Begriff Definition
Wärmebedarfsausweis

Der Wärmebedarfsausweis (auch: Energieausweis oder Energieeinsparnachweis) ist ein benötigter Nachweis in Bezug auf den Energiebedarf (Jahresheizwärmebedarf und Endenergiebedarf) eines Gebäudes. Der Wert wird pro Quadratmeter Wohnfläche angeben. Zu den Angaben zählen dabei die Werte über den Transmissionswärmeverlust, der durch die Gebäudehülle erfolgt, aber auch Angaben zur Dichtheit eines Gebäudes oder dem Wärmeschutz.

Der Paragraf § 13 der Energieeinsparverordnung bestimmt den maximalen Heizwert, den ein Gebäude besitzen darf. Der Jahresprimärenergiebedarf muss unter diesem Wert liegen. Der Wärmebedarfsausweis spielt eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung von Bauprojekten und ist ein erforderliches Dokument für die Genehmigung eines Bauantrages. Die Rechtssprechung gibt auch vor, dass dieser Ausweis beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden dem potenziellen Käufer oder Mieter vorzulegen ist.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Wärmebedarfsausweis nicht den tatsächlichen Verbrauch von Heizenergie ausweist, sondern eine Orientierung des voraussichtlichen Jahresbedarfs darstellt. Durch diese Einschätzung kann auch gleichzeitig die Qualität des Wärmeschutzes eines Gebäudes beurteilt werden. Ist der Wert zu hoch, muss über eine bessere und effektivere Wärmedämmung nachgedacht werden.

Der Wärmebedarfsausweis ist ein rein rechnerischer Wert, aber alle Gebäude die nach 2008 gebaut wurden, sind verpflichtet dieses Zertifikat zu führen. Energieausweise besitzen eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und eine Verlängerung ist nicht zulässig. Sie sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zu erneuern oder zu bestätigen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: www.hausbauberater.de/energieausweis

 

Zugriffe - 7745
Synonyme - Energiebedarfsausweis
Warmdach

Beim Warmdach, auch als ein einschaliges Dach bezeichnet, handelt es sich um eine unbelüftete Dachkonstruktion. Die Dachhaut wird bei dieser Bauweise direkt auf die Dämmschicht angebracht und es entsteht somit kein Hohlraum zwischen Dachunterkonstruktion und Dachhaut. Eine Belüftungsschicht fehlt demnach komplett. Somit ist das Dach insgesamt besser isoliert und auch wärmer. Eine Dampfsperre oder Dampfbremse, die direkt unter der Wärmedämmschicht angebracht wird, schützt den Dämmstoff vor Feuchtigkeit. So kann keine Schimmelbildung entstehen und die wärmedämmende Wirkung bleibt ungehindert bestehen.

Aufbau eines Warmdaches:

Ein großer Vorteil des Warmdachs ist die optimale Dämmung, aus der sich dann auch ein hohes Energieeinsparungspotenzial ergibt.

Eine Variante des Warmdaches ist das Umkehrdach. Hier befindet sich die Wärmedämmung über der Abdichtung, sodass eine konstante Temperatur das Jahr über bestehen bleiben kann.

Liegt die Dämmschicht über der Dachhaut, spricht man von einem Kaltdach. Hier ist die Wärmedämmung wesentlich aufwendiger, da mehrere Schichten benötigt werden. Beim Bau des Dachstuhls besteht beim Kaltdach ein Hohlraum zwischen den Sparren von circa 2 cm Höhe, in dem die Luft zirkulieren kann. So kann auch die eventuell eingedrungene Feuchtigkeit abgeführt werden. Beim Warmdach jedoch sind eben diese 2 cm mit der Dämmung vollständig ausgefüllt.

 

Zugriffe - 1973
Synonyme - einschaliges Dach
Wannengründung

Die Wannengründung kommt zum Einsatz, wenn ein hohes Maß an Wasser im Baugrund vorhanden ist. Durch eine entsprechende Abdichtung bzw. Ausführung der erdberührten Bauteile und Untergeschosse wird verhindert, dass Wasser ins Bauwerk eindringt.

Wannengründung bei Grundwasser

Einer der häufigsten Einsatzbereiche der Wannengründung sind im Grundwasser stehende Untergeschosse. Durch diese Form der Gründung werden zum einen die Kräfte durch drückendes Wasser aufgenommen, zum anderen besteht durch die Ausführung als „Schwarze Wanne“, „Weiße Wanne“ oder „Braune Wanne“ eine erhöhte Dichtigkeit, das Geschoss bleibt trocken.

Weiße Wanne – schwarze Wanne

Diese beiden Abdichtungsmethoden verhindern, dass Wasser aus dem umgebenden Erdreich durch die Umfassungswände oder die Bodenplatte eindringt.

Bei der weißen Wanne werden die Umfassungswände aus sogenanntem WU-Beton mit hohem Wasserwiderstand nach der WU-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (DAfStb) hergestellt. Insbesondere Fugen, Durchdringungen und Anschlüsse bedürfen hier großer Aufmerksamkeit und müssen zusätzlich abgedichtet werden.

Die Ausführung der schwarzen Wanne erfolgt über eine Abdichtung der Kelleraußenwände. Verwendet werden verklebte Bitumenbahnen oder ein Anstrich aus kunststoffmodifizierter Bitumendichtung (KMB) nach DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“. Die zweite Variante gilt als weniger zuverlässig, da durch die flüssige Abdichtung nicht an jeder Stelle eine zuverlässige Abdichtung erreicht wird.

Sonderfall Braune Wanne

Die „Braune Wanne“ besteht aus einer WU-Konstruktion, die auf der erdberührten Seite mit einer Abdichtung auf Betonit-Basis beschichtet ist. Der hochquellfähige Ton wirkt bereits bei geringer Dicke stark abdichtend gegen Wasser. Voraussetzung ist ein hoher Anpressdruck, wie er bei Bauteilen unter der Erde gegeben ist. Die braune Wanne erhöht die Dichtigkeit der Weißen Wanne zusätzlich.

Wirtschaftlichkeit der Wannengründung

Stellt man die Arten der Wannengründung einander gegenüber, stellen die Weiße Wanne wie auch die Braune Wanne die wirtschaftlichsten Alternativen dar. Grund ist der bei sorgfältiger Planung reduzierte Arbeitsaufwand im Gegensatz zur schwarzen Wanne.

 

Zugriffe - 4193
Vormauerziegel

Das visuell freigelegte Furnier / Ziegel einer Mauer wird als Vormauerziegel oder Vormauerstein bei einem zweischaligen Mauerwerken bezeichnet. Ein Mauerwerk besteht aus Ziegelsteinen die vertikal eine Ziegelschicht ergeben und mit zunehmender Höhe die Außenwand eines Gebäudes bilden. Der Vormauerziegel ist das Gesicht des Mauerwerkes.

Bei Bauprojekten mit Mauerwerk stehen zwei Hauptvarianten zur Auswahl, und zwar gewöhnliche Ziegel und Vormauerziegel. Beide sind langlebig und bieten Schutz vor Umwelteinflüssen. Während es Unterschiede zwischen den beiden gibt, ist der Hauptunterschied kosmetischer Natur. Vormauerziegel sind gemacht, um dem Mauerwerk ein besseres Aussehen zu verleihen. Gewöhnliche Ziegel sind haltbar, haben aber keine glatten Seiten oder ein attraktives Aussehen.

Die vordere oder sichtbare Ziegelschicht ist die Vormauerziegelschicht. Im modernen Bauwesen ist die Installation einer einzelnen Furnierschicht aus Ziegeln über der Oberfläche einer Sekundärwand aus Block-, Holz- oder Leichtmetallrahmen die weitaus häufigere Bauweise.

Es gibt mehr Farb- und Texturoptionen für Vormauerziegel als für gewöhnliche Ziegel. Einige Vormauerziegel haben ein raues oder altes Aussehen, das auf der Außenfläche platziert werden soll. Andere haben eine Keramikglasur auf der Oberfläche. Die Farben können von Weiß bis sogar fast Schwarz variieren. Vormauersteine sind vielseitig und stellen häufig verschiedene Arten von Klinkersteinen dar.

