1. Magazin
  2. »
  3. Bauen
  4. »
  5. Baurecht
  6. »
  7. Alles über die Nachteile eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Alles über die Nachteile eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Alles über die Nachteile eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Das Wichtigste in Kürze

Was wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft?

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nur geprüft, ob Dein Bauvorhaben mit dem geltenden Bauplanungsrecht übereinstimmt. Erfahre mehr…

Warum sollte ich ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren machen?

Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren hat mehrere Vorteile für Dich als Bauherr. Hier erfährst Du, welche das sind…

Wie lange dauert ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren?

 Im Durchschnitt kannst Du mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten rechnen. 

Wenn Du ein Haus bauen oder umbauen willst, solltest Du die Vor- und Nachteile des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens kennen. Dieses Verfahren kann Dir Zeit und Geld sparen, aber es hat auch einige Einschränkungen und Risiken.

In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles, was Du über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wissen musst: Was es ist, welche Voraussetzungen dafür gelten, wie Du es erfolgreich beantragen kannst und welche Vor- und Nachteile es hat.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Das musst Du beachten

Auch beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gibt es einige Dinge zu beachten

Wenn Du Dich für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren entscheidest, solltest Du einige Punkte beachten, um Probleme zu vermeiden. In den folgenden Abschnitten geben wir Dir einige Tipps und Hinweise, wie Du Dein Bauvorhaben erfolgreich genehmigen lassen kannst.

Prüfe die Voraussetzungen

Nicht jedes Bauvorhaben kann im vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und können sich geringfügig unterscheiden. In der Regel gelten folgende Kriterien:

  • Es handelt sich um ein Wohngebäude oder ein Nebengebäude (z.B. Garage oder Carport) mit maximal drei Vollgeschossen.
  • Das Gebäude ist kein Sonderbau (z.B. Hochhaus, Krankenhaus oder Schule).
  • Das Gebäude hat keine Garage mit mehr als 1000 m² Nutzfläche.
  • Das Grundstück ist öffentlich erschlossen (z.B. mit Wasser, Strom und Abwasser).
  • Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan oder den Festsetzungen des Flächennutzungsplans.
  • Es gibt keinen Widerspruch von der Gemeinde oder anderen beteiligten Stellen.

Tipp: Informiere Dich rechtzeitig bei Deiner zuständigen Baubehörde, ob Dein Bauvorhaben für das vereinfachte Verfahren geeignet ist. Dort kannst Du auch erfahren, welche Unterlagen Du dafür benötigst und welche Gebühren anfallen.

Bereite Deine Unterlagen sorgfältig vor

Um Dein Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren genehmigen zu lassen, musst Du einen schriftlichen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen beifügen. Diese Unterlagen dienen dazu, Dein Bauvorhaben zu beschreiben und zu begründen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel:

  • Ein Lageplan mit der Darstellung des Grundstücks, der Nachbargrundstücke und des Bauvorhabens.
  • Ein Bauzeichnung mit den Grundrissen, Ansichten und Schnitten des Gebäudes im Maßstab 1:100.
  • Eine Baubeschreibung mit den Angaben zu den verwendeten Materialien, der Konstruktion, der Nutzung und der Energieversorgung des Gebäudes.
  • Eine Standsicherheitsnachweis oder eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder Architekten, dass das Gebäude die statischen Anforderungen erfüllt.
  • Ein Brandschutznachweis oder eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder Architekten, dass das Gebäude die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt.
  • Ein Schallschutznachweis oder eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder Architekten, dass das Gebäude die schallschutztechnischen Anforderungen erfüllt.
  • Ein Wärmeschutznachweis oder eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder Architekten, dass das Gebäude die wärmeschutztechnischen Anforderungen erfüllt.

Hinweis: Die genauen Anforderungen an die Unterlagen können je nach Bundesland und Bauvorhaben variieren. Erkundige Dich daher bei Deiner Baubehörde, welche Unterlagen Du konkret benötigst und wie Du diese aufbereiten musst.

