundstück an einer stark befahrenen Straße befindet oder wenn die Zufahrtsstraße sehr schmal ist. In manchen Fällen ist eine Straßensperrung bereits eine Auflage der Baugenehmigung. Es entstehen Kosten von etwa 300 Euro, die sich aus der Gebühr für die Beantragung der Straßensperre und dem Auf- und Abbau zusammensetzen. Der Kranstellplatz sollte dort angelegt werden, wo später der Kfz-Stellplatz oder die Auffahrt sein sollen. Ist das nicht möglich, entstehen ähnliche Kosten pro Quadratmeter wie für eine Baustraße.

  • Kosten für Baubegleitung / Baubetreuung
    Es kann einem Bauherrn nur empfohlen werden, einen unabhängigen Baubegleiter / Baubetreuer  zu beauftragen, der in jeder Phase als „Anwalt“ fungiert. Nach Einschätzung von Fachverbänden werden 99 % aller Neubauten nicht mängelfrei erstellt. Ein Baubegleiter / Baubetreuer prüft bereits die Vertragsunterlagen sowohl inhaltlich als auch bezüglich der berechneten Preise. Während der Bauphase begeht er regelmäßig die Baustelle, moniert Mängel und kontrolliert ihre Beseitigung. Auch die vertragsgemäße und mängelfreie Übergabe des Hauses fällt in seinen Bereich. Die Kosten für die Baubegleitung durch einen Architekten oder Bauingenieur liegen bei 0,5 % bis 1,5 % der Baukosten zuzüglich der Mehrwertsteuer und der anfallenden Nebenkosten (Fahrtkosten, Fotokopien). Eine nachträgliche Behebung von Baumängeln übersteigt deutlich die Kosten für einen Baubegleiter. Siehe auch: hausbauberater.de/baubetreuung.

  • Architektenkosten
    Separate Kosten für einen Architekten fallen dann an, wenn nicht mit einem Bauträger gebaut wird. Sein Honorar basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und ist von der Höhe der anrechenbaren Baukosten (= Baukosten ohne Mehrwertsteuer), dem Schwierigkeitsgrad beim Hausbau, dem Leistungsumfang sowie ggf. von individuellen Honorarabsprachen mit dem Bauherrn abhängig. Die HOAI gliedert sich in neun sogenannte Leistungsphasen, die insgesamt eine vollständige Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Dokumentation enthalten. Die einzelnen Leistungsphasen sind prozentual unterschiedlich gewichtet. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabe wird in der Einteilung nach Honorarzonen deutlich: Wohnhäuser mit einer durchschnittlichen Ausstattung gehören beispielsweise zur Honorarzone III. Wird eine Abrechnung nach HOAI vereinbart, ist die Honorarhöhe für den Bauherrn berechen- und nachvollziehbar.

    Ein Beispiel:
    Wird ein Architekt für alle Leistungsphasen eines Hauses beauftragt, dessen Baukosten inkl. MwSt. 160.000 Euro betragen, ergibt sich unter Berücksichtigung von 6 % Nebenkosten folgende Rechnung:

    160.000 € abzügl. 19 % Mehrwertsteuer: 129.600 € (=anrechenbare Baukosten)
    Honorarzone III, Mittelsatz, alle Leistungsphasen  20.568,00 €
    + Nebenkosten (6 %)          1.234,08 €
    Honorar netto                    21.802,08 €
    + 19 % Mehrwertsteuer      4.142,40 €
    Gesamthonorar brutto     25.944,48 €

Die Nebenkosten für das Bereinigen des Baugrundstücks

  • Kosten für Baumfällungen
    Manchmal stehen Bäume dort, wo das neue Haus gebaut werden soll. Dann muss in Kommunen, die über eine Baumschutzsatzung o. ä. verfügen, vorab eine Fällgenehmigung eingeholt werden, die etwa 45 Euro bis 100 Euro kostet. In vielen Kommunen wird für die Fällung weiterer Bäume eine –geringere- Zusatzgebühr erhoben. Soll die Baumfällung von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, ist es ratsam, vorher Kostenvoranschläge mehrerer Firmen einzuholen, weil die Preise für diese Leistung sehr unterschiedlich sind. Das gilt auch, wenn die Kommune Ersatzbepflanzungen vorschreibt.

  • Kosten für den Abriss von vorhandenen Gebäuden
    Wenn vor der Bebauung noch eine Gartenlaube, ein Schuppen oder auch ein Haus abgerissen werden muss, muss mit einer spürbaren finanziellen Belastung gerechnet werden. Dann gilt: Je massiver und größer das Gebäude, desto teurer wird der Abriss. Auch hier sollte vorab ein Preisvergleich unter mehreren Abrissunternehmen gemacht werden. Um jedoch eine Vorstellung von den möglichen Kosten zu bekommen, kann dieses Beispiel genannt werden: Beim Abriss einer Gartenlaube mit einer Grundfläche von 20 Quadratmetern entstehen Kosten von etwa 2.000 Euro. Dazu kommen noch weitere Kosten für die Abfuhr des Schutts.