Alle Vormauerziegel sind auf Haltbarkeit geprüft. Sie sind auf eisige oder heiße Temperaturen auch für raues Klima getestet. Diese speziellen Ziegelsteine sind für Langzeitanwendungen gedacht, erfordern nur wenig Wartung / Pflege und ermöglichen es, ein Haus energieeffizienter zu betreiben.

 

Zugriffe - 7955
Synonyme - Vormauersteine
Vorleistungspflicht

Die Vorleistungspflicht ist ein charakteristisches Merkmal von Werkverträgen. Damit ist gemeint, dass ein Handwerker erst dann die vereinbarte Vergütung fordern kann, wenn die vereinbarte Leistung mangelfrei erbracht worden ist. Die Vertragspartner haben jedoch die Möglichkeit, sich auf Abschlagszahlungen gem. § 632a BGB zu einigen.
Hier erfahren sie, wann Handwerkerrechnungen bezahlt werden müssen: hausbauberater.de/bauwissen/handwerkerrechnungen

Grundsätzlich bedeutet dieser Begriff, dass bei einem gegenseitig vereinbarten Vertrag die Leistung sowie die Gegenleistung nicht zur selben Zeit geleistet werden muss, sondern zeitversetzt. Vorleistung hat die Person, deren Leistung als Erstes zu begleichen ist. Eine Vorleistungspflicht besteht zum Beispiel bei einer Dienstleistung, Werksleistung oder Nachname-Leistung. Die Person, die in der Vorleistungspflicht steht, kann ihren Anspruch erst dann durchsetzen, wenn die Leistung erbracht wurde. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner seine Leistung verweigern. Der Vertragspartner kann sich somit auf die sogenannte Einrede des nicht erfüllten Vertrags berufen. Eine sogenannte Einrede hat die Funktion, den anderen dazu anzuhalten, den Vertrag zu erfüllen. Die Einrede eines unerfüllten Vertrages begründet bei einem gegenseitigen Vertrag ein Recht zur Verweigerung der Leistung (§ 320 Abs. 1 BGB).

Nur in bestimmten Ausnahmefällen muss der Vorleistungspflichtige nicht im Voraus bezahlen und kann die Leistung verweigern. Dieses Recht kann er in Anspruch nehmen, wenn nach Vertragsabschluss zu sehen ist, dass sein Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Vertragspartners gefährdet ist. Diese Regelung ist unter dem Namen Unsicherheitseinrede bekannt (§ 321 Abs. 1 BGB).
Die Gefährdung der Gegenleistung muss nicht nach Vertragsabschluss entstanden sein. Es ist vollkommen ausreichend, dass eine Gefährdung nach dem Vertragsabschluss erkennbar geworden ist.
Eine Unsicherheitseinrede findet nicht statt, wenn Sicherheit für sie geleistet wird.

Sind bei einem gegenseitigen Vertrag die Leistung und die Gegenleistung zum selben Zeitpunkt zu leisten, müssen beide Vertragspartner ihre Leistungen zur gleichen Zeit anbieten. In diesem Falle besteht keine Vorleistungspflicht für einen der Beteiligten. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt somit Zug um Zug (§ 271 Abs. 1 BGB).

 

Zugriffe - 5717
Vorlauftemperatur

Als Vorlauftemperatur wird die Wassertemperatur bezeichnet, mit der das erwärmte Heizwasser durch die Rohrleitungen zu den Verbrauchern wie Heizkörpern, Fußboden- oder Wandheizung einfließt. Je höher diese Temperatur ist, umso höher ist auch der Energiebedarf der Heizungsanlage.

