BaubeschreibungEin Haus zum Festpreis schlüsselfertig zu bauen wird von Bauträgern, Baufirmen und Hausanbietern gern als kostensicherste Möglichkeit gepriesen, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Die Hochglanzprospekte versprechen ein energieeffizientes, solide gebautes Haus mit gehobener Ausstattung.
Je nach bevorzugtem Wohngebiet ist schon die Suche nach einem geeigneten und bezahlbaren Baugrundstück ein langwieriges Unterfangen. Ist dieses erst einmal gefunden, die Verträge unterschrieben und somit die Entscheidung für einen Hausbau gefallen, haben es plötzlich alle ganz eilig. Mit teils konkreten Vorstellungen, viel Enthusiasmus und Vorfreude macht man sich an die Planung des zukünftigen Traumhauses. Man denkt darüber nach, wie viele Zimmer man benötigt, ob die Küche separat oder zum Wohnbereich hin geöffnet gebaut werden soll. Wie viele Kinderzimmer werden benötigt, soll das Haus Stein auf Stein oder als Fertighaus errichtet werden? Es wird nach Unternehmen gesucht, die das Traumhaus in der gewünschten Ausbaustufe oder schlüsselfertig erstellen sollen, und man plant den Einzug.

Soweit jedenfalls der Traum. In der Realität kommt es dann aber leider oft ganz anders.

Wenn das Traumhaus zum Albtraum wird

Andreas und Katharina, beide berufstätig, haben vor einem Jahr einen Sohn bekommen und wollen nun raus aus der Mietwohnung und rein in das Eigenheim. Katharina hat gerade wieder angefangen zu arbeiten und so rückt auch die Finanzierbarkeit in greifbare Nähe. Sie freuen sich auf das eigene Haus und haben sich zunächst auf einem Stück Papier ihr Traumhaus aufgemalt. Später, weil sie es nicht mehr erwarten konnten, bauten sie mit dem Lego ihres Sohnes ihr Traumhaus „Stein auf Stein“ nach. Sie wussten, sie wollten noch ein zweites Kind, und so brauchten sie mindestens zwei Kinderzimmer, ein Schlafzimmer, Wohnzimmer, Gäste-WC, Masterbad und Küche. Auf 150 m², einem Grundstück, das sie von ihren Eltern zur Hochzeit geschenkt bekommen hatten, sollte die Familie zukünftig leben. Die Finanzierung stand, die Hausbank hatte ihnen einen Kredit in Aussicht gestellt, den sie bis zum Renteneintritt unproblematisch abzahlen konnten. Mit dem festen Budget vor Augen, machten sich die beiden auf die Suche nach einem Hausanbieter, der ihr Traumhaus nun errichten sollte. So holten sie sich einige Angebote ein, sprachen mit den Anbietern und entschieden sich dann für ein Unternehmen, das den besten Eindruck auf sie gemacht hatte und bei dem auch der Preis stimmte. Es war nicht das günstigste Angebot, denn sie wussten, dass billig nicht unbedingt auch gut sein musste. Doch sie hatten Vertrauen gefasst. In den persönlichen Gesprächen mit dem Anbieter fühlten sie sich mit ihren Wünschen in guten Händen. Die Verträge waren unterzeichnet und sie freuten sich auf den ersten Spatenstich. Doch noch bevor die Baustelle eingerichtet wurde, flatterte die erste Rechnung ins Haus. Nicht etwa für das Fundament, sondern für die Einrichtung der Baustelle. Denn, was sie nicht ahnten, die wichtigsten Aspekte fehlten in der Bau- und Leistungsbeschreibung des Anbieters. Es sollte nicht die einzige zusätzliche Zahlung bleiben.

Bauherren ohne Fachwissen – ein gefundenes Fressen für unseriöse Hausanbieter

Wir wissen, Bauherren ohne Fachwissen sind für windige Hausanbieter die liebste Kundschaft. Denn diese verlassen sich zum einen auf einen guten Ruf, der sich leich anhand von Internetbewertungen nachweisen lässt. Außerdem wissen Laien nicht, welche Punkte in einer Bau- und Leistungsbeschreibung elementar sind. Sie verlassen sich auf ein gutes Wort und planen lieber die Inneneinrichtung. Konkrete Nachfragen seitens der Bauherren werden häufig lapidar abgewiegelt: zu schwer, zu teuer und nicht realisierbar. Geworben wird dann noch mit: „Jetzt oder nie“, „nur für kurze Zeit“ oder „super Schnäppchen“. Dem Kunden suggerieren die Superlative: Besser geht es nicht und nur wer schnell ist, bekommt den „Vorzugspreis“. Im Grunde genommen geht es bei diesen Werbeaussagen aber nur um eins: den Kunden möglichst schnell zur Unterschrift zu bewegen, damit dieser gar nicht erst auf die Idee kommt, Hausangebote vergleichen lassen zu können. Dort, wo eigener Sachverstand nicht ausreicht, sollte unserer Meinung nach ein Fachmann hinzugezogen werden. Denn Hausangebote können unterschiedlicher nicht sein. Ein Hauspreis sagt in diesem Zusammenhang überhaupt nichts aus. Er wirkt erst einmal relativ klein oder sehr groß, doch entscheidend ist immer, welche Leistung sich hinter dem Preis verbirgt. Hier hat jeder Anbieter unterschiedliche Methoden. Viele listen wichtige Arbeitsschritte gar nicht auf, wie das Beispiel von Andreas und Katharina aufzeigte. Die Folgen sind immer gleich: Nachzahlungen, teure Nachfinanzierungen und im schlimmsten Fall Mängel, die nicht mehr beseitigt werden können.

Etwas Erleichterung für Bauherrn seit Januar 2018

Wer sich beim Hausbau in der Vergangenheit auf die vollmundigen Versprechen verlassen hatte, konnte böse Überraschungen erleben. Das hat nach vielen Jahren auch der Gesetzgeber erkannt und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 ein neues Rechtskonstrukt in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen, das den privaten Hausbauern einen deutlichen verbesserten Verbraucherschutz bieten soll. Seitdem müssen Baubeschreibungen möglichst ausführlich und detailliert sein und dem Kunden vor dem Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Zulässig sind neben der klassischen Papierform auch Textdienste wie Telefax, E-Mail oder sogar SMS. Baubeschreibungen haben verschiedene Anforderungen zu erfüllen, um juristisch „wasserdicht“ zu sein. Aus ihnen muss nicht nur klar der Absender hervorgehen, sondern sie müssen entweder vom Auftragnehmer unterschrieben worden sein oder ersatzweise über eine Phrase wie beispielsweise „Diese Baubeschreibung ist auch ohne Unterschrift gültig“ verfügen. Technische Leistungen sind konkret zu spezifizieren, Art und Beschaffenheit der Materialien festzulegen und Hersteller anzugeben.

Wie eine Baubeschreibung mindestens auszusehen hat, regelt zwar der neue § 650j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), jedoch sind nachträgliche Abweichungen von der Baubeschreibung nicht immer ausgeschlossen. Nach wie vor bedeutet schlüsselfertig nicht unbedingt, dass man nach der Schlüsselübergabe direkt mit dem Umzugswagen vorfahren kann; Ausbauhäuser werden ebenfalls in verschiedenen Stufen angeboten. Durch die Pflicht, sich an die gesetzlichen Mindestanforderungen zu halten, soll  eine bessere Transparenz ermöglicht werden. In der Praxis hat das aber bislang nicht zuverlässig dazu geführt,  dass Anbietern ihre Leistungen verschleiern.

Verbraucher sollten die Baubeschreibung sorgfältig überprüfen oder überprüfen lassen, bevor sie ihre Unterschrift unter einen Bauvertrag setzen. Der neue Verbraucherbauvertrag hält hier eine weitere Erleichterung für Kunden bereit: Sie haben das Recht, den Bauvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Sicher bauen: Investieren Sie in eine gute Beratung

Zwar bekommen Sie online vielfältige Listen, welche Leistungspositionen beim Hausbau notwendig sind, doch diese sollten nicht eine Grundlage dafür sein, sich für oder gegen ein Hausangebot zu entscheiden. Die Baubranche kennt für identische Leistungen unterschiedliche Begriffe und viele davon wägen Sie in Sicherheit, die es nicht gibt. Ein unabhängiger Bauberater kann die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Ihnen auf Grundlage seiner Erfahrung eine Empfehlung für das beste Angebot aussprechen.

 

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