  • Erschließungs- und Hausanschlusskosten
    Zu den Erschließungskosten zählen alle Kosten, die der Anbindung eines Baugrundstücks an die öffentlichen Netze dienen. Dazu gehören der Anschluss an die Kanalisation, an die Energie- und Wasserversorgung sowie anteilig an Verkehrswege (Straße, Fuß- und ggf. Radweg). Auch die Straßenbeleuchtung, der Bau eines Lärmschutzwalls und das Anlegen von Spielplätzen oder öffentlichen Grünflächen können hier zu Buche schlagen. Ohne eine Erschließung wird in der Regel aus Bauerwartungsland kein Bauland. Höchstens 90 % der Erschließungskosten dürfen gem. Baugesetzbuch (BauGB) auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt werden.  Die gültigen Verteilungsmaßstäbe, wie   Grundstücksgröße in Quadratmetern,  Grundstückslänge an der Erschließungsanlage oder  das Maß sowie die Art der Nutzung werden in der Gemeindesatzung festgelegt. Die erhobenen Erschließungskosten variieren so stark, dass hier keine Aussage über deren voraussichtliche Höhe gemacht werden kann. Näheres ist jedoch vom örtlich zuständigen Bauamt zu erfahren.
    Auch der Telefonanschluss sowie Internetanschluss und Kabelfernsehen sollten rechtzeitig beantragt werden. Derzeit (Stand: Februar 2013) berechnet die Telekom Deutschland GmbH einmalig einen sogenannten Bereitstellungspreis für einen Neuanschluss in Höhe von 69,95 Euro. Dieser Preis beinhaltet jedoch nicht die nötigen Erdarbeiten, die im Regelfall etwa 350 Euro betragen.

Auch die Außenanlagen gehören zu den Baunebenkosten

  • Pflastern der Einfahrt und der Wege
    Die Kosten für Pflasterarbeiten können kaum näher beziffert werden und hängen im Wesentlichen von der Wahl des Pflastersteins sowie der Art der Pflasterung und der regional unterschiedlichen Handwerkerkosten ab, wenn diese Arbeit nicht vom Bauherrn selbst durchgeführt wird. Zu einer Pflasterarbeit gehören im Allgemeinen folgende Schritte: das Abschieben des Mutterbodens und der Aushub des Bodens für die Tragschicht, das Aufbringen sowie Verdichten der Schotterschicht, das Aufbringen von Splitt, die Pflasterverlegung einschließlich des Abrüttelns sowie das Verfüllen aller Hohlräume.

  • Garage /Carport
    Garagen sind in der Anschaffung deutlich teurer als Carports, bieten jedoch dem darin abgestellten Fahrzeug den besten Wetterschutz sowie Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Mardern. Außerdem erhalten Garagenbesitzer bei ihrer Kfz-Versicherung einen Nachlass.Konkrete Preise können weder für Carports noch für Garagen genannt werden, da sie von der Größe, dem Baumaterial und den gewünschten Extras abhängig sind. Als weiteres Entscheidungskriterium bezüglich der Wahl der Garage kann auch die Lebensdauer herangezogen werden: Bei Betongaragen liegt sie bei 15 bis 20, bei Stahlgaragen bei 25 bis 35 Jahren.

  • Terrasse
    Die meisten Bauherren entscheiden sich für eine Terrasse, die 20 bis 40 Quadratmeter groß ist. Wenn die Terrasse nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist, entstehen ggf. Kosten für ein Planungshonorar, das in der Regel zwischen 300 Euro und 700 Euro beträgt. Für anspruchsvoll konzipierte Terrassen, die z. B. auf mehreren Ebenen angelegt werden sollen, entstehen für diese Leistung auch höhere Kosten. Wie bei der Einfahrt und bei den Wegen wird der Preis für eine Terrasse darüber hinaus maßgeblich vom Belag beeinflusst: Während bei der einfachsten Ausführung mit Betonsteinen mit 60 Euro bis 90 Euro pro Quadratmeter kalkuliert wird, kostet eine Terrasse mit Natursteinen oder oberflächenveredelten Betonsteinen bereits 100 Euro bis 250 Euro pro Quadratmeter. Am teuersten sind Terrassen, die mit Holzdecks ausgestattet werden: Hier sollte mit Kosten zwischen 90 Euro und 140 Euro pro Quadratmeter gerechnet werden. Diese Angaben beinhalten dann allerdings die komplette Bauleistung, das Ausheben des Bodens, den Unterbau, alle Materialien einschließlich des Fugenmaterials und der Randeinfassungen sowie die Plattenschnittarbeiten und den Arbeitslohn.
    Tipp: Eine Vielzahl an Informationen über den Bau einer Terrasse finden Sie auf www.terrasse-bauen.org.

