Vertragsstrafe
Begriff | Definition |
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Vertragsstrafe | Im Baugewerbe bezieht sich der Begriff Vertragsstrafe erfahrungsgemäß auf eine finanzielle Zahlung nach einer Vertragsverletzung. Um sich vor den Folgen der Nichteinhaltung einer vertraglich geregelten Vereinbarung zu schützen, besteht die Möglichkeit, durch eine Auferlegung einer zusätzlichen oder abweichenden Haftungsklausel vor Baubeginn eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Eines der bedeutendsten Elemente von Bauverträgen dreht sich um den Bauzeitenplan. Hier geht es um den Zeitablauf und Fertigstellungsfristen. Da Bauverzögerungen häufig zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten, Unannehmlichkeiten und Einkommensverluste verursachen, wird für nicht fristgerechte Übergabe von Bauleistungen oft ein Schadensersatz vereinbart. Ein wichtiger Faktor für Vertragsstrafen am Bau ist der pauschalierte Schadenersatz. Hier ist bei verspäteter Fertigstellung ein Schadensersatz zu leisten, ohne dass es auf die tatsächliche Schadenshöhe ankommt. Dafür hat der Bundesgerichtshof eine Vertragsstrafe von 0,3 % für jeden Arbeitstag nach Fristablauf festgelegt. Natürlich muss eine Überwachung der Anzahl der gesamten Arbeitstage stattfinden. Es sollten Kriterien für die Festlegung einer Wetterverzögerung und einer vom Eigentümer verursachten Verzögerung vereinbart werden. Siehe auch:
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Synonyme:
Konventionalstrafe |