Beachte die Rechte und Interessen Deiner Nachbarn

Es gibt verschiedene Punkte, die Deinen Nachbarn an Deinem Bauvorhaben stören können

Ein wichtiger Aspekt bei jedem Bauvorhaben ist die Berücksichtigung der Rechte und Interessen Deiner Nachbarn. Denn diese können von Deinem Bauvorhaben betroffen sein, z.B. durch Lärm, Schattenwurf oder Beeinträchtigung der Aussicht. Um Konflikte zu vermeiden, solltest Du daher folgende Punkte beachten:

  • Informiere Deine Nachbarn frühzeitig über Dein Bauvorhaben und zeige ihnen Deine Pläne. So kannst Du eventuelle Bedenken oder Einwände klären und gegebenenfalls Änderungen vornehmen.
  • Hole die Zustimmung Deiner Nachbarn ein, wenn Dein Bauvorhaben die Grenzabstände unterschreitet oder andere nachbarrechtliche Vorschriften berührt. Diese Zustimmung musst Du schriftlich dokumentieren und Deinem Bauantrag beifügen.
  • Vermeide unnötige Belästigungen Deiner Nachbarn während der Bauzeit, z.B. durch Lärmschutzmaßnahmen, Abfallentsorgung oder Parkplatzregelung.

Tipp: Wenn Du Deine Nachbarn in Dein Bauvorhaben einbeziehst, kannst Du nicht nur Streitigkeiten vermeiden, sondern auch das Genehmigungsverfahren beschleunigen. Denn wenn Deine Nachbarn keine Einwendungen erheben, kann die Baubehörde auf eine öffentliche Bekanntmachung Deines Bauvorhabens verzichten.

Nutze die Vorteile des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens

Als Bauherr bietet Dir das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren einige Vorteile, die Du nutzen solltest. Zum einen kannst Du Zeit und Geld sparen, denn das Verfahren ist schneller und kostengünstiger als ein normales Baugenehmigungsverfahren.

Zum anderen hast Du mehr Gestaltungsfreiheit, denn Du musst nicht alle baurechtlichen Vorschriften einhalten, solange Du die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer nicht gefährdest. Das bedeutet aber auch, dass Du mehr Verantwortung übernehmen musst, denn Du haftest für eventuelle Mängel oder Schäden an Deinem Gebäude.

Hinweis: Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren entbindet Dich nicht von anderen Genehmigungs- oder Anzeigepflichten, die für Dein Bauvorhaben gelten können. Informiere Dich daher bei Deiner Baubehörde, welche weiteren Genehmigungen oder Anzeigen Du benötigst.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist eine attraktive Option für Bauherren, die ein Wohngebäude oder ein Nebengebäude mit maximal drei Vollgeschossen errichten oder umbauen möchten. Es bietet Dir mehrere Vorteile, wie z.B.:

  • Zeitersparnis: Das Verfahren ist schneller als ein normales Genehmigungsverfahren, da nur die bauplanungsrechtliche Prüfung erfolgt. Wenn Du innerhalb von zwei bis drei Monaten keine Antwort erhältst, gilt Dein Bauvorhaben als genehmigt.
  • Kostensenkung: Das Verfahren ist kostengünstiger als ein normales Genehmigungsverfahren, da die Gebühren geringer sind und Du weniger Unterlagen benötigst.
  • Gestaltungsfreiheit: Das Verfahren bietet Dir mehr Gestaltungsfreiheit, da Du Dich nicht an alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften halten musst, solange Du die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer nicht gefährdest.

Eine mögliche Option für Bauherren

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist eine attraktive Option für Bauherren, die ein Wohngebäude oder ein Nebengebäude mit maximal drei Vollgeschossen errichten oder umbauen möchten. Wenn Du die genannten Punkte beachtest, kannst Du das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zu Deinem Vorteil nutzen und Dein Traumhaus schneller und einfacher verwirklichen.

Quellen: