Begriff Definition
Allergikerhaus

Das Gesundheitshaus oder Allergikerhaus ist ein relativ neuer Begriff auf dem Hausbaumarkt. Da immer mehr Menschen an Allergien und Asthma leiden, wird es immer wichtiger, dass Häuser eine allergiefreie Umgebung sind. Unabhängig davon, ob es sich um Hausstaubmilben, Schimmelpilze, Pollen oder Haustiere handelt, gegen die die Menschen allergisch sind, können viele Maßnahmen ergriffen werden, um sich im eigenen Zuhause gegen Allergien zu schützen.

Ein Allergikerhaus ist ein innovatives Haus, welches für gesundes Bauen steht. Abgesehen davon, das man heutzutage viele natürliche Baumaterialien ohne zusätzliche Chemikalien verwenden kann, ist es jedoch wichtiger, ein Haus im Inneren allergiefrei zu gestalten. So sind Hausstaubmilben eine der Hauptursache für Allergien. Diese können Atemwegsreizungen und sogar chronisches Asthma hervorrufen. Genauso können Tierhaare allergische Reaktionen verursachen, wie Nesselsucht oder Hautrötungen. Feuchtes und warmes Raumklima sorgt für ein beschleunigtes Wachstum von Milben, die nicht gänzlich zu verhindern sind.

In einem Allergikerhaus ist die Versorgung mit frischer Luft von größter Bedeutung. Jeder Raum sollte ein separates Heizungs- und Belüftungssystem haben. Somit kann der Transport von Pollen verringert werden und es ist garantiert, dass die Räume mit frischer und gefilterter Luft versorgt werden. Nach Möglichkeit sollte ein Heiz- und Kühlsysteme ohne Druckluft gewählt werden, da diese sonst unnötig Staub und Schmutz aufwirbeln. Um die Luft so sauber wie möglich zu halten, werden zusätzliche Filter für Luftkanäle im Allergikerhaus installiert.

Die Wahl des Fußbodens ist ein ebenso wichtiger Faktor für eine Minimierung des Allergierisikos. Zu vermeiden sind dabei unbedingt hochflorige Teppiche oder Läufer, die nicht gewaschen werden können. Hartholzböden, Laminat und Fliesen sind gute Optionen für ein hypoallergenes Zuhause.

Mit ein wenig Planung kann ein Zuhause so hypoallergen wie möglich gestaltet werden. Eine deutliche Verbesserung sollte auch die Verwendung von leicht zu reinigenden Oberflächen und Möbel darstellen. Bei der Einrichtung sollten Hausbaubesitzer auf Öko-Siegel und den Hinweis „hypoallergen“ achten.

Lesen Sie auch unseren Beitrag "Worauf Allergilker beim Hausbau achten sollten" hier: hausbauberater.de/bauen-fuer-allergiker

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Synonyme - Allergiefreies Haus
Altlasten

Unter dem Begriff Altlasten sind es in erster Linie finanzielle Belastungen, die durch verschmutzte Böden oder solche der benachbarten Grundstücke bereits bestehen oder drohen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Belastungen finanzieller Natur. Altlasten können aber auch durch Immobilien oder chemische Verunreinigungen, also Kontaminierungen entstehen. Diese kommen dann vor, wenn zum Beispiel schadhaftes Baumaterial verbaut worden ist und das Bauobjekt zurückgebaut werden muss. "Zurückbauen" bedeutet in den meisten Fällen ein notwendiger Abriss und die Entsorgung des Bauschutts. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers werden adäquate Methoden von Experten herangezogen, die aber auch oft mit hohen Kosten verbunden sind.

Altlasten und die damit verbundenen Kosten sind meistens bei einem Erwerb einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstückes zu berücksichtigen. Hier ist es die Aufgabe eines Gutachters noch vor dem Kauf die eventuellen Kosten zu berücksichtigen, um dann abwägen zu können, ob sich ein Kauf rentiert.

Grundsätzlich ist der Verursacher derartiger Altlasten für die Behebung und Reinigung für die entstandenen Kosten zuständig. In den meisten Fällen ist dieser jedoch nicht mehr nachzuvollziehen oder aufzufinden. Außerdem muss im Rahmen der Begutachtung abgewägt werden, wie in welchem Ausmaß die menschliche Gesundheit durch diese Verunreinigungen bedroht ist.

