Unterhaltskosten
Begriff | Definition |
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Unterhaltskosten | Es gibt regelmäßig anfallende Unterhaltskosten und unregelmäßig anfallende Unterhaltskosten. Unter den unregelmäßig anfallenden Unterhaltskosten verstehen sich die Aufwendungen für die Instandhaltung der Immobilie. Darunter fallen kleinere Instandhaltungen, wie Wände streichen oder Bodenbeläge erneuern. Außerdem größere Instandhaltungsarbeiten, wie Heizung erneuern, Sanitärinstallationen oder Ausbesserungen an der Fassade. Eigenheimbesitzer sollten jährliche Rücklagen für diese Ausgaben bilden. Als Richtwert gilt 1 % des Liegenschaftswert. Von diesem einen Prozent fließen ca. 0,6 % in die regelmäßigen Unterhaltskosten und 0,4 % in die unregelmäßigen Unterhaltskosten. Bei älteren Immobilien oder wenn der Besitzer seit längerem keine Renovierungsarbeiten ausgeführt hat, empfiehlt es sich, die Rücklagen für die unregelmäßigen Unterhaltskosten zu erhöhen. Vor Erwerb einer Immobilie kann ein Fachmann die anfallenden Unterhaltskosten einschätzen. Ein Laie übersieht anfallende Arbeiten, während ein Experte sich meistens nicht vom äußeren Schein täuschen lässt. Vor der Durchführung von größere Renovierungs- und Unterhaltsarbeiten empfiehlt es sich, Informationen über Fördermöglichkeiten einzuholen. Einige Unterhaltskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, der kann den Innenbereich der Wohnung frei gestalten. Für den Außenbereich ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus allen Eigentümern des Hauses. Bei den anfallenden unregelmäßigen Unterhaltskosten gibt es entweder einen Erneuerungsfond, in den alle Eigentümer einzahlen, oder jeder Wohnungseigentümer muss eigenständig Rücklagen bilden. Neben den Unterhaltskosten für die Instandhaltung verursacht eine Immobilie weitere regelmäßige Unterhaltskosten. Dazu gehören:
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