  • Grünflächen
    Soll eine Rasenfläche angelegt werden, ist es am preisgünstigsten, den Rasensamen selbst zu säen. Dies ist allerdings auch die arbeitsintensivste Variante, da auch Vorarbeiten (Boden umgraben, Fremdkörper entfernen, Boden begradigen) erledigt werden müssen. Das Auskeimen dauert mindestens zwei Wochen; in dieser Zeit muss der angehende Rasen vor Trockenheit und vor zu heftigem Regen geschützt werden. Vor der Aussaat muss festgelegt werden, ob es sich um einen Zier- oder um einen Strapazierrasen handeln soll. Auch der Boden und die Lichtverhältnisse spielen für ein gutes Ergebnis eine Rolle. Die Qualität der Samen ist sehr unterschiedlich, der Preis beträgt zwischen 7 Euro und 50 Euro pro Quadratmeter. Wer für die Vorarbeiten einen Gärtnerfachbetrieb beauftragt, muss hierfür mit Kosten zwischen 2 Euro und etwa 12 Euro pro Quadratmeter rechnen. Für ganz Eilige empfiehlt sich Rollrasen: Schon direkt nach der Verlegung kann die Rasenfläche betreten werden, das Rasenbild ist hochwertig und völlig gleichmäßig. Die Qualitäten reichen vom sogenannten Familienrasen (ab 2,50 Euro pro Quadratmeter) über Premium-Rasen (um 3 Euro pro Quadratmeter) bis zu Sportrasen (etwa 4 Euro pro Quadratmeter). Außerdem wird Anpflanzdünger benötigt (0,2 Euro pro Quadratmeter). Dazu kommen ggf. noch Lieferkosten (1 Euro pro Quadratmeter), eine fachmännische Bodenvorbereitung durch einen Gartenbetrieb (5 Euro pro Quadratmeter) sowie die Verlegungskosten (um 6 Euro pro Quadratmeter).

Die Baunebenkosten für die erforderlichen Bauversicherungen

  • Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
    Diese Versicherung springt in Fällen ein, in denen Dritte auf dem Baugrundstück Schäden erleiden. Schnell entstehen durch die Folgen von Körper- und Sachschäden Schadenssummen, die eine Million Euro oder mehr erreichen können. Kunden müssen vor Vertragsabschluss vor allem die Haftungssummen und die Selbstbeteiligung der Angebote vergleichen. Bei einem Haus mit 130 Quadratmetern Wohnfläche und mit 200.000 Euro Baukosten liegen die Versicherungskosten bei 45 Euro bis 195 Euro.

  • Bauleistungsversicherung
    Sie schützt vor zahlreichen Schäden, die den Hausbau verzögern oder zum Erliegen bringen könnten: Die Bauleistungsversicherung umfasst in der Regel den Schutz vor Folgen durch fahrlässiges Handeln, durch Unwetter sowie durch Konstruktions- oder Materialmängel. Auch die Folgen problematischer Baugrundeigenschaften, die vor Baubeginn noch unbekannt waren, sind dadurch abgesichert. Hier muss genau auf den Leistungsumfang und die manchmal schwer vergleichbare Höhe des Selbstbehalts geachtet werden. Es ist mit bis zu 535 Euro Versicherungskosten zu rechnen. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung preisgünstiger als Kombinations-Versicherung an (266 Euro bis 535 Euro).

  • Feuer-Rohbauversicherung
    Die meisten Versicherungsverträge schützen nicht nur vor den Folgen von Brandschäden, sondern sie springen auch bei Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ein. Die Versicherungskosten betragen pro Jahr zwischen 90 Euro und 450 Euro.

  • Bauhelfer-Versicherung
    Wenn der Bauherr hausbauberater.de/eigenleistungen erbringt und ihm Freunde oder Kollegen dabei helfen, müssen diese Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) angemeldet werden und sind dann automatisch über die Bauhelfer-Versicherung abgesichert. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach dem Beginn des Hausbaus erfolgt sein. Der Ehe- oder Lebenspartner kann freiwillig versichert werden. Außerdem kann ein noch umfassenderer Versicherungsschutz durch den Abschluss einer privaten Bauhelfer-Versicherung erreicht werden. Die Bau-BG erhebt in den alten Bundesländern ca. 1,50 Euro und in den neuen etwa 1,20 Euro pro Arbeitsstunde.

  • Baufertigstellungsversicherung
    Wenn der Baupartner des Bauherrn zahlungsunfähig werden sollte, entstehen sofort Mehrkosten für den Bauherrn: Es muss mit einem neuen Baupartner ein Vertrag geschlossen werden, der erfahrungsgemäß mit höheren Preisen einhergeht. Außerdem muss durch die verzögerte Fertigstellung die derzeitige Mietwohnung länger bewohnt werden. Diese Versicherung wird üblicherweise vom Baupartner abgeschlossen, der die dafür entstehenden Kosten in den Festpreis einarbeitet. Bauherren sollten darauf achten, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgeschlossen wird, die auch die Haftung während der Gewährleistungszeit einschließt. Die Kosten für diese Versicherung hängen von den Baukosten ab. Bei Baukosten von 150.000 Euro ist mit Versicherungskosten zwischen 4.500 Euro und 6.000 Euro zu rechnen.

Tipp:
Ausführliche Informationen zu den Versicherungen für den Hausbau werden auf der Webseite www.neubau-versicherungen.de bereitgestellt. Dort kann auch bequem ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden.

 

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