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Synonyme - Altlast
Anbaulast

Als Anbaulast bezeichnet man die Verpflichtung des Grundstückeigentümers, die Bebauung direkt und ohne Abstand an die bereits vorhandene Bebauung zu führen, wenn auch das Nachbargebäude grenzständig errichtet ist. Daraus ergibt sich eine sogenannte Anbauverpflichtung. Diese baurechtliche Vorschrift trifft häufig im innerstädtischen Bereich oder beim Reihenhausbau zu.

Rechtliche Grundlage der Anbaulast

Die Anbaulast gehört zu den Baulasten und ist wie diese im Baulastenverzeichnis oder alternativ im Grundbuch, Abteilung II eingetragen. Dieses Verzeichnis wird vom Kataster- und Vermessungsamt geführt und enthält die Baulastenerklärung mit Lageplan und nummeriertem Baulastenblatt. Die Grundlage bildet die schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers, die vom Bauordnungsamt beglaubigt wird. Als rechtliche Grundlage dient die jeweilige Landesbauordnung. Eine vorhandene Anbaulast kann ausschließlich von der Bauverwaltung widerrufen werden und das auch nur dann, wenn kein öffentliches oder baurechtliches Interesse mehr besteht.

Beispiele für Anbaulasten

Ein klassischer Fall für eine Anbaulast ist die Reihenhausbebauung. Sie wird dann angewendet, wenn Reihenhäuser sukzessive errichtet werden. Auch bei der Schließung von städtischen Baulücken innerhalb von Straßenzügen, kommt die Anbaulast als rechtliche Vorschrift zur Anwendung.

Anbaulast und Grundstückskauf

Eine für ein Grundstück bestehende Anbaulast kann die Möglichkeiten für den Bau eines Hauses auf dem Grundstück deutlich einschränken und mindert häufig dessen Verkaufswert. Deshalb sollten Bauherrn sich darüber bereits vor dem Kauf informieren, zum Beispiel durch Einsicht in das zuständige Baulastenverzeichnis. Die Einsicht ist kostenpflichtig und wird nur dann genehmigt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (zum Beispiel bei Kaufinteressenten für ein Grundstück).

Weitere Baulasten

Neben der Anbaulast gibt es noch weitere Baulasten, so zum Beispiel die Abstandsflächenbaulast, die regelt, dass die Abstandsflächenbestimmungen aus der Landesbauordnung nicht gültig sind oder die Vereinigungsbaulast, die beinhaltet, dass zwei Grundstücke baurechtlich wie ein Einzelgrundstück behandelt werden.

 

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Anfallenergie

Die Anfallenergie berechnet sich aus der Abwärme, die Menschen, elektrische Geräte und andere Wärmeenergielieferanten an einen Raum abgeben. Sie wird zur Wärmebilanz des Hauses bei der Dimensionierung der Heizungsanlage hinzugerechnet.

Wie entsteht Anfallenergie?

Pro Tag gibt ein Mensch bis zu 2,5 Kilowattstunden Wärmeenergie an die Umgebung ab. Dieser Wert sowie die Wärme, die als Abwärme beim Betrieb elektrischer Geräte wie Computer, Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine anfällt, ist die sogenannte Anfallenergie. Wie hoch diese Energie ist, hängt vom Anschlusswert und der Benutzungsdauer ab:

PC:                         50 Watt/ h
Fön:                        340 bis 7000 Watt/ h
Kühlschrank:          300 bis 500 Watt/ h
Elektroherd:            1.500 bis 2.500 Watt/ h
Waschmaschine:   1.500 bis 3.000 Watt/ h

Einen hohen Stellenwert nimmt die Anfallenergie dort ein, wo sie in hohem Maße entsteht, zum Beispiel in Rechenzentren, Bahnhöfen mit hohen Besucherströmen oder in Industrieanlagen.

Nutzung der Anfallenergie in Neubauten

Im Einfamilienhausbau spielt die Anfallenergie zum Beispiel in Passiv- und Null-Energiehäusern und Häusern mit automatischer Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung eine Rolle. Hierbei wird die Energie der Abluft vor dem Ausleiten der verbrauchten Luft aus dem Raum auf die Zuluft übertragen, die dadurch ohne weitere Energiezufuhr durch die Heizungsanlage erwärmt wird. Innovative Konzepte zur Nutzung der Anfallenergie werden außerdem in öffentlichen oder Büro- und Verwaltungsgebäuden genutzt, zum Beispiel indem die Anfallenergie aus dem Betrieb elektrischer Geräte wie den Servern, umgeleitet und als Heizwärme genutzt wird. Entscheidend für die Nutzung der Anfallenergie ist, dass deren Temperatur höher liegt als die des Abnehmers (zum Beispiel der Zuluft).

Anfallenergie und Heizlast

Als Heizlast bezeichnet man die Energie, die nötig ist, um einen Raum auf einer bestimmten Temperatur zu halten. Sie stellt einen wichtigen Wert bei der Dimensionierung der Heizungsanlage dar. Die für einen Raum oder ein Gebäude errechnete relevante Anfallenergie wird bei der Heizlastberechnung mitberücksichtigt.

 

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Ankerbalken

Unter einem Ankerbalken versteht man einen Balken, der einen Durchmesser von mindestens 10 Millimeter Durchmesser vorweisen kann. Das sichtbare Ende des Ankerbalkens wird Balkenkopf genannt.

Ankerbalken dienten zum Halten beziehungsweise Stützen von Querbewährungsstreben oder dem Gebinde. Die Aussparung im Ankerbalken, die für die Verankerung der Gebinde vorgesehen ist, wird Blattsasse genannt. Hier wird zwischen drei verschiedenen Arten der Verankerung unterschieden.

  1. Eingehälster Ankerbalken
  2. Eingezapfter Ankerbalken
  3. Durchgezapfter Ankerbalken

Die Ankerbauweise, auch Ständerbauweise genannt, hat ihren Ursprung im 16. Jahrhundert. Ihre Anwendung fand sie meistens in der Errichtung von Fachwerkhäusern. Durch diese stabile Bauweise war es möglich über mehrere Stockwerke zu bauen, ohne ein Risiko einzugehen.

Ankerbalken liegen waagerecht und bilden die Decke oder das Fundament eines Hauses. Bei einem Ankerbalkenfundament werden die Ankerbalken mit zwei Binderbalken, einem sogenannten Gebinde, verankert. Unter Binderbalken verstehen wir zwei Balken, die sich gegenüberliegen und miteinander verbunden sind. Das Gebinde wird dann in den Ankerbalken gesteckt und mit einem Holznagel gesichert.

Fand sie ihre Umsetzung in der Deckenkonstruktion, wurden Ankerbalken als Auflage für die einzelnen Geschosse genutzt. Diese damalige Bauweise wies sich durch ihre statische und stabile Bauweise aus, und ermöglichte sogar mehrere Stockwerke zu errichten.

Aber nicht nur Vorteile konnten dadurch gezogen werden. Durch die Verwendung von Holzmaterialien können schwerwiegende Schäden durch Feuchtigkeit entstehen. Risse im Gebälk, Versickerung, Unebenheiten und Schimmel sind keine Seltenheit. Bleiben diese unerkannt, kann es zu strukturellen Schäden am Gebäude führen.

 

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Ankerbalkenbauweise

Die Ankerbalkenbauweise ist eine traditionelle Bauweise, die im Mittelalter entwickelt wurde. Ein Ankerbalkenfundament ist eine Art Fundament, das in vielen älteren Häusern und häufig in Fachwerkhäusern zu finden ist. Hier werden die sogenannten Ankerbalken mit zwei Binderbalken, ein Gebinde, miteinander verankert. Binderbalken sind zwei gegenüberliegende Balken, die miteinander verbunden sind. Das Gebinde wird in den Ankerbalken gesteckt und mit einem Holznagel gesichert.

Ankerbalken sind Balken mit einem Nenndurchmesser von normalerweise nicht weniger als 10 mm Durchmesser. Sie liegen waagerecht und bilden die Decke oder das Fundament. Das sichtbare Ende des Ankerbalkens nennt man Balkenkopf. Sie dienen zum Halten oder Stützen von Querbewehrungsstäben oder dem Gebinde. Die Aussparung im Ankerbalken für die Verankerung des Gebinde nennt man Blattsasse. Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Verankerung:

  1. eingehälster Ankerbalken
  2. eingezapfter Ankerbalken
  3. durchgezapfter Ankerbalken

Die Ankerbalkenbauweise ist traditionell eine sehr statische und stabile Bauweise und ermöglicht es sogar mehrere Stockwerke zu errichten. Die waagerechten Ankerbalken dienen gleichzeitig als Auflage für die Deckenkonstruktion der einzelnen Geschosse. Die Ankerbalkenbauweise hat viele Vorteile, doch können aufgrund von Ansammlungen von Feuchtigkeit im Holz schwerwiegende Problemen wie Risse, Versickerung, Unebenheiten und Schimmel entstehen. Bleiben diese unbehandelt, dann kann dies zu strukturellen Schäden am Gebäude führen.

 

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Synonyme - Ankerbalkenfundamente,Oberrähm
Anschlagrichtung

Unter der Anschlagrichtung versteht sich die Öffnungsrichtung von Türen, aber auch von Fenstern. Die Anschlagrichtung gibt an, ob sich der Flügel der Tür nach links oder nach rechts öffnen lässt, beziehungsweise in den Raum hinein oder aus dem Raum heraus öffnet. Schon in der Planungsphase eines Gebäudes wird die Anschlagrichtung der Türen in der Grundrissdarstellung festgehalten. Die Richtung hängt von der geplanten Möblierung des Raumes, der Laufrichtung und der Wege der Benutzer ab.

Die DIN 107 definiert die Anschlagrichtung. Bei der Bezeichnung „DIN links“ befinden sich die Bänder (Scharniere) auf der linken Seite. Dabei werden Türen immer von der Anschlagseite aus betrachtet. Das ist die Seite der Tür, auf der die Türbänder sichtbar sind.

Bei der „DIN rechts“ befinden sich die Türbänder auf der rechten Seite. Mit der Bezeichnung DIN links und DIN rechts werden Türen bei der Bestellung eindeutig beschrieben und diese Kennzeichnung dient damit auch als Bestellbezeichnung.

Bei Haustüren muss neben der Anschlagrichtung auch angegeben werden, ob sich die Tür nach innen oder nach außen öffnet. Generell werden Haustüren nach innen geöffnet, da dadurch die Scharniere innen geschützt in der Wohnung liegen. Bei geringem Platzangebot im Flur kommt es jedoch auch vor, dass Haustüren nach außen öffnen, um mehr Platz im Flur nutzen zu können. In diesem Fall müssen die Bänder besonders gegen Einbruch geschützt werden.

 

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Synonyme - Öffnungsrichtung,Aufschlagsrichtung,Aufschlagrichtung,Anschlagsrichtung
Anschlussfinanzierung

Eine Anschlussfinanzierung ist notwendig, wenn nach Ablauf des vereinbarten Kreditzeitraums oder der Zinsbindung, der Kreditnehmer der Bank noch Geld schuldet. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bank ein neues Angebot zu einer neuen Zinsvereinbarung unterbreiten. Dazu sind Banken sogar verpflichtet. Das Angebot muss drei Monate vor Ablauf des Festzinszeitraums unterbreiter werden. 

Nach Ablauf des Darlehensvertrags und der Sollzinsbindung hat aber auch der Kreditnehmer die Möglichkeit, die Bank zu wechseln und einen neuen Vertrag abzuschließen. Auf diese Weise können häufig deutlich bessere Zinsbedingungen ausgehandelt werden.

Eine Anschlussfinanzierung kann in verschiedenen Arten erfolgen:

  1. Prolongation
    Hier wird die bestehende Immobilienfinanzierung beim derzeitigen Kreditinstitut mit neuen Konditionen weitergeführt.
  2. Umschuldung
    Bietet ein anderes Kreditinstitut bessere Konditionen als das bisherige, kann die Restschuld auch über diese Bank finanziert werden. In diesem Fall wird allerdings eine Bonitäts- und Beleihungsprüfung vorgenommen.
  3. Forward-Darlehen
    Diese Form kann insbesondere in Betracht gezogen werden, wenn die Konditionen für die Anschlussfinanzierung bereits im Voraus festgeschrieben werden sollen.

Es ist empfehlenswert, sich bei mehreren Banken im Vorfeld zu erkundigen und deren Angebote zu vergleichen. Auf diese Weise können unter Umständen bessere Bedingungen als bei dem vorherigen Kreditgeber erzielt werden.

Hier gibt es weitere Informationen:

  1. hausbauberater.de/bauwissen/anschlussfinanzierung-baukredit-immobilienkredit

  2. https://www.baufinanzierungsberatung.com/anschlussfinanzierung.html

 

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Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht beschreibt im Baurecht die Verpflichtung des Bauherrn, der zuständigen Kommune eine Baumaßnahme anzuzeigen, auch wenn diese genehmigungsfrei ist. Unter genehmigungsfreien Baumaßnahmen fallen zum Beispiel jene, die einem Bebauungsplan und seinen Vorgaben nicht im Widerspruch stehen oder für die konkrete Befreiungen beziehungsweise Ausnahmen bereits vorliegen.

Jedes Bundesland hat eine Bauordnung, durch die alle Details der Anzeigepflicht reguliert sind. Die dazugehörigen Informationen und die Unterschiede zwischen den Bundesländern finden Sie unter www.hausbauberater.de/lbo.

Durch eine Bauanzeige, die in den meisten Fällen ein Architekten erstellt, wird ein Bauvorhaben dem zuständigen Bauamt angezeigt. Unter Berücksichtigung einer bestimmten Frist darf die Baubehörde dem Vorhaben widersprechen, das Bauvorhaben also ablehnen. Geschieht dies nicht, so darf der Bau im Rahmen der vorgegebenen Baurichtlinien begonnen werden. In jedem Fall muss mit dem Bau gewartet werden, bis die Baugenehmigung erteilt wird oder die Einspruchsfrist seitens der Baubehörde verstrichen ist.

In besonderen Fällen ist keine Anzeigenpflicht notwendig, wenn es sich um Baumaßnahmen im inneren Bereich eines Objektes handelt, die von allgemeinen bautechnischen Erfordernissen nicht abhängig sind. Hier gibt es jedoch regionale Bestimmungen der jeweiligen Bauordnung, die zu berücksichtigen sind. Als Beispiel wäre hier der Austausch von Fenstern zu nennen, solange diese nicht das äußere Erscheinungsbild nicht beeinflussen.

 

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Architekt

Ein Architekt ist jemand, der gerne entwirft und speziell für die Planung und Gestaltung von Gebäuden ausgebildet und lizenziert ist. Architekten sind Fachleute, die den Prozess der Schaffung funktionaler Räume oder Gebäude vom Konzept und Design bis zur vollständigen Umsetzung dieser Entwürfe leiten.

Architekten sind nicht nur an der Gestaltung eines Gebäudes beteiligt. Als lizenzierter Fachmann sind sie auch für die öffentliche Sicherheit und die Überwachung von Projekten verantwortlich. Ihre Rolle ist in jeder Phase des Baus eines Gebäudes wichtig, vom ersten Konzept bis hin zur Eröffnungsfeier nach Fertigstellung des Gebäudes.

Die Aspekte der Arbeit eines Architekten können in drei Hauptrollen oder -phasen unterteilt werden:

  • Design
  • Dokumentation
  • Konstruktion

In der Entwurfsrolle wird ein Architekt von einem Kunden beauftragt, detaillierte Entwürfe eines Konzepts oder einer Idee zu erstellen, die der Kunde in die Realität umsetzen möchte. Dieser Teil der Rolle erfordert nicht nur kreative Designideen, sondern auch viel technisches Wissen und Verantwortung.

Die Bau- und Sicherheitsvorschriften, die örtlichen Planungsvorschriften und die Beschränkungen müssen eingehalten werden. Je nach Projekt gibt es möglicherweise Gesetze zum Schutz der lokalen Umwelt oder historischer Teile eines Gebäudes.

Während der Dokumentationsphase besteht die Aufgabe des Architekten darin, das Design auf Papier zu erfassen, detaillierte Zeichnungen zu erstellen und mithilfe von Technologien wie CAD die Machbarkeit des Designs zu testen. Diese Phase kann eine kontinuierliche Überarbeitung und Neuzeichnung umfassen, um Änderungen basierend auf den Anforderungen des Kunden zu berücksichtigen.

Sobald das Projekt die Bauphase erreicht hat, wird der Architekt an Besichtigungen und Besprechungen vor Ort beteiligt sein. Diese dienen dazu, den Bau zu überwachen und er wird zusätzlich verschiedene Arbeiten abzeichnen, mit Auftragnehmern verhandeln und auftretende Probleme behandeln und lösen.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauen-mit-einem-architekten

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