Einflussfaktoren auf die Vorlauftemperatur

Welche Vorlauftemperatur eine Heizungsanlage benötigt, um optimal zu arbeiten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Energie- und Dämmstandard des Gebäudes
  • Effizienz der Heizungsanlage
  • Heizungsart
  • Größe der Heizflächen (je größer die Heizflächen, umso geringer die Vorlauftemperatur)

Nur wenn die Vorlauftemperatur optimal und unter Berücksichtigung der obigen Faktoren eingestellt ist, stimmt die Kombination aus Heizwärmeleistung und Energiebedarf. Ist die Temperatur zu hoch, kommt es zu Wärmeverlusten auf den Leitungswegen, bei zu niedrigen Werten wird ein höherer Heizwassermassenstrom benötigt oder es kann nicht ausreichend Wärmeenergie bereitgestellt werden.

Vorlauftemperatur richtig einstellen

Je nach Außentemperatur besteht in den Innenräumen mehr oder weniger Heizwärmebedarf. Entsprechend muss auch die Vorlauftemperatur angepasst werden. Je kälter es draußen ist, umso höher muss der Wert eingestellt sein. Moderne Heizungssysteme verfügen über eine Steuerung, die die optimale und energieeffiziente Temperatur für den Heizungsvorlauf jederzeit perfekt und automatisch einstellt. Die Abhängigkeit zwischen Vorlauf- und Außentemperatur wird in der sogenannten Heizkurve schematisch dargestellt.

Die Spreizung

Im Zusammenhang mit der Vor- und Rücklauftemperatur einer Heizungsanlage spielt der Begriff der Spreizung eine wichtige Rolle. Darunter versteht man die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf- und Rücklauftemperatur. Je höher die Spreizung, umso geringer der Warmwasserbedarf zum Erreichen einer definierten Wärmemenge. Die Spreizung wird in Kelvin (K) angegeben und liegt zwischen 10 und 20 K.

Vorlauftemperatur und Heizsysteme

Die Höhe der Vorlauftemperatur hängt vom installierten Heizungssystem ab. Während alte Heizsysteme mit Temperaturen bis zu 90 Grad arbeiten, muss das Wasser bei modernen Brennwertsystemen nur noch auf bis zu 60 Grad erhitzt werden. Die energiesparenden Niedrigtemperaturheizungen arbeiten mit großen Heizflächen und benötigen für eine angenehme Raumwärme nur noch 45 Grad Vorlauftemperatur. Bei Fußbodenheizungen sinkt dieser Wert nochmals auf bis zu 40 Grad.

 

Zugriffe - 3638
Voranschlag

Unter einem Voranschlag, auch unter Kostenvoranschlag bekannt, wird eine kaufmännische Vorkalkulation verstanden. Er offenbart die grobe fachmännische Schätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten eines Auftrags. Somit können sich Bauherren eine Vorstellung über die anfallenden Kosten machen, die für erteilte Aufträge auf sie zu kommen können. Handwerker benötigen einen Voranschlag für ihre internen Kalkulationen.

Bekommen Konsumenten einen Kostenvoranschlag von einem Unternehmen, ist dieser kostenbindend. Stellt ein Unternehmen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag aus, ist dieser nicht bindend. Er offenbart nur die Kosten, die anfallen können. Jedoch muss dies das Unternehmen im Kostenvoranschlag deutlich machen. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag darf nach § 650 BGB nicht in hohem Maße überschritten werden. Schon eine Überschreitung von 25 % erlaubt dem Bauherrn den Vertrag zu kündigen. Rechtlich gesehen kann es sogar bei geringeren Fällen der Überschreitung zur Wesentlichkeit kommen, insbesondere wenn das Bauvorhaben einfach zu überblicken und zu kalkulieren ist.

Wird dem Bauunternehmen bewusst, dass eine Überschreitung des Voranschlags anfällt, muss dies nach § 650 Abs. 2 BGB dem Bauherrn sofort mitgeteilt werden. Hat der Bauherr die Anzeige erhalten, kann er den bestehenden Vertrag kündigen. Das Unternehmen ist somit nur berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Ist der Auftraggeber mit der Überschreitung des Kostenvoranschlags einverstanden, ist dieses im Vertrag festzuhalten. Auch die Mehrkosten müssen im Vertrag sichtbar sein.

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Kostenvoranschlag erhalten, erfahren Sie hier:
www.hausbauberater.de/bauwissen/kostenvoranschlaege-fuer-den-hausbau

Zugriffe - 6959
Vollwärmeschutz

Der Vollwärmeschutz beschreibt die komplette zusätzliche äußerliche Dämmung eines Gebäudes. Dazu gehört hauptsächlich das oft synonym gebrauchte Wärmedämmverbundsystem WDVS. Ein kompletter Vollwärmeschutz beinhaltet allerdings ebenso die Perimeterdämmung für die Wärmedämmung aller Gebäudeteile unterhalb des Erdbodens und die Dachdämmung. Neben dem WDVS kann zum Beispiel eine vorgehängte Fassade ebenfalls zur Realisierung des Vollwärmeschutzes beitragen.

Das Wärmedämmverbundsystem besteht aus zwei Teilen. Erstens aus dem Mauerwerk an sich, welches nahezu ausschließlich die Statik des Gebäudes gewährleistet. Zweitens aus der außen angebrachten Dämmschicht, welches das Gebäude komplett ummantelt, sodass keinerlei Wärmebrücken entstehen können. Vorzugsweise haben dafür verwendeten Dämmstoffe eine niedrige Wärmeleitfähigkeit (U-Wert). In Abhängigkeit des verbauten Dämmstoffes resultieren unterschiedliche Vor- und Nachteile. Die unterschiedlichen Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Dämmmaterialien wirken sich unmittelbar auf die zu bauende Dämmschichtdicke aus. Zu empfehlen ist der Einsatz von Dämmstoffen mit niedriger Wärmeleitfähigkeit, im Falle die Dämmschicht lediglich mit geringer Dämmstärke Anwendung finden kann.

Ein Vollwärmeschutz reduziert erheblich den Wärmeenergiefluss vom Gebäudeinneren nach außen. Die komplette Außendämmung hält zudem das Mauerwerk, also die Wände der Räume, wärmer als ohne Vollwärmeschutz oder alleiniger Dämmung von innen. Darüber hinaus bleiben die Innenwände trocken, da kein Niederschlag von Tauwasser entstehen kann und sich aufgrund fehlender Feuchtigkeit keine Schimmelsporen einnisten können. Ein Nachteil des Vollwärmeschutzes, realisiert durch den WDVS, ist die Unmöglichkeit des Eindringens von Sonnenwärme in das Gebäude, außer durch Fenster.

Der Vollwärmeschutz lässt sich ebenfalls mit alternativen Dämmungssystemen erreichen:

  • Vorgehängte Fassade
    Dabei handelt es sich um eine vorgehängte und hinterlüftete Fassadenkonstruktion (VHF), welche aus vorgefertigten Fassadenelementen besteht.
  • Vakuumisolationspaneele
    Vorgefertigte und kostenintensive Dämmplatten, welche ein Vakuum enthalten.
    Zweischaliges Mauerwerk
    Doppelschalenmauerwerk oder Verblendmauerwerk, welches aus einer Trag- und einer Verblendschale mit dazwischen enthaltener Dämmschicht besteht.
    Wärmedämmputz
    Putz, versetzt mit Polystyrolkügelchen oder als Hochleistungsdämmputz sehr durchlässigen Aerogelen. Kommt hauptsächlich bei Sanierungen zum Einsatz.

Weiterführende Informationen zur Dämmung der Gebäudehülle finden Sie hier: www.hausbauberater.de/waermedaemmung.

 

Zugriffe - 11388
Vollgeschoss

Die genaue Definition von einem Vollgeschoss ist in der jeweiligen Landesbauordnung niedergeschrieben und ist im Allgemeinen im Paragraf § 20 Absatz 1 in der Baunutzungsverordnung BauNVO geregelt.
Ein Vollgeschoss muss eine gewisse festgelegte Mindest- und Maximalhöhe erfüllen. Die Definition gilt sowohl für Wohnbereiche, wie auch für gewerbliche Bereiche. Aber wie bereits erwähnt, sind die genauen Anforderungen in jedem Bundesland unterschiedlich. Das liegt daran, dass die Länder hier auf bundeseinheitliche Regelungen in der Baunutzungsverordnung warten.

Jedoch schreiben die verschiedenen Landesbauordnungen eine Deckenhöhe zwischen 2,30 und 2,60 Metern vor, die sich über ⅔ der Geschossfläche erschrecken muss, um die Anforderungen an ein Vollgeschoss zu erfüllen. Ebenso müssen Vollgeschosse je nach Bauordnung zwischen 1,20 und 1,60 Metern aus dem Erdboden ragen.

Das grösste Problem bei der Definition von Vollgeschossen stellen jedoch die Dachgeschosse dar. Dachgeschosse haben typischerweise eine geringere Grundfläche, da unter anderen die geneigten Dachflächen, die nicht als Wohnfläche nutzbar sind, die Geschossfläche verringern. Sie werden häufig als Staffelgeschosse bezeichnet.

Wichtig ist die Definition Geschossigkeit im Rahmen der Bauplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben im Bebauungsplan. Wird eine zweigeschossige Bauweise vorgeschrieben, muss je nach Bundesland auch über dem Erdgeschoss eine Geschosshöhe zwischen 2,30 m und 2,60 m erreicht werden.

Hinweis:
Die sogenannte Geschossflächenzahl definiert die Anzahl der möglichen Vollgeschosse eines Gebäudes für den gewählten Standort. Sie kann mit einer einfachen Formel berechnet werden. Die Grundfläche eines Gebäudes ist die Summe der Fläche jeder Etage, gemessen von der Außenfläche der Außenwände. Alle Flächen, einschließlich der von Fluren, Kellern, Aufzugsschächten und in Mehrfamilienhäusern alle Gemeinschaftsräume, zählen dazu. Bereiche wie Balkone sind allerdings ausgeschlossen. Das Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche lässt sich durch die Geschossflächenzahl ermitteln.

 

Zugriffe - 7680
Verweisungsurkunde

Eine Eigentumsurkunde ist ein schriftliches und unterzeichnetes Rechtsdokument, mit dem das Eigentum einer Immobilie vom alten Eigentümer oder Bauträgergesellschaft auf den neuen Eigentümer übertragen wird.

Verweisungsurkunden oder Bezugsurkunden gehören zum Kauf einer Immobilie oder Wohnung von einer Bauträgergesellschaft zu den zu verwendeten Kaufdokumenten. Diese Immobilien sind normalerweise beim Kauf noch nicht fertiggestellt. Die Verweisungsurkunde ist Teil der Teilungserklärung und somit auch ein Teil oder eine Anlage zum Kaufvertrag ,der die Übertragung des Eigentums der Immobilien dokumentiert.

In den meisten Fällen werden bei Bauträgerverträgen

im Rahmen einer Verweisurkunde dokumentiert.

Die Urkunde muss beim Vorlesen des Kaufvertrages durch den Notar zur Einsicht ausliegen und der Inhalt muss allen bekannt sein. Ebenso muss sie von allen Beteiligten genehmigt und unterschrieben sein. Die rechtlichen Regelungen hierfür sind in den Paragrafen § 13 und § 14 des Beurkundungsgesetzes BeurkG niedergeschrieben.

Wenn ein Kaufvertrag später noch zusätzliche Regelungen bedarf, sind diese in der Verweisungs- oder Bezugsurkunde niedergeschrieben. Es ist zu beachten, dass diese die Zustimmung aller Beteiligen erfordern. Rechtsgültige Immobilienkaufverträge müssen beim Vertragsabschluss von einem Notar vorgelesen werden, Verweisungsurkunden nicht. Aber der Kaufvertrag muss deutlich auf diese Urkunden hinweisen und es muss auch eindeutig sein, dass sie Bestandteil des Kaufvertrages sind.

 

Zugriffe - 15829
Synonyme - Bezugsurkunde

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau