Vergleichsmiete

Begriff Definition
Vergleichsmiete

Immer dann, wenn ein Vermieter eine Mieterhöhung ansetzt, kommt die ortsübliche Vergleichsmiete ins Spiel. Aus der Vergleichsmiete ist ersichtlich, welche Mieten in den vergangenen sechs Jahren für eine gleichwertige Wohnung in der selben Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblich waren. Die Vergleichsmiete lässt sich dann über einen Mittelwert nach § 558, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ermitteln. Üblicherweise handelt es sich bei der Vergleichsmiete um einen Mittelwert der zu zahlenden Miete für eine Mietwohnung. Wichtig für den Vergleich ist dabei aber, dass sich die Wohnungen hinsichtlich Lage, Größe, Alter, Ausstattung und baulicher Gegebeheiten ähnlich sind.

Die Vergleichsmiete ist ein gesetzliches Mittel, um willkürlich hohe Mieten und überzogene Mieterhöhungen durch den Vermieter zu verhindern. Jede Mieterhöhung bedarf der Zustimmung der Mieter. Diese Zustimmung gilt auch durch das Zahlen der erhöhten Miete und der Vermieter kann auf Zustimmung sogar klagen. Grundsätzlich hat der Mieter jedoch eine Überlegungsfrist, die ihm auch ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

Auch die energetische Ausstattung ist für den Vergleich ein wichtiges Kriterium. Grundsätzlich gilt, dass die Mieterhöhung nicht zu einer Miete führt, die über der Durchschnittsmietet vergleichbarer Wohnungen in der eigenen Gemeinde (oder vergleichbarer Gemeinden) liegt. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden keine Mieterhöhungen berücksichtig, die durch Sanierungen oder Modernisierungen begründet sind.

Mieter sind auf jeden Fall gut beraten, sich detailliert über die Mieterhöhung zu informieren. Hier ist es wichtig, wie richtig reagiert wird und ob der Vermieter die gesetzlichen Formalitäten alle eingehalten hat. Im Zweifelsfall kann beispielsweise der Interessenverband Mieterschutz e.V. oder der bundesweite Mieterschutzbund e.V. helfen. Dabei gilt es jedoch Fristen zu berücksichtigen, da sonst die Mieterhöhung als akzeptiert gilt. Auch ein Blick in den qualifizierten Mietspiegel der eigenen Gemeinde oder Region kann zur Aufklärung beitragen